Verbot der Doppelbestrafung im Schengen-Raum

Nonfiction, Reference & Language, Law, Constitutional
Cover of the book Verbot der Doppelbestrafung im Schengen-Raum by Siegfried Schwab, GRIN Verlag
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Author: Siegfried Schwab ISBN: 9783640434824
Publisher: GRIN Verlag Publication: September 29, 2009
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Siegfried Schwab
ISBN: 9783640434824
Publisher: GRIN Verlag
Publication: September 29, 2009
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Fachrichtung Öffentliche Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verbot der doppelten Verurteilung wegen derselben Tat gilt auch im Fall einer Verurteilung, die nie unmittelbar vollstreckt werden konnte. Damit soll vermieden werden, dass eine Person auf Grund des Umstands, dass sie ihr Recht auf Freizügigkeit ausübt, wegen derselben Tat im Hoheitsgebiet mehrerer Vertragsstaaten verfolgt wird. Vertragspartner des in der luxemburgischen Stadt Schengen am 19. Juni 1990 (Inkrafttreten am 26. März 1995) unterzeichneten Übereinkommens waren zunächst die Benelux-Länder, Deutschland und Frankreich. Dem Übereinkommen sind später Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995) sowie 1996 die nordischen Staaten Dänemark, Finnland und Schweden beigetreten. Diese drei Länder waren bereits Mitglieder der sog. Nordischen Passunion. Der Erhalt der Freizügigkeit im Bereich der Nordischen Passunion machte es notwendig, dass alle Schengen-Staaten mit den restlichen Staaten der Nordischen Passunion, Norwegen und Island, ein Kooperationsabkommen abschließen. Neben den Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island hat nun auch die Schweiz anlässlich des Rates der Innen- und Justizminister am 26. Oktober 2004 ein Schengen-Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, den Schengen-Besitzstand vollständig zu übernehmen. Großbritannien und Irland nehmen nur in eingeschränktem Umfang am Schengener Vertragswerk teil; sie beteiligen sich an den Maßnahmen zur polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim (Fachrichtung Öffentliche Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verbot der doppelten Verurteilung wegen derselben Tat gilt auch im Fall einer Verurteilung, die nie unmittelbar vollstreckt werden konnte. Damit soll vermieden werden, dass eine Person auf Grund des Umstands, dass sie ihr Recht auf Freizügigkeit ausübt, wegen derselben Tat im Hoheitsgebiet mehrerer Vertragsstaaten verfolgt wird. Vertragspartner des in der luxemburgischen Stadt Schengen am 19. Juni 1990 (Inkrafttreten am 26. März 1995) unterzeichneten Übereinkommens waren zunächst die Benelux-Länder, Deutschland und Frankreich. Dem Übereinkommen sind später Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995) sowie 1996 die nordischen Staaten Dänemark, Finnland und Schweden beigetreten. Diese drei Länder waren bereits Mitglieder der sog. Nordischen Passunion. Der Erhalt der Freizügigkeit im Bereich der Nordischen Passunion machte es notwendig, dass alle Schengen-Staaten mit den restlichen Staaten der Nordischen Passunion, Norwegen und Island, ein Kooperationsabkommen abschließen. Neben den Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island hat nun auch die Schweiz anlässlich des Rates der Innen- und Justizminister am 26. Oktober 2004 ein Schengen-Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, den Schengen-Besitzstand vollständig zu übernehmen. Großbritannien und Irland nehmen nur in eingeschränktem Umfang am Schengener Vertragswerk teil; sie beteiligen sich an den Maßnahmen zur polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

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