Pflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers in der Krise der GmbH

Business & Finance, Business Reference, Business Law
Cover of the book Pflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers in der Krise der GmbH by Markus Elbert, GRIN Verlag
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Author: Markus Elbert ISBN: 9783638881012
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 20, 2007
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Markus Elbert
ISBN: 9783638881012
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 20, 2007
Imprint: GRIN Verlag
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Gießen-Friedberg; Standort Gießen, 54 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - kurz GmbH - zählt wie die Aktiengesellschaften (AG) und die Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) zu den Kapitalgesellschaften1. Nach § 13 I GmbHG ist die Gesellschaft juristische Person und als solche rechts- und parteifähig, d. h. sie ist Trägerin von Rechten und Pflichten, und kann vor Gericht klagen bzw. verklagt werden2. Die GmbH ist außerdem Handelsgesellschaft nach § 13 III GmbHG und somit Formkaufmann (§ 6 I HGB)3. Sie unterliegt allerdings nicht dem Zwang wie OHG und KG ein Handelsgewerbe betreiben zu müssen. Vielmehr kann eine GmbH zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden (§ 1 GmbHG). Die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern regelt der Gesellschaftsvertrag (Satzung)4. Karsten Schmidt5 bezeichnet den Gesellschaftsvertrag auch als Organisationsvertrag. Für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern haftet die GmbH gemäß § 13 II GmbHG nur mit dem Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur mit ihrem gezeichneten Stammkapital (Stammeinlage), was diese Rechtsform von den Personengesellschaften unterscheidet. Das erforderliche Stammkapital der Gesellschaft muss nach § 5 I GmbHG mindestens 25.000,- ? betragen. Die Entstehung der GmbH als Unternehmensrechtsform bzw. des GmbHGesetzes ist historisch begründet, und geht auf Forderungen der Wirtschaft Ende des 19. Jahrhunderts nach einer Gesellschaftsform mit Haftungsbeschränkungen einerseits, und einem gleichzeitigen hohenAusgestaltungsspielraum des Gesellschaftsvertrages andererseits zurück. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen war die Rechtsform der Aktiengesellschaft, die zwar bereits Haftungsbeschränkung bot, jedoch in Gründung und Verwaltung sehr aufwendig war, und das Aktienrecht aus dem Jahr 1884 außerdem die Vertragsfreiheit stark einschränkte, meist uninteressant1. Mittlerweile haben sich in Deutschland die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu einer sehr beliebten und darüber hinaus zur umsatzstärksten Rechtsform entwickelt. Die aktuelle Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes weist für die BRD im Jahr 2004 ca. 453.000 umsatzsteuerpflichtige Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem steuerbaren Umsatz von ca. 1.466 Mrd. ? aus. Insgesamt liegt die Anzahl der GmbHs in Deutschland sogar bei ca. 900.000.

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Gießen-Friedberg; Standort Gießen, 54 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - kurz GmbH - zählt wie die Aktiengesellschaften (AG) und die Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) zu den Kapitalgesellschaften1. Nach § 13 I GmbHG ist die Gesellschaft juristische Person und als solche rechts- und parteifähig, d. h. sie ist Trägerin von Rechten und Pflichten, und kann vor Gericht klagen bzw. verklagt werden2. Die GmbH ist außerdem Handelsgesellschaft nach § 13 III GmbHG und somit Formkaufmann (§ 6 I HGB)3. Sie unterliegt allerdings nicht dem Zwang wie OHG und KG ein Handelsgewerbe betreiben zu müssen. Vielmehr kann eine GmbH zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden (§ 1 GmbHG). Die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern regelt der Gesellschaftsvertrag (Satzung)4. Karsten Schmidt5 bezeichnet den Gesellschaftsvertrag auch als Organisationsvertrag. Für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern haftet die GmbH gemäß § 13 II GmbHG nur mit dem Vermögen der Gesellschaft. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur mit ihrem gezeichneten Stammkapital (Stammeinlage), was diese Rechtsform von den Personengesellschaften unterscheidet. Das erforderliche Stammkapital der Gesellschaft muss nach § 5 I GmbHG mindestens 25.000,- ? betragen. Die Entstehung der GmbH als Unternehmensrechtsform bzw. des GmbHGesetzes ist historisch begründet, und geht auf Forderungen der Wirtschaft Ende des 19. Jahrhunderts nach einer Gesellschaftsform mit Haftungsbeschränkungen einerseits, und einem gleichzeitigen hohenAusgestaltungsspielraum des Gesellschaftsvertrages andererseits zurück. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen war die Rechtsform der Aktiengesellschaft, die zwar bereits Haftungsbeschränkung bot, jedoch in Gründung und Verwaltung sehr aufwendig war, und das Aktienrecht aus dem Jahr 1884 außerdem die Vertragsfreiheit stark einschränkte, meist uninteressant1. Mittlerweile haben sich in Deutschland die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu einer sehr beliebten und darüber hinaus zur umsatzstärksten Rechtsform entwickelt. Die aktuelle Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes weist für die BRD im Jahr 2004 ca. 453.000 umsatzsteuerpflichtige Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem steuerbaren Umsatz von ca. 1.466 Mrd. ? aus. Insgesamt liegt die Anzahl der GmbHs in Deutschland sogar bei ca. 900.000.

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