Author: | Andreas Kleinke | ISBN: | 9783640484683 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | December 2, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Andreas Kleinke |
ISBN: | 9783640484683 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | December 2, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Seminar: Ausgewählte Fragen der Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit mehreren Jahren existieren international zwei sich konzeptionell unterscheidende Vorschriften zur Segmentberichterstattung. Zum einen die Regelung nach den US-GAAP in SFAS 131 „Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information“ und zum anderen die Vorschrift nach IAS 14 „Segment Reporting“. Mit der Verabschiedung des neuen Standards IFRS 81 am 30.11.2006 durch das IASB, im Rahmen des “Short Term Convergence Project”, wurde eine Angleichung an SFAS 131 angestrebt. Dies hatte zur Folge, dass eine Abkehr vom „Risks and Rewards Approach“ zum „Management Approach“ stattgefunden hat, worin ein Paradigmawechsel gesehen werden kann. Zu den wesentlichen Änderungen in der Segmentberichterstattung durch IFRS 8 zählt das Heranziehen von internen Organisationsstrukturen für die externe Berichterstattung, wodurch dem Adressaten die Möglichkeit gegeben werden soll das Unternehmen „through the eyes of management“ zu sehen. Durch die Anwendung des IFRS 8 sollen dem Adressaten mehr entscheidungsnützliche Informationen bereitgestellt werden, was der IASB insbesondere mit Resultaten von empirischen Studien, die auch schon als Begründung zur Einführung von SFAS 131 durch das FASB herangezogen wurden, begründet (IFRS 8.BC6). Darüber hinaus führt der IASB an, dass IFRS 8 zu einer Reduktion der Erstellungskosten führt (IFRS 8.BC9). An dieser ambitionierten Zielsetzung gilt es den IASB zu messen. Als Erstes stellt sich die Frage, ob dem Adressaten durch die Einführung von IFRS 8 ein Mehr an entscheidungsnützlichen Informationen, im Vergleich zu IAS 14, zur Verfügung gestellt wird. Es ist auch zu hinterfragen, ob durch IFRS 8 dem Management ein subjektiver Ermessensspielraum eingeräumt wird. Dies könnte einen negativen Einfluss auf den Informationswert der Adressaten der externen Rechnungslegung haben. Die Vermittlung von entscheidungsnützlichen Informationen ist eine der zentralen Zielsetzungen, an denen sich die Neufassung der Segmentberichterstattung messen lassen muss. Abschließend muss hinterfragt werden, ob eine Einführung des IFRS 8 als positiv angesehen werden kann und mit einer Reduzierung der Erstellungskosten für die Segmentberichterstattung verbunden ist.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Seminar: Ausgewählte Fragen der Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit mehreren Jahren existieren international zwei sich konzeptionell unterscheidende Vorschriften zur Segmentberichterstattung. Zum einen die Regelung nach den US-GAAP in SFAS 131 „Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information“ und zum anderen die Vorschrift nach IAS 14 „Segment Reporting“. Mit der Verabschiedung des neuen Standards IFRS 81 am 30.11.2006 durch das IASB, im Rahmen des “Short Term Convergence Project”, wurde eine Angleichung an SFAS 131 angestrebt. Dies hatte zur Folge, dass eine Abkehr vom „Risks and Rewards Approach“ zum „Management Approach“ stattgefunden hat, worin ein Paradigmawechsel gesehen werden kann. Zu den wesentlichen Änderungen in der Segmentberichterstattung durch IFRS 8 zählt das Heranziehen von internen Organisationsstrukturen für die externe Berichterstattung, wodurch dem Adressaten die Möglichkeit gegeben werden soll das Unternehmen „through the eyes of management“ zu sehen. Durch die Anwendung des IFRS 8 sollen dem Adressaten mehr entscheidungsnützliche Informationen bereitgestellt werden, was der IASB insbesondere mit Resultaten von empirischen Studien, die auch schon als Begründung zur Einführung von SFAS 131 durch das FASB herangezogen wurden, begründet (IFRS 8.BC6). Darüber hinaus führt der IASB an, dass IFRS 8 zu einer Reduktion der Erstellungskosten führt (IFRS 8.BC9). An dieser ambitionierten Zielsetzung gilt es den IASB zu messen. Als Erstes stellt sich die Frage, ob dem Adressaten durch die Einführung von IFRS 8 ein Mehr an entscheidungsnützlichen Informationen, im Vergleich zu IAS 14, zur Verfügung gestellt wird. Es ist auch zu hinterfragen, ob durch IFRS 8 dem Management ein subjektiver Ermessensspielraum eingeräumt wird. Dies könnte einen negativen Einfluss auf den Informationswert der Adressaten der externen Rechnungslegung haben. Die Vermittlung von entscheidungsnützlichen Informationen ist eine der zentralen Zielsetzungen, an denen sich die Neufassung der Segmentberichterstattung messen lassen muss. Abschließend muss hinterfragt werden, ob eine Einführung des IFRS 8 als positiv angesehen werden kann und mit einer Reduzierung der Erstellungskosten für die Segmentberichterstattung verbunden ist.