Author: | Alexandra Sommer | ISBN: | 9783640945146 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | June 28, 2011 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Alexandra Sommer |
ISBN: | 9783640945146 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | June 28, 2011 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13, Humboldt-Universität zu Berlin (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Schwerpunkt 'Markt- und Vertragsrecht', Sprache: Deutsch, Abstract: Zur Aufrechterhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit müssen international tätige Unternehmen effektive Wettbewerbsstrategien entwickeln und hinsichtlich der Entwicklungen des Marktes flexibel bleiben. Die Wahl des Unternehmensstandortes und die Möglichkeit seiner nachträglichen Verlegung sind dabei von zentraler Bedeutung. Denn neben Lohnniveau, Produktions- und Transaktionskosten haben besonders die gesetzlichen Rahmenbedingungen am Standort einen entscheidenden Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Großes Interesse besteht an einer identitätswahrenden Sitzverlegung. Häufig stehen jedoch der innereuropäischen identitätswahrenden Verlegung des Gesellschaftssitzes staatliche Regelungen entgegen. Um einen funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten, müssen die Gesellschaften dennoch mobil sein. Dies soll in der Europäischen Union durch die Niederlassungsfreiheit der Art. 49, 54 AEUV (ex-Art. 43, 48 EGV) garantiert werden. In einer Reihe von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes wurden Regelungen des Zuzugsstaates, die die grenzüberschreitende Sitzverlegung beschränken, als unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit erklärt. Unklar war jedoch bis Ende 2008, inwiefern auch Beschränkungen durch den Wegzugsstaat den Anforderungen der Niederlassungsfreiheit genügen müssen. Das Urteil in der Rechtssache 'Cartesio' sollte Klarheit diesbezüglich bringen. Der EuGH stellte schließlich fest, dass die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaft grundsätzlich kein Recht auf rechtsformwahrende Sitzverlegung einräume. Identitätswahrende Formwechsel, also Verlegungen des Gesellschaftssitzes unter Änderung des auf die Gesellschaft anwendbaren Rechts, dürften allerdings durch die Mitgliedstaaten nur bei zwingenden Allgemeininteressen behindert werden. Das Urteil erfüllt damit nicht die allgemeinen Erwartungen, einer den Zuzugsentscheidungen ähnlichen, liberalen Entscheidung und stößt größtenteils auf Kritik. Schließlich bringt es nicht die erhofften Mobilitätserleichterungen für die Gesellschaften in Europa mit sich und bekräftigt die 20 Jahre zuvor entwickelte Daily-Mail-Doktrin. Aber ist 'Cartesio' wirklich so kritisch zu beurteilen? Wie begründet der EuGH seine Entscheidung? Aufgabe dieser Arbeit soll es sein, die Entscheidung 'Cartesio' und deren Folgen grundlegend zu untersuchen, um anschließend festzustellen, inwieweit die europäischen Gesellschaften in Zukunft in der Lage sind, ihren Sitz identitätswahrend zu verlegen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13, Humboldt-Universität zu Berlin (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Schwerpunkt 'Markt- und Vertragsrecht', Sprache: Deutsch, Abstract: Zur Aufrechterhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit müssen international tätige Unternehmen effektive Wettbewerbsstrategien entwickeln und hinsichtlich der Entwicklungen des Marktes flexibel bleiben. Die Wahl des Unternehmensstandortes und die Möglichkeit seiner nachträglichen Verlegung sind dabei von zentraler Bedeutung. Denn neben Lohnniveau, Produktions- und Transaktionskosten haben besonders die gesetzlichen Rahmenbedingungen am Standort einen entscheidenden Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Großes Interesse besteht an einer identitätswahrenden Sitzverlegung. Häufig stehen jedoch der innereuropäischen identitätswahrenden Verlegung des Gesellschaftssitzes staatliche Regelungen entgegen. Um einen funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten, müssen die Gesellschaften dennoch mobil sein. Dies soll in der Europäischen Union durch die Niederlassungsfreiheit der Art. 49, 54 AEUV (ex-Art. 43, 48 EGV) garantiert werden. In einer Reihe von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes wurden Regelungen des Zuzugsstaates, die die grenzüberschreitende Sitzverlegung beschränken, als unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit erklärt. Unklar war jedoch bis Ende 2008, inwiefern auch Beschränkungen durch den Wegzugsstaat den Anforderungen der Niederlassungsfreiheit genügen müssen. Das Urteil in der Rechtssache 'Cartesio' sollte Klarheit diesbezüglich bringen. Der EuGH stellte schließlich fest, dass die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaft grundsätzlich kein Recht auf rechtsformwahrende Sitzverlegung einräume. Identitätswahrende Formwechsel, also Verlegungen des Gesellschaftssitzes unter Änderung des auf die Gesellschaft anwendbaren Rechts, dürften allerdings durch die Mitgliedstaaten nur bei zwingenden Allgemeininteressen behindert werden. Das Urteil erfüllt damit nicht die allgemeinen Erwartungen, einer den Zuzugsentscheidungen ähnlichen, liberalen Entscheidung und stößt größtenteils auf Kritik. Schließlich bringt es nicht die erhofften Mobilitätserleichterungen für die Gesellschaften in Europa mit sich und bekräftigt die 20 Jahre zuvor entwickelte Daily-Mail-Doktrin. Aber ist 'Cartesio' wirklich so kritisch zu beurteilen? Wie begründet der EuGH seine Entscheidung? Aufgabe dieser Arbeit soll es sein, die Entscheidung 'Cartesio' und deren Folgen grundlegend zu untersuchen, um anschließend festzustellen, inwieweit die europäischen Gesellschaften in Zukunft in der Lage sind, ihren Sitz identitätswahrend zu verlegen.