Zum Rechtsanspruch von Universitätsabsolventen mit erstem juristischen Staatsexamen auf den Hochschulgrad Diplom-Jurist

Nonfiction, Reference & Language, Law, Urban State & Local Government
Cover of the book Zum Rechtsanspruch von Universitätsabsolventen mit erstem juristischen Staatsexamen auf den Hochschulgrad Diplom-Jurist by Lars Jaeschke, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Lars Jaeschke ISBN: 9783638506595
Publisher: GRIN Verlag Publication: May 31, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Lars Jaeschke
ISBN: 9783638506595
Publisher: GRIN Verlag
Publication: May 31, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, , 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abhandlung 'Zum Rechtsanspruch von Universitätsabsolventen mit erstem juristischen Staatsexamen auf den Hochschulgrad Diplom-Jurist' behandelt - in dieser Form wohl erstmalig und in einmalig - das aktuelle Dauerphänomen, dass an vielen deutschen Universitäten examinierten Rechtswissenschaftlern ein akademischer Titel aus althergebrachten und heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen vorenthalten wird. Seitdem es die zweiphasige Juristenausbildung gibt, wird deren Reform ebenso häufig wie fruchtlos diskutiert. Einen wesentlichen Kritikpunkt der gegenwärtigen Juristenausbildung bildet die von den Studenten und vor allem den Referendaren kaum mehr sinnvoll zu bewältigende Expansion des Rechtsstoffes, der Judikatur und der Literatur. Wohl auch daher gibt es zunehmend Juristen, die nach dem erfolgreichen Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung direkt als Wirtschaftsjuristen in Unternehmen und Verbänden tätig sein wollen, ohne sich das harte Brot des Rechtsreferendariates und der großen Staatsprüfung anzutun. Schon Kötz hat sich vor einem Vierteljahrhundert für den Titel des 'Diplom-Juristen' ausgesprochen. Erst kürzlich hat Derleder sehr plastisch formuliert, dass 'der früher stets Unbenennbare, der das erste Staatsexamen bestanden hat' sich jetzt 'immerhin' als Diplom- Jurist bezeichnen dürfe. Nun trifft dies zwar auf die meisten der Hochschulabsolventen zu, längst jedoch nicht auf alle. Es gibt immer noch eine ganze Reihe von Universitäten, die den Absolventen mit erstem Staatsexamen den Anspruch auf (Nach-)Diplomierung versagen. Das OVG Saarlouis hat zwar mit seinem wegweisenden Urteil vom 29.01.2001 festgestellt, dass der Nichterlass einer Diplomierungssatzung für Juristen durch eine Universität rechtswidrig ist: Den Vorteilen einer Diplomierungsordnung für Juristen stünden keine Gemeinwohlbelange von erheblichem Gewicht gegenüber. Ein Hochschulabsolvent mit erstem juristischem Staatsexamen habe somit letztendlich einen Anspruch auf (Nach-)diplomierung. Und die meisten Hochschulen haben mittlerweile auch reagiert und den Abschlussgrad eines Diplom-Juristen eingeführt. Aber eben noch längst nicht alle Hochschulen. Eine Lösung, durch die endlich der 'gesunde Menschenverstand zu seinem Recht käme' muss gefunden werden, um mit Tomaschekzu sprechen. Mit dieser Abhandlung soll ein Beitrag dazu geleistet werden.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, , 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abhandlung 'Zum Rechtsanspruch von Universitätsabsolventen mit erstem juristischen Staatsexamen auf den Hochschulgrad Diplom-Jurist' behandelt - in dieser Form wohl erstmalig und in einmalig - das aktuelle Dauerphänomen, dass an vielen deutschen Universitäten examinierten Rechtswissenschaftlern ein akademischer Titel aus althergebrachten und heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen vorenthalten wird. Seitdem es die zweiphasige Juristenausbildung gibt, wird deren Reform ebenso häufig wie fruchtlos diskutiert. Einen wesentlichen Kritikpunkt der gegenwärtigen Juristenausbildung bildet die von den Studenten und vor allem den Referendaren kaum mehr sinnvoll zu bewältigende Expansion des Rechtsstoffes, der Judikatur und der Literatur. Wohl auch daher gibt es zunehmend Juristen, die nach dem erfolgreichen Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung direkt als Wirtschaftsjuristen in Unternehmen und Verbänden tätig sein wollen, ohne sich das harte Brot des Rechtsreferendariates und der großen Staatsprüfung anzutun. Schon Kötz hat sich vor einem Vierteljahrhundert für den Titel des 'Diplom-Juristen' ausgesprochen. Erst kürzlich hat Derleder sehr plastisch formuliert, dass 'der früher stets Unbenennbare, der das erste Staatsexamen bestanden hat' sich jetzt 'immerhin' als Diplom- Jurist bezeichnen dürfe. Nun trifft dies zwar auf die meisten der Hochschulabsolventen zu, längst jedoch nicht auf alle. Es gibt immer noch eine ganze Reihe von Universitäten, die den Absolventen mit erstem Staatsexamen den Anspruch auf (Nach-)Diplomierung versagen. Das OVG Saarlouis hat zwar mit seinem wegweisenden Urteil vom 29.01.2001 festgestellt, dass der Nichterlass einer Diplomierungssatzung für Juristen durch eine Universität rechtswidrig ist: Den Vorteilen einer Diplomierungsordnung für Juristen stünden keine Gemeinwohlbelange von erheblichem Gewicht gegenüber. Ein Hochschulabsolvent mit erstem juristischem Staatsexamen habe somit letztendlich einen Anspruch auf (Nach-)diplomierung. Und die meisten Hochschulen haben mittlerweile auch reagiert und den Abschlussgrad eines Diplom-Juristen eingeführt. Aber eben noch längst nicht alle Hochschulen. Eine Lösung, durch die endlich der 'gesunde Menschenverstand zu seinem Recht käme' muss gefunden werden, um mit Tomaschekzu sprechen. Mit dieser Abhandlung soll ein Beitrag dazu geleistet werden.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Neu-Gestaltung von Geschlechterverhältnissen by Lars Jaeschke
Cover of the book Schulunlust, Schulverweigerung - Wo liegen die Ursachen? by Lars Jaeschke
Cover of the book Soziometrische Studie zur Veränderung der Beziehungsstruktur konstanter Gruppen in Seminaren einer Managementtraining GmbH by Lars Jaeschke
Cover of the book Text- und Satzfunktionen des reflexiven Possessivpronomens im Schwedischen by Lars Jaeschke
Cover of the book Paul Austers 'City of Glass' als Detektivroman by Lars Jaeschke
Cover of the book Die Bedeutung der Resilienzforschung für die Beziehungsgestaltung in der stationären Jugendhilfe by Lars Jaeschke
Cover of the book Besonderheiten bei der Bewertung von klein- und mittelständischen Unternehmen by Lars Jaeschke
Cover of the book Standorte im In- und Ausland richtig bewerten mit Verstetigung zum Standort-Controlling. Ein Leitfaden by Lars Jaeschke
Cover of the book Potsdamer Konferenz. 'Potsdamer Abkommen' by Lars Jaeschke
Cover of the book Die Grundschule - Spezifische Lern- und Erziehungsbereiche by Lars Jaeschke
Cover of the book Die Klugheit in Aristoteles' Nikomachischer Ethik by Lars Jaeschke
Cover of the book Zur Argumentationsstruktur platonischer Dialoge: Platons Phaidros - Rekonstruktion der Grundgedanken der Rede des Lysias und der ersten Rede des Sokrates by Lars Jaeschke
Cover of the book Göttliche und menschliche Freiheit in der Philosophie von F. W. J. Schelling by Lars Jaeschke
Cover of the book Farbenblind Surfen- Konzepte für die Gestaltung von Interfaces by Lars Jaeschke
Cover of the book Zum Verhältnis von Camera Obscura und Malerei. Jan Vermeers 'Der Soldat und das lachende Mädchen' by Lars Jaeschke
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy