Kirchenzugehörigkeit als Voraussetzung für die Begründung und Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses in der evangelischen Kirche

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Kirchenzugehörigkeit als Voraussetzung für die Begründung und Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses in der evangelischen Kirche by Jörn Twisselmann, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Jörn Twisselmann ISBN: 9783668365681
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 19, 2016
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Jörn Twisselmann
ISBN: 9783668365681
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 19, 2016
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Examensarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12, Universität Hamburg (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar im Zivil- und Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Arbeitsrecht ist seit jeher von einer Zweigleisigkeit gekennzeichnet. Das von Art. 140 GG inkorporierte Staatskirchenrecht der Weimarer Reichsverfassung trennt zwar in Art. 137 Abs. 1 WRV Kirche und Staat, räumt allen - insbesondere öffentlich-rechtlich verfassten - Religionsgesellschaften jedoch ein weites Selbstbestimmungsrecht ein und erlaubt es ihnen, hinsichtlich der innerkirchlichen Rechtssetzung in Konkurrenz zum staatlichen Normgeber zu treten. Der Kirche allein obliegt so auch die Entscheidung, welche Dienstverhältnisse es in ihren Einrichtungen unter welcher Rechtsform geben soll. Sie ist bei der Begründung von Beschäftigungsverhältnissen in der Wahl der Rechtsform frei. Sie kann kraft Hoheitsakt eigene Kirchenbeamte bestellen, deren Beschäftigungsverhältnisse nicht der staatlichen Rechtssetzung unterliegen. Entscheidet sie sich jedoch für das Privatrecht, sind ihre Entscheidungen am Maßstab der staatlichen Gesetze, allen voran des bürgerlich-rechtlichen Individualarbeitsrechts, durch die staatlichen Gerichte zu prüfen. Die Vorschriften über den Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG, § 626 BGB) sowie die Normen des AGG sind insoweit die für alle geltenden Gesetze i.S.d. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV und setzen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht Grenzen. Obgleich auch das kirchliche Arbeitsverhältnis durch Arbeitsvertrag begründet wird, folgt hieraus keine vollständige Entkoppelung jener Arbeitsverhältnisse von den 'Angelegenheiten' i.S.d. Art. 137 Abs. 3 WRV, dessen Verwaltung den Kirchen obliegt. Staatliches Arbeits- und kirchliches Selbstbestimmungsrecht stehen daher in einem Spannungsverhältnis, auf das bei der Normauslegung Rücksicht zu nehmen ist. Die evangelische Kirche ist mit ihren knapp 23.040.000 Mitgliedern nicht nur die zweitgrößte Religionsgesellschaft in Deutschland, sondern gehört mit etwa 694.000 Mitarbeitern auch zu den größten Arbeitgebern hierzulande. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick auf einen Normkomplex, in dem das angesprochene Spannungsverhältnis besonders zum Vorschein kommt. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wann die Kirchenzugehörigkeit zur conditio sine qua non für die Begründung (B.) und Aufrechterhaltung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses (C.) gemacht werden kann.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Examensarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12, Universität Hamburg (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar im Zivil- und Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Arbeitsrecht ist seit jeher von einer Zweigleisigkeit gekennzeichnet. Das von Art. 140 GG inkorporierte Staatskirchenrecht der Weimarer Reichsverfassung trennt zwar in Art. 137 Abs. 1 WRV Kirche und Staat, räumt allen - insbesondere öffentlich-rechtlich verfassten - Religionsgesellschaften jedoch ein weites Selbstbestimmungsrecht ein und erlaubt es ihnen, hinsichtlich der innerkirchlichen Rechtssetzung in Konkurrenz zum staatlichen Normgeber zu treten. Der Kirche allein obliegt so auch die Entscheidung, welche Dienstverhältnisse es in ihren Einrichtungen unter welcher Rechtsform geben soll. Sie ist bei der Begründung von Beschäftigungsverhältnissen in der Wahl der Rechtsform frei. Sie kann kraft Hoheitsakt eigene Kirchenbeamte bestellen, deren Beschäftigungsverhältnisse nicht der staatlichen Rechtssetzung unterliegen. Entscheidet sie sich jedoch für das Privatrecht, sind ihre Entscheidungen am Maßstab der staatlichen Gesetze, allen voran des bürgerlich-rechtlichen Individualarbeitsrechts, durch die staatlichen Gerichte zu prüfen. Die Vorschriften über den Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG, § 626 BGB) sowie die Normen des AGG sind insoweit die für alle geltenden Gesetze i.S.d. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV und setzen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht Grenzen. Obgleich auch das kirchliche Arbeitsverhältnis durch Arbeitsvertrag begründet wird, folgt hieraus keine vollständige Entkoppelung jener Arbeitsverhältnisse von den 'Angelegenheiten' i.S.d. Art. 137 Abs. 3 WRV, dessen Verwaltung den Kirchen obliegt. Staatliches Arbeits- und kirchliches Selbstbestimmungsrecht stehen daher in einem Spannungsverhältnis, auf das bei der Normauslegung Rücksicht zu nehmen ist. Die evangelische Kirche ist mit ihren knapp 23.040.000 Mitgliedern nicht nur die zweitgrößte Religionsgesellschaft in Deutschland, sondern gehört mit etwa 694.000 Mitarbeitern auch zu den größten Arbeitgebern hierzulande. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick auf einen Normkomplex, in dem das angesprochene Spannungsverhältnis besonders zum Vorschein kommt. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wann die Kirchenzugehörigkeit zur conditio sine qua non für die Begründung (B.) und Aufrechterhaltung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses (C.) gemacht werden kann.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die Taliban als Produkt des afghanischen Bürgerkrieges - Herkunft, Religion und Politik by Jörn Twisselmann
Cover of the book Kritische Diskussion der Chancen und Risiken von 'Cloud Computing' für die Tourismuswirtschaft by Jörn Twisselmann
Cover of the book Challenges and Opportunities of Cross-Border Deals by Jörn Twisselmann
Cover of the book Gottes Antwort und Ijobs Unterwerfung (Ijob 38,1-42,9) by Jörn Twisselmann
Cover of the book Die Dialektisch-Behaviorale Therapie der Borderline-Persönlichkeitsstörung by Jörn Twisselmann
Cover of the book Störfaktoren des internationalen Controllings by Jörn Twisselmann
Cover of the book Das Machtverständnis Michel Foucaults by Jörn Twisselmann
Cover of the book Erinnerungen an den Großen Vaterländischen Krieg by Jörn Twisselmann
Cover of the book Die verhaltensbedingte Kündigung. Die häufigsten Kündigungsgründe und Abgrenzungsschwierigkeiten by Jörn Twisselmann
Cover of the book Das Problem der Tragfähigkeit by Jörn Twisselmann
Cover of the book Bericht zum Unterrichtspraktikum im Fach Geschichte by Jörn Twisselmann
Cover of the book Urheberrechtsverletzungen in der Musikindustrie im Internet by Jörn Twisselmann
Cover of the book Gestaltung von Gruppenprozessen im Schulunterricht by Jörn Twisselmann
Cover of the book Eine Scheibe für alle. Frisbee, ein mehrperspektivisches Unterrichtsvorhaben by Jörn Twisselmann
Cover of the book Das Einzelkind - Chancen und Risiken für Verhalten und Entwicklung by Jörn Twisselmann
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy