Ein Kreisverband des DRK - Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch wirtschaftliche Aktivitäten
Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch wirtschaftliche Aktivitäten
Business & Finance, Accounting
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Osnabrück (Fachbereich Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Finanzierung des Sozialstaats ist ein zunehmendes Problem unserer Gesellschaft. Der Staat ist deshalb darauf angewiesen, dass Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) existieren und mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer soziale Aufgaben erfüllen. Das geschieht zur Erhaltung eines möglichst hohen Niveaus des Allgemeinwohls. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege werden durch den Staat unterstützt, in dem sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft als gemeinnützig anerkannt werden und dadurch steuerliche Begünstigungen erhalten. Eine Besteuerung der Tätigkeiten, die im Interesse des Allgemeinwohls vorgenommen werden, ist deshalb nicht sinnvoll und würde der Unterstützungsabsicht entgegenstehen.1 Gemeinnützige Einrichtungen wie das DRK dürfen sich zur Finanzierung der sozialen Aufgaben auch wirtschaftlich betätigen und erhalten dafür ebenfalls teilweise steuerliche Vorteile. Diese Begünstigungen stehen gegebenenfalls in Konkurrenz zu dem Schutzbedürfnis der gewerblichen Unternehmen, da ihnen ohne die steuerlichen Vergünstigungen möglicherweise Wettbewerbsnachteile erwachsen können.2 Daraus ergibt sich für den Staat das Dilemma, dass er einerseits gemeinnützige Einrichtungen wie das DRK u.a. durch steuerliche Begünstigungen fördern möchte und Wert auf die angebotenen Dienste legt, andererseits aber auch private Dienstleister, die zum Teil vergleichbare Leistungen erbringen, nicht benachteiligen kann. Die vorliegende Arbeit soll anhand eines konkreten DRK-Kreisverbandes für bestimmte Tätigkeitsbereiche beispielhaft untersuchen, wie versucht wird, den Konflikt der Steuerbegünstigung auf der einen Seite und der Wettbewerbsbenachteiligung auf der anderen Seite zu lösen: Ergibt sich daraus aufgrund bestimmter Tätigkeiten eine potentielle Gefährdung der Gemeinnützigkeit für den DRK-Kreisverband? Ein weiterer zu untersuchender Aspekt dieser Arbeit ist, dass sich aus den diskutierten steuerlichen Risiken für die ehrenamtlichen Mitarbeiter (z.B. Vorstandsmitglieder der DRK-Kreisverbände) in Bezug auf bestimmte Sachverhalte Haftungsrisiken ergeben.3 [...] 1 vgl. UTERHARK in Schwarz, Kommentar zur AO; § 51 Rn.1; erg. b. 101. Lfg. 11/2002; Haufe Verlag, Freiburg 2 vgl. BUCHNA, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, S. 13; 8. Aufl., EFV Achim bei Bremen, 2003 3 vgl. www.sozialbank.de/finale/inhalt/servicel/fachbeitraege32223.shtml ; Autor: Thomas von Holt
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Osnabrück (Fachbereich Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Finanzierung des Sozialstaats ist ein zunehmendes Problem unserer Gesellschaft. Der Staat ist deshalb darauf angewiesen, dass Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) existieren und mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer soziale Aufgaben erfüllen. Das geschieht zur Erhaltung eines möglichst hohen Niveaus des Allgemeinwohls. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege werden durch den Staat unterstützt, in dem sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft als gemeinnützig anerkannt werden und dadurch steuerliche Begünstigungen erhalten. Eine Besteuerung der Tätigkeiten, die im Interesse des Allgemeinwohls vorgenommen werden, ist deshalb nicht sinnvoll und würde der Unterstützungsabsicht entgegenstehen.1 Gemeinnützige Einrichtungen wie das DRK dürfen sich zur Finanzierung der sozialen Aufgaben auch wirtschaftlich betätigen und erhalten dafür ebenfalls teilweise steuerliche Vorteile. Diese Begünstigungen stehen gegebenenfalls in Konkurrenz zu dem Schutzbedürfnis der gewerblichen Unternehmen, da ihnen ohne die steuerlichen Vergünstigungen möglicherweise Wettbewerbsnachteile erwachsen können.2 Daraus ergibt sich für den Staat das Dilemma, dass er einerseits gemeinnützige Einrichtungen wie das DRK u.a. durch steuerliche Begünstigungen fördern möchte und Wert auf die angebotenen Dienste legt, andererseits aber auch private Dienstleister, die zum Teil vergleichbare Leistungen erbringen, nicht benachteiligen kann. Die vorliegende Arbeit soll anhand eines konkreten DRK-Kreisverbandes für bestimmte Tätigkeitsbereiche beispielhaft untersuchen, wie versucht wird, den Konflikt der Steuerbegünstigung auf der einen Seite und der Wettbewerbsbenachteiligung auf der anderen Seite zu lösen: Ergibt sich daraus aufgrund bestimmter Tätigkeiten eine potentielle Gefährdung der Gemeinnützigkeit für den DRK-Kreisverband? Ein weiterer zu untersuchender Aspekt dieser Arbeit ist, dass sich aus den diskutierten steuerlichen Risiken für die ehrenamtlichen Mitarbeiter (z.B. Vorstandsmitglieder der DRK-Kreisverbände) in Bezug auf bestimmte Sachverhalte Haftungsrisiken ergeben.3 [...] 1 vgl. UTERHARK in Schwarz, Kommentar zur AO; § 51 Rn.1; erg. b. 101. Lfg. 11/2002; Haufe Verlag, Freiburg 2 vgl. BUCHNA, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, S. 13; 8. Aufl., EFV Achim bei Bremen, 2003 3 vgl. www.sozialbank.de/finale/inhalt/servicel/fachbeitraege32223.shtml ; Autor: Thomas von Holt