Gerichtliche Genehmigungen

Nonfiction, Reference & Language, Law, Family Law
Cover of the book Gerichtliche Genehmigungen by Dirk Fischer, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Dirk Fischer ISBN: 9783638239417
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 13, 2003
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Dirk Fischer
ISBN: 9783638239417
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 13, 2003
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: gut, , Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Elterliche Sorge Der Minderjährige ist nach §§ 1, 104 Nr.1 BGB nicht geschäftsfähig oder nach §§ 1, 106 BGB nur beschränkt geschäftsfähig und bedarf darum zum rechtswirksamen Handeln in seinem Namen eines gesetzlichen Vertreters, der den Minderjährigen gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Steht der Minderjährige unter elterlicher Sorge, so sind beide Elternteile gemäß § 1629 I S.2, 1.HS BGB kraft Gesetz grundsätzlich gesamtvertretungsberechtigt oder ein Elternteil ist allein vertretungsberechtigt (§ 1629 S.3 BGB), wenn er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm im Einzelfall die Entscheidung gemäß § 1628 BGB bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern allein übertragen worden ist. 2. Vormundschaft Steht der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge oder sind die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung berechtigt (§ 1773 I BGB) oder ist der Familienstand des Minderjährigen nicht ermittelbar (§ 1773 II BGB), so hat das Vormundschaftsgericht von Amts wegen gemäß § 1774 S.1 BGB die Vormundschaft anzuordnen. Damit steht die Vormundschaft in einem totalen Ergänzungsverhältnis zur elterlichen Sorge.1 So erklärt sich auch eine weitgehend gleiche Regelung der Rechte und Pflichten des Vormunds bzw. der Eltern. Nach § 1793 I S.1 BGB vertritt der Vormund als gesetzlicher Vertreter den Minderjährigen grundsätzlich unbeschränkt, also gerichtlich und außergerichtlich. 3. Rechtliche Betreuung Kann eine natürliche Person2 (§ 1 BGB) aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht zu ihrem Schutz auf ihren Antrag oder von Amts wegen gemäß § 1896 BGB einen Betreuer. Grundsätzlich können nur Volljährige (§ 2 BGB) unter rechtliche Betreuung nach § 1896 I S.1 BGB gestellt werden.3 [...] 1 Vgl. Gernhuber/ Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts, 4. Aufl., § 70 I 1. 2 Vor der Geburt werden die Rechte aufgrund elterlicher Sorge wahrgenommen, oder aber bei nicht durch elterliche Sorge erfassten Rechte durch einen Pfleger für die Leibesfrucht nach § 1912 BGB. 3 Nach § 1908 a BGB kann die rechtliche Betreuung auch für Siebzehnjährige angeordnet werden, wenn davon auszugehen ist, dass sie bei Eintritt der Volljährigkeit erforderlich ist. Die rechtliche Betreuung wird dann automatisch mit Eintritt der Volljährigkeit wirksam.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: gut, , Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Elterliche Sorge Der Minderjährige ist nach §§ 1, 104 Nr.1 BGB nicht geschäftsfähig oder nach §§ 1, 106 BGB nur beschränkt geschäftsfähig und bedarf darum zum rechtswirksamen Handeln in seinem Namen eines gesetzlichen Vertreters, der den Minderjährigen gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Steht der Minderjährige unter elterlicher Sorge, so sind beide Elternteile gemäß § 1629 I S.2, 1.HS BGB kraft Gesetz grundsätzlich gesamtvertretungsberechtigt oder ein Elternteil ist allein vertretungsberechtigt (§ 1629 S.3 BGB), wenn er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm im Einzelfall die Entscheidung gemäß § 1628 BGB bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern allein übertragen worden ist. 2. Vormundschaft Steht der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge oder sind die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung berechtigt (§ 1773 I BGB) oder ist der Familienstand des Minderjährigen nicht ermittelbar (§ 1773 II BGB), so hat das Vormundschaftsgericht von Amts wegen gemäß § 1774 S.1 BGB die Vormundschaft anzuordnen. Damit steht die Vormundschaft in einem totalen Ergänzungsverhältnis zur elterlichen Sorge.1 So erklärt sich auch eine weitgehend gleiche Regelung der Rechte und Pflichten des Vormunds bzw. der Eltern. Nach § 1793 I S.1 BGB vertritt der Vormund als gesetzlicher Vertreter den Minderjährigen grundsätzlich unbeschränkt, also gerichtlich und außergerichtlich. 3. Rechtliche Betreuung Kann eine natürliche Person2 (§ 1 BGB) aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht zu ihrem Schutz auf ihren Antrag oder von Amts wegen gemäß § 1896 BGB einen Betreuer. Grundsätzlich können nur Volljährige (§ 2 BGB) unter rechtliche Betreuung nach § 1896 I S.1 BGB gestellt werden.3 [...] 1 Vgl. Gernhuber/ Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts, 4. Aufl., § 70 I 1. 2 Vor der Geburt werden die Rechte aufgrund elterlicher Sorge wahrgenommen, oder aber bei nicht durch elterliche Sorge erfassten Rechte durch einen Pfleger für die Leibesfrucht nach § 1912 BGB. 3 Nach § 1908 a BGB kann die rechtliche Betreuung auch für Siebzehnjährige angeordnet werden, wenn davon auszugehen ist, dass sie bei Eintritt der Volljährigkeit erforderlich ist. Die rechtliche Betreuung wird dann automatisch mit Eintritt der Volljährigkeit wirksam.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Auswirkungen der globalen Finanzkrise by Dirk Fischer
Cover of the book Interpretation and Analysis of John Fowles's Postmodern Novel 'The Magus' by Dirk Fischer
Cover of the book Die Illuminaten und die Aufklärung by Dirk Fischer
Cover of the book Albert Einstein by Dirk Fischer
Cover of the book Die Phasen von Platons Höhlengleichnis und der Ausbildungsweg eines Philosophen by Dirk Fischer
Cover of the book Mann und Frau - Tugend und Minne - Ein Spiel by Dirk Fischer
Cover of the book Räumliche Gestaltung des therapeutischen Milieus dementiell Erkrankter by Dirk Fischer
Cover of the book Leader-Member Exchange by Dirk Fischer
Cover of the book Spracherwerb aus Sicht der Generativen Grammatik by Dirk Fischer
Cover of the book Education Curriculums in East Africa. Integration and Implementation of the Information Communication Technology Plan in 21st Century by Dirk Fischer
Cover of the book Abgrenzung des relevanten Marktes im EU-Kartellrecht by Dirk Fischer
Cover of the book Unterrichtsentwurf: Das Satzzeichen Punkt als Lernstoff für Schüler einer zweiten Klasse by Dirk Fischer
Cover of the book Darkness. Everywhere I look, darkness. by Dirk Fischer
Cover of the book Walter Benjamins Produktionsbegriff in 'Der Autor als Produzent'. Eine Textdiskussion by Dirk Fischer
Cover of the book Rating - Eine kritische Analyse by Dirk Fischer
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy