Die Problematik der Scheinselbständigkeit und deren Lösung durch § 7 Abs. 4 SGB IV

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Die Problematik der Scheinselbständigkeit und deren Lösung durch § 7 Abs. 4 SGB IV by Thomas Gabriel, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Thomas Gabriel ISBN: 9783638491822
Publisher: GRIN Verlag Publication: April 17, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Thomas Gabriel
ISBN: 9783638491822
Publisher: GRIN Verlag
Publication: April 17, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: gut, Universität Leipzig, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner praktischen Tätigkeit bei einer höheren Gewerbebehörde wurde ich häufig durch Anfragen unterer Gewerbebehörden mit dem Problem der Scheinselbständigkeit konfrontiert. Dabei konnte ich feststellen, daß in den Gewerbebehörden teilweise große Unsicherheit im Umgang mit dem Thema Scheinselbständigkeit besteht. Andererseits sind den Gewerbebehörden bei der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ohnehin nahezu völlig die Hände gebunden. Eine Möglichkeit, Scheinselbständigkeit zu erkennen und ihr entgegen zu wirken, sah der Gesetzgeber in der Einführung des § 14 Abs. 5 Nr. 7 GewO, wonach die untere Gewerbebehörde einen Durchschlag der Gewerbeanzeige dem Sozialversicherungsträger zuzuleiten hat. Der bloßen Gewerbeanzeige kann der Sozialversicherungsträger aber lediglich die Art der Gewerbetätigkeit, den Gewerbestandort, die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer und persönliche Angaben des Gewerbetreibenden entnehmen (§ 14 Abs. 4 GewO) und hieraus wohl noch lange nicht auf eine Scheinselbständigkeit des Betroffenen schließen. Jedoch die Gemeinden und die unteren Gewerbebehörden erkennen oftmals bereits bei der Entgegennahme der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO Indizien, die für eine Selbständigkeit nur zum Schein sprechen, so z. B. bei einem angeblich selbständigen Betreuer einer Spielhalle, der an die Weisungen des Betreibers hinsichtlich der Öffnungszeiten der Spielhalle fest gebunden ist und einen gleichbleibenden Monatslohn erhält. Da aber einerseits der Gewerbebehörde lediglich drei Werktage zur Prüfung der Gewerbeanzeige bleiben (dann hat sie die Gewerbeanzeige zu bestätigen ('Gewerbeschein') und andererseits die Gewerbebehörde nach Nr. 6.2. GewAnzVwV lediglich den Empfang der mangelfreien Gewerbeanzeige zu bescheinigen hat, hat sie für eine Überprüfung des Gewerbetreibenden hinsichtlich dessen tatsächlicher Selbständigkeit zu wenig Zeit und ist hierfür auch personell, rechtlich und tatsächlich unzuständig. Ungeachtet dessen wird aber von den Gewerbebehörden auch erwartet, daß sie klar feststellen können, ob eine gewerbliche Tätigkeit tatsächlich selbständig und nicht scheinselbständig ausgeübt wird, so z. B. bei der Prüfung, ob ein Erwerbstätiger, derselbständigHandwerksleistungen erbringt, über eine Eintragung in der Handwerksrolle verfügt.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: gut, Universität Leipzig, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner praktischen Tätigkeit bei einer höheren Gewerbebehörde wurde ich häufig durch Anfragen unterer Gewerbebehörden mit dem Problem der Scheinselbständigkeit konfrontiert. Dabei konnte ich feststellen, daß in den Gewerbebehörden teilweise große Unsicherheit im Umgang mit dem Thema Scheinselbständigkeit besteht. Andererseits sind den Gewerbebehörden bei der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ohnehin nahezu völlig die Hände gebunden. Eine Möglichkeit, Scheinselbständigkeit zu erkennen und ihr entgegen zu wirken, sah der Gesetzgeber in der Einführung des § 14 Abs. 5 Nr. 7 GewO, wonach die untere Gewerbebehörde einen Durchschlag der Gewerbeanzeige dem Sozialversicherungsträger zuzuleiten hat. Der bloßen Gewerbeanzeige kann der Sozialversicherungsträger aber lediglich die Art der Gewerbetätigkeit, den Gewerbestandort, die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer und persönliche Angaben des Gewerbetreibenden entnehmen (§ 14 Abs. 4 GewO) und hieraus wohl noch lange nicht auf eine Scheinselbständigkeit des Betroffenen schließen. Jedoch die Gemeinden und die unteren Gewerbebehörden erkennen oftmals bereits bei der Entgegennahme der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO Indizien, die für eine Selbständigkeit nur zum Schein sprechen, so z. B. bei einem angeblich selbständigen Betreuer einer Spielhalle, der an die Weisungen des Betreibers hinsichtlich der Öffnungszeiten der Spielhalle fest gebunden ist und einen gleichbleibenden Monatslohn erhält. Da aber einerseits der Gewerbebehörde lediglich drei Werktage zur Prüfung der Gewerbeanzeige bleiben (dann hat sie die Gewerbeanzeige zu bestätigen ('Gewerbeschein') und andererseits die Gewerbebehörde nach Nr. 6.2. GewAnzVwV lediglich den Empfang der mangelfreien Gewerbeanzeige zu bescheinigen hat, hat sie für eine Überprüfung des Gewerbetreibenden hinsichtlich dessen tatsächlicher Selbständigkeit zu wenig Zeit und ist hierfür auch personell, rechtlich und tatsächlich unzuständig. Ungeachtet dessen wird aber von den Gewerbebehörden auch erwartet, daß sie klar feststellen können, ob eine gewerbliche Tätigkeit tatsächlich selbständig und nicht scheinselbständig ausgeübt wird, so z. B. bei der Prüfung, ob ein Erwerbstätiger, derselbständigHandwerksleistungen erbringt, über eine Eintragung in der Handwerksrolle verfügt.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die Bedeutung der staatlichen Exportkreditgarantien by Thomas Gabriel
Cover of the book Stundenplanung: Redoxreaktionen by Thomas Gabriel
Cover of the book Die Regierungsentwürfe des Bilanzrechtsreformgesetzes und des Bilanzkontrollgesetzes by Thomas Gabriel
Cover of the book Marketingstrategien im Fitnesssbereich. Franchise und Corporate Identity by Thomas Gabriel
Cover of the book Musikalische Entwicklung und Sozialisation by Thomas Gabriel
Cover of the book Rehabilitatives Training zur Schmerzfreiheit und Beweglichkeit im Schulterbereich by Thomas Gabriel
Cover of the book Interkultureller Vergleich von Frauenbildern zwischen Schweden und Deutschland by Thomas Gabriel
Cover of the book Marktversagen auf den Märkten für Gesundheitsgüter und Krankenversicherungen als Rechtfertigung für Eingriffe des Staates in das Gesundheitswesen by Thomas Gabriel
Cover of the book Qualitätsorientiertes Tourismusmanagement. Umsetzung und Durchführung interner Qualitätsstandards zur Erreichung eines Gütesiegels by Thomas Gabriel
Cover of the book Im Arbeitskampf darf die Gewerkschaft zu Flash-Mob-Aktionen aufrufen by Thomas Gabriel
Cover of the book Die Förderung europäischer Integration durch die Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland by Thomas Gabriel
Cover of the book Der Transrapid in China by Thomas Gabriel
Cover of the book Entwicklung eines Marken-Risikomanagements by Thomas Gabriel
Cover of the book Derivate und Anlegerschutz am Beispiel von Bonitätsanleihen bzw. Credit Linked Notes (CLN) by Thomas Gabriel
Cover of the book Institutionen und Prinzipien der athenischen Demokratie. Theorie und Praxis nach Aristoteles by Thomas Gabriel
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy