Medienrecht. Bearbeitung zweier Fälle

Nonfiction, Reference & Language, Law, Media & the Law
Cover of the book Medienrecht. Bearbeitung zweier Fälle by Ulrike Kassem, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Ulrike Kassem ISBN: 9783638445733
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 6, 2005
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Ulrike Kassem
ISBN: 9783638445733
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 6, 2005
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,3, Freie Universität Berlin (FU Berlin), 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Sachverhalt Ein lebensmüder junger Mann wirft sich in Berlin vor eine Straßenbahn, wird von dieser überrollt und stirbt. Fahrer der Straßenbahn war Ferdinand Fuchs (F). Dieser hatte keine Chance, noch rechtzeitig zu stoppen. Da wir davon ausgehen, dass er vorschriftsmäßig gefahren ist, trägt er am Unfall keinerlei Schuld. Zum Unfallzeitpunkt befindet sich F in seinem Sozialbereich, er arbeitet. Die Bildzeitung berichtet in ihrer Ausgabe am darauffolgenden Tag vom Geschehen, an dem unverkennbar ein allgemeines Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht. Die Zeitung druckt in ihrer Berichterstattung ein Foto des Straßenbahnfahrers ab. F´s Gesicht wird dabei mit einem Augenbalken versehen. Der Fahrer bleibt trotzdem klar erkennbar, sowohl in seiner Gestalt als auch durch seine Gesichtszüge und andere Merkmale, zumal die Zeitung auch den Namen des Fahrers preisgibt. Eine Einwilligung von F für die Veröffentlichung eines Fotos liegt der Zeitung nicht vor. Der Autor des Artikels berichtet insgesamt sachgerecht über den Unfallhergang. Der Titel des Beitrags aber, der direkt neben dem Foto F´s platziert wurde, lautet 'ER hat gerade einen Menschen überfahren'. Das erste Wort des Titels steht in Versalien und wird zudem in einer grelleren Farbe abgedruckt als der Rest der Aufmachung. Es wird somit besonders hervorgehoben. Ein dicker Pfeil zeigt von diesem speziell betonten Wort auf das Foto des Fahrers F. 1a Die Ansprüche des Fahrers Gegendarstellung Der Ordnung halber kann erst einmal festgestellt werden, dass die Bild-Zeitung als periodisches Druckwerk an sich ein gegendarstellungsfähiges Medium ist. Das allein aber reicht lange nicht aus, um zu beurteilen, ob F auch tatsächlich Anspruch auf Gegendarstellung hat. Um das herauszufinden, muss geklärt werden, worum genau es sich bei der Überschrift 'ER hat gerade einen Menschen überfahren' handelt: um eine schlichte Tatsachenbehauptung oder um ein Werturteil. Gegendarstellungsansprüche nämlich können generell nur geltend gemacht werden, wenn sich der Betroffene mit ihnen gegen Tatsachenbehauptungen zur Wehr setzt. Bei Werturteilen bestünde diese Möglichkeit nicht. Im Fall des zu analysierenden Titels der Bild-Zeitung liegt, um es vorweg zu nehmen, ein Werturteil mit Tatsachenkern vor. F hat auf eine Gegendarstellung somit keinen Anspruch.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,3, Freie Universität Berlin (FU Berlin), 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Sachverhalt Ein lebensmüder junger Mann wirft sich in Berlin vor eine Straßenbahn, wird von dieser überrollt und stirbt. Fahrer der Straßenbahn war Ferdinand Fuchs (F). Dieser hatte keine Chance, noch rechtzeitig zu stoppen. Da wir davon ausgehen, dass er vorschriftsmäßig gefahren ist, trägt er am Unfall keinerlei Schuld. Zum Unfallzeitpunkt befindet sich F in seinem Sozialbereich, er arbeitet. Die Bildzeitung berichtet in ihrer Ausgabe am darauffolgenden Tag vom Geschehen, an dem unverkennbar ein allgemeines Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht. Die Zeitung druckt in ihrer Berichterstattung ein Foto des Straßenbahnfahrers ab. F´s Gesicht wird dabei mit einem Augenbalken versehen. Der Fahrer bleibt trotzdem klar erkennbar, sowohl in seiner Gestalt als auch durch seine Gesichtszüge und andere Merkmale, zumal die Zeitung auch den Namen des Fahrers preisgibt. Eine Einwilligung von F für die Veröffentlichung eines Fotos liegt der Zeitung nicht vor. Der Autor des Artikels berichtet insgesamt sachgerecht über den Unfallhergang. Der Titel des Beitrags aber, der direkt neben dem Foto F´s platziert wurde, lautet 'ER hat gerade einen Menschen überfahren'. Das erste Wort des Titels steht in Versalien und wird zudem in einer grelleren Farbe abgedruckt als der Rest der Aufmachung. Es wird somit besonders hervorgehoben. Ein dicker Pfeil zeigt von diesem speziell betonten Wort auf das Foto des Fahrers F. 1a Die Ansprüche des Fahrers Gegendarstellung Der Ordnung halber kann erst einmal festgestellt werden, dass die Bild-Zeitung als periodisches Druckwerk an sich ein gegendarstellungsfähiges Medium ist. Das allein aber reicht lange nicht aus, um zu beurteilen, ob F auch tatsächlich Anspruch auf Gegendarstellung hat. Um das herauszufinden, muss geklärt werden, worum genau es sich bei der Überschrift 'ER hat gerade einen Menschen überfahren' handelt: um eine schlichte Tatsachenbehauptung oder um ein Werturteil. Gegendarstellungsansprüche nämlich können generell nur geltend gemacht werden, wenn sich der Betroffene mit ihnen gegen Tatsachenbehauptungen zur Wehr setzt. Bei Werturteilen bestünde diese Möglichkeit nicht. Im Fall des zu analysierenden Titels der Bild-Zeitung liegt, um es vorweg zu nehmen, ein Werturteil mit Tatsachenkern vor. F hat auf eine Gegendarstellung somit keinen Anspruch.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Merkmale des Phantastischen in Tommaso Landolfis Erzählung 'Ombre' by Ulrike Kassem
Cover of the book Klimaklassifikation des nordamerikanischen Kontinents by Ulrike Kassem
Cover of the book Betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen der Unternehmenssanierung bei mittelständischen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH by Ulrike Kassem
Cover of the book Q. Horatius Flaccus: De arte poetica. Interpretation vv. 1-45 by Ulrike Kassem
Cover of the book Wie entsteht das menschliche Moralbewusstsein? by Ulrike Kassem
Cover of the book Soziobiologie - ein ideologisches Fundament? by Ulrike Kassem
Cover of the book Reorganization of Companies in the Context of Mergers & Acquisitions with the Focus on Interpersonal and Professional Problems by Ulrike Kassem
Cover of the book Möglichkeiten und Grenzen historischen Lernens am Beispiel einer handlungsorientierten Auseinandersetzung mit dem Thema Indianer im vierten Grundschuljahr by Ulrike Kassem
Cover of the book Identification and commitment as a catalyst of a strong organizational citizenship behavior on the shop floor level of manufacturing companies by Ulrike Kassem
Cover of the book Feste feiern in der Grundschule. Weihnachten by Ulrike Kassem
Cover of the book Das Reiterstandbild des Domitian bei Statius: Statius, silv. 1,22 - 45 by Ulrike Kassem
Cover of the book Die Integration von Kindern mit Behinderungen in der Grundschule vor dem Hintergrund ökosystematischen Denkens by Ulrike Kassem
Cover of the book Ökonomischer Imperialismus. Die Rationalität des Ehebruchs by Ulrike Kassem
Cover of the book Rede und gesellschaftlich-politische Theorie. Jürgen Habermas in der studentischen Protestbewegung der sechziger Jahre by Ulrike Kassem
Cover of the book Samsung´s Marketing Story by Ulrike Kassem
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy