Emanzipatorische Auswirkungen der Ehegesetzgebung des Kaisers Augustus auf die rechtliche Stellung der römischen Ehefrau in der frühen Kaiserzeit

Nonfiction, History, Ancient History
Cover of the book Emanzipatorische Auswirkungen der Ehegesetzgebung des Kaisers Augustus auf die rechtliche Stellung der römischen Ehefrau in der frühen Kaiserzeit by Marlen Frömmel, GRIN Verlag
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Author: Marlen Frömmel ISBN: 9783638036801
Publisher: GRIN Verlag Publication: April 15, 2008
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Marlen Frömmel
ISBN: 9783638036801
Publisher: GRIN Verlag
Publication: April 15, 2008
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,7, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Veranstaltung: Männer und Frauen in der Antike: Geschlechtergeschichte als Methode und Gegenstand der Alten Geschichte, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Er übernahm auch die Aufsicht über die Sitten und Gesetze, und zwar auf Lebenszeit [...].' Mit diesen Worten nimmt Sueton in seiner Kaiservita Bezug auf die von Augustus erlassenen Ehegesetze. Mit der lex Iulia de maritandis ordinibus aus dem Jahr 18 v. Chr. und ihrer Ergänzung von 9 n. Chr., der lex Papia Poppaea, beabsichtigte Kaiser Augustus die herrschende Demoralisierung sowie die zunehmende Kinder- und Ehelosigkeit vor allem in den oberen Schichten zu bekämpfen. Die unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen dieser Gesetze, die Eheverbote ebenso wie Ehegebote enthielten, sollen nun hinsichtlich einer Verbesserung der Stellung der römischen Ehefrau untersucht werden. Daraus ergibt sich, dass weder Sklavinnen und Konkubinen noch andere Frauengruppen, die laut der augusteischen Gesetzgebung nicht in der Lage waren, eine legitime Ehe einzugehen, behandelt werden. Auch wenn sich das Thema auf die Frau bezieht, so ist es unumgänglich, auch die römischen Männer einzubeziehen, um die Lage der Frau deutlich zu machen, insbesondere wenn emanzipatorische Vorgänge festzustellen sind. [...] Da die rechtliche Stellung der Ehefrau in diesem Zusammenhang als Ansatzpunkt dient, ist festzuhalten, dass Gesetze erlassen werden, um die bestehende Ordnung zu gewährleisten oder aber um Veränderungen im Sinne des Gesetzgebers herbeizuführen. Sie vermitteln, warum welche Verbote oder Gebote erforderlich waren, so dass man Rückschlüsse auf das Leben der Ehefrau in der frühen Kaiserzeit ziehen kann. Im Folgenden wird es also darum gehen, inwieweit es der römischen Ehefrau durch die Ehegesetzgebung des Kaiser Augustus gelang, aus dem Schatten der Vormundschaft eines Mannes hervorzutreten. Welche Vorteile oder Nachteile ergaben sich für sie? Fanden diese Veränderungen wie auch generell die erlassenen Gesetze Zustimmung? Nach einer Einführung in das neue Gesetzeswerk des Kaisers muss, um diesen Fragen nachzugehen, geklärt werden, welche Formen einer Vormundschaft in welchem Lebensabschnitt über eine Frau ausgeübt wurden. Anschließend wird die Gesetzgebung des Augustus hinsichtlich ihrer für eine römische Ehefrau relevanten Anwendungsfelder betrachtet - Ehe, Scheidung, Sexualstraftaten und Erbe -, so dass aus diesen Entwicklungen auf die veränderte/emanzipierte Stellung der Frau geschlossen werden kann. In einem ersten Schritt soll zunächst jedoch die Quellenlage und der Forschungsstand dargelegt werden.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,7, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Veranstaltung: Männer und Frauen in der Antike: Geschlechtergeschichte als Methode und Gegenstand der Alten Geschichte, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Er übernahm auch die Aufsicht über die Sitten und Gesetze, und zwar auf Lebenszeit [...].' Mit diesen Worten nimmt Sueton in seiner Kaiservita Bezug auf die von Augustus erlassenen Ehegesetze. Mit der lex Iulia de maritandis ordinibus aus dem Jahr 18 v. Chr. und ihrer Ergänzung von 9 n. Chr., der lex Papia Poppaea, beabsichtigte Kaiser Augustus die herrschende Demoralisierung sowie die zunehmende Kinder- und Ehelosigkeit vor allem in den oberen Schichten zu bekämpfen. Die unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen dieser Gesetze, die Eheverbote ebenso wie Ehegebote enthielten, sollen nun hinsichtlich einer Verbesserung der Stellung der römischen Ehefrau untersucht werden. Daraus ergibt sich, dass weder Sklavinnen und Konkubinen noch andere Frauengruppen, die laut der augusteischen Gesetzgebung nicht in der Lage waren, eine legitime Ehe einzugehen, behandelt werden. Auch wenn sich das Thema auf die Frau bezieht, so ist es unumgänglich, auch die römischen Männer einzubeziehen, um die Lage der Frau deutlich zu machen, insbesondere wenn emanzipatorische Vorgänge festzustellen sind. [...] Da die rechtliche Stellung der Ehefrau in diesem Zusammenhang als Ansatzpunkt dient, ist festzuhalten, dass Gesetze erlassen werden, um die bestehende Ordnung zu gewährleisten oder aber um Veränderungen im Sinne des Gesetzgebers herbeizuführen. Sie vermitteln, warum welche Verbote oder Gebote erforderlich waren, so dass man Rückschlüsse auf das Leben der Ehefrau in der frühen Kaiserzeit ziehen kann. Im Folgenden wird es also darum gehen, inwieweit es der römischen Ehefrau durch die Ehegesetzgebung des Kaiser Augustus gelang, aus dem Schatten der Vormundschaft eines Mannes hervorzutreten. Welche Vorteile oder Nachteile ergaben sich für sie? Fanden diese Veränderungen wie auch generell die erlassenen Gesetze Zustimmung? Nach einer Einführung in das neue Gesetzeswerk des Kaisers muss, um diesen Fragen nachzugehen, geklärt werden, welche Formen einer Vormundschaft in welchem Lebensabschnitt über eine Frau ausgeübt wurden. Anschließend wird die Gesetzgebung des Augustus hinsichtlich ihrer für eine römische Ehefrau relevanten Anwendungsfelder betrachtet - Ehe, Scheidung, Sexualstraftaten und Erbe -, so dass aus diesen Entwicklungen auf die veränderte/emanzipierte Stellung der Frau geschlossen werden kann. In einem ersten Schritt soll zunächst jedoch die Quellenlage und der Forschungsstand dargelegt werden.

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