Sterbehilfe aus Sicht des materiellen Strafrechts

Nonfiction, Reference & Language, Law, Criminal law
Cover of the book Sterbehilfe aus Sicht des materiellen Strafrechts by Domenik Reichelt, GRIN Verlag
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Author: Domenik Reichelt ISBN: 9783638367943
Publisher: GRIN Verlag Publication: April 18, 2005
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Domenik Reichelt
ISBN: 9783638367943
Publisher: GRIN Verlag
Publication: April 18, 2005
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei, 56 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Thematik der Sterbehilfe erfreut sich in der Gesellschaft äußerst kontroverser Diskussionen und verliert auch in der Gegenwart nicht an Aktualität. Der vor allem in der Intensivmedizin zu verzeichnende Fortschritt hat zur Folge, dass der individuelle Todeszeitpunkt durch die künstliche Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen manipulationsfähig geworden ist. Auf der einen Seite ist dieser Umstand eine positiv zu wertende Entwicklung, da der Nutzen für die Menschheit in den Erfolgen bei der Bekämpfung von Krankheiten auf der Hand liegt. Auf der anderen Seite bestehen zu Recht Zweifel an der Frage, ob ein Arzt alles tun muss, was er zu leisten im Stande wäre, um den vom Krankheitsprozess unaufhaltsam vorherbestimmten Tod hinauszuzögern. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen medizinische Maßnahmen zu einem bloß vegetativen Leben1 führen und der Patient eine leidensreiche 'aufdoktrinierte' Lebensverlängerung erfährt. In der BRD sterben jährlich etwa 900.000 Menschen. Mehr als die Hälfte davon stirbt in Krankenhäusern und anderen Behandlungs- oder Pflegestationen2. Ein unbestimmter Anteil dieser Patienten hat mitunter den Wunsch, den Todeszeitpunkt selbst bestimmen oder veranlassen zu können. Vor diesem Hintergrund öffnen sich zwangsläufig Türen zu moralischen, ethischen und vor allem juristischen Fragestellungen. Die Debatte um das Thema Sterbehilfe oder Euthanasie lässt sich insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund unserer nationalsozialistischen Vergangenheit nur schwierig und emotionsgeladen führen. Der Begriff Euthanasie stammt ursprünglich aus dem Griechischen und hat die Bedeutung 'guter Tod'. Die Euthanasieprogramme im Dritten Reich mit dem Ziel der Vernichtung 'lebensunwerten Lebens' haben dazu geführt, dass dem Ausdruck Sterbehilfe in der deutschen Diskussion Vorrang gegenüber dem Begriff Euthanasie eingeräumt wurde und letzterer weitgehend vermieden wird. Damit soll eine Assoziation mit den Mordprogrammen der Nationalsozialisten an Kranken und Behinderten ausgeschlossen werden.3 --- 1 Schreiber in: NStZ 86, 337. 2 Zeitschrift 'Medikament und Meinung', Dezember 1996 (zit. in Schell 2002, S. 17). 3 Wernstedt 2004, S. 71.

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei, 56 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Thematik der Sterbehilfe erfreut sich in der Gesellschaft äußerst kontroverser Diskussionen und verliert auch in der Gegenwart nicht an Aktualität. Der vor allem in der Intensivmedizin zu verzeichnende Fortschritt hat zur Folge, dass der individuelle Todeszeitpunkt durch die künstliche Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen manipulationsfähig geworden ist. Auf der einen Seite ist dieser Umstand eine positiv zu wertende Entwicklung, da der Nutzen für die Menschheit in den Erfolgen bei der Bekämpfung von Krankheiten auf der Hand liegt. Auf der anderen Seite bestehen zu Recht Zweifel an der Frage, ob ein Arzt alles tun muss, was er zu leisten im Stande wäre, um den vom Krankheitsprozess unaufhaltsam vorherbestimmten Tod hinauszuzögern. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen medizinische Maßnahmen zu einem bloß vegetativen Leben1 führen und der Patient eine leidensreiche 'aufdoktrinierte' Lebensverlängerung erfährt. In der BRD sterben jährlich etwa 900.000 Menschen. Mehr als die Hälfte davon stirbt in Krankenhäusern und anderen Behandlungs- oder Pflegestationen2. Ein unbestimmter Anteil dieser Patienten hat mitunter den Wunsch, den Todeszeitpunkt selbst bestimmen oder veranlassen zu können. Vor diesem Hintergrund öffnen sich zwangsläufig Türen zu moralischen, ethischen und vor allem juristischen Fragestellungen. Die Debatte um das Thema Sterbehilfe oder Euthanasie lässt sich insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund unserer nationalsozialistischen Vergangenheit nur schwierig und emotionsgeladen führen. Der Begriff Euthanasie stammt ursprünglich aus dem Griechischen und hat die Bedeutung 'guter Tod'. Die Euthanasieprogramme im Dritten Reich mit dem Ziel der Vernichtung 'lebensunwerten Lebens' haben dazu geführt, dass dem Ausdruck Sterbehilfe in der deutschen Diskussion Vorrang gegenüber dem Begriff Euthanasie eingeräumt wurde und letzterer weitgehend vermieden wird. Damit soll eine Assoziation mit den Mordprogrammen der Nationalsozialisten an Kranken und Behinderten ausgeschlossen werden.3 --- 1 Schreiber in: NStZ 86, 337. 2 Zeitschrift 'Medikament und Meinung', Dezember 1996 (zit. in Schell 2002, S. 17). 3 Wernstedt 2004, S. 71.

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