Author: | Florian Erhorn | ISBN: | 9783638476317 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 7, 2006 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Florian Erhorn |
ISBN: | 9783638476317 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 7, 2006 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: EU-Recht, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige bestehende Förderungs- und Strukturpolitik der Europäischen Union wurde auf europäischer Ebene nicht als Gesamtkonzept entworfen, innerhalb dessen sich einzelne Maßnahmebereiche unter einem einheitlichen Zielkatalog einfügten, sondern hat sich historisch aus einer Vielzahl von Einzelpolitiken und Einzelfördermaßnahmen entwickelt. Bereits bei Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Vorgängerin der heutigen EU im Jahre 1957, war bekannt, dass die wirtschaftlichen Zustände zwischen den einzelnen Vertragsländern recht unterschiedlich waren und als wichtiges politisches Ziel wurde bereits damals gefordert, die bestehenden wirtschaftlichen Disparitäten zu korrigieren. So wurde schon in der Präambel des EWG Vertrages festgeschrieben, dass die Auf-gabe der Gemeinschaft darin besteht, 'ihre Volkswirtschaften zu vereinigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, in dem sie den Abstand zwischen den einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringert'. Die Ziele der Gemeinschaft wurden in Artikel 2 des EWG Vertrages formuliert. Hierzu zählen u.a. ein beständiges, nicht inflationäres und umweltverträgliches Wachstum, ein hoher Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Be-schäftigungsniveau, ein großes Maß an sozialem Schutz sowie die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität. Diese Forderungen stellten allerdings keine verbindliche Rechtsgrundlage für die einzelnen Vertragsstaaten gegenüber der Ge-meinschaft dar, sondern es handelte sich lediglich um politische Ziele. Zunächst hatte man noch die Vorstellung, dass der Markt und seine Mechanismen, d.h. die gegenseitige wirtschaftliche Verflechtung und die sich daraus ergebende Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen die bestehenden Disparitäten beseitigen würden. Gezielte Fördermaßnahmen galten als Eingriffe in den Markt, die als ökonomisches Sakrileg zur damaligen Zeit abgelehnt wurden.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: EU-Recht, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige bestehende Förderungs- und Strukturpolitik der Europäischen Union wurde auf europäischer Ebene nicht als Gesamtkonzept entworfen, innerhalb dessen sich einzelne Maßnahmebereiche unter einem einheitlichen Zielkatalog einfügten, sondern hat sich historisch aus einer Vielzahl von Einzelpolitiken und Einzelfördermaßnahmen entwickelt. Bereits bei Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Vorgängerin der heutigen EU im Jahre 1957, war bekannt, dass die wirtschaftlichen Zustände zwischen den einzelnen Vertragsländern recht unterschiedlich waren und als wichtiges politisches Ziel wurde bereits damals gefordert, die bestehenden wirtschaftlichen Disparitäten zu korrigieren. So wurde schon in der Präambel des EWG Vertrages festgeschrieben, dass die Auf-gabe der Gemeinschaft darin besteht, 'ihre Volkswirtschaften zu vereinigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, in dem sie den Abstand zwischen den einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringert'. Die Ziele der Gemeinschaft wurden in Artikel 2 des EWG Vertrages formuliert. Hierzu zählen u.a. ein beständiges, nicht inflationäres und umweltverträgliches Wachstum, ein hoher Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Be-schäftigungsniveau, ein großes Maß an sozialem Schutz sowie die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität. Diese Forderungen stellten allerdings keine verbindliche Rechtsgrundlage für die einzelnen Vertragsstaaten gegenüber der Ge-meinschaft dar, sondern es handelte sich lediglich um politische Ziele. Zunächst hatte man noch die Vorstellung, dass der Markt und seine Mechanismen, d.h. die gegenseitige wirtschaftliche Verflechtung und die sich daraus ergebende Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen die bestehenden Disparitäten beseitigen würden. Gezielte Fördermaßnahmen galten als Eingriffe in den Markt, die als ökonomisches Sakrileg zur damaligen Zeit abgelehnt wurden.