Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven

Nonfiction, Reference & Language, Law, Urban State & Local Government
Cover of the book Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven by Bernhard Pichler, GRIN Verlag
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Author: Bernhard Pichler ISBN: 9783668153080
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 17, 2016
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Bernhard Pichler
ISBN: 9783668153080
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 17, 2016
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1, Universität Wien (Institut für Kirchenrecht), Veranstaltung: Universitätslehrgang Kanonisches Recht für Juristen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß der Legaldefinition in § 1 Abs 1 VerG ist ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ein 'freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks'. Mit dem Verweis auf den ideellen Zweck sind alle auf Gewinn gerichteten Organisationen per definitionem vom VerG ausgenommen. Abgesehen von der Frage, ob eine Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft per se als Verein gesehen werden kann, steht diesen Gemeinschaften selbstverständlich auch zu, einen Verein zur Verfolgung sektoraler religiöser Zwecke zu gründen, wovon vor allem im sozialen und karitativen Bereich Gebrauch gemacht wird.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1, Universität Wien (Institut für Kirchenrecht), Veranstaltung: Universitätslehrgang Kanonisches Recht für Juristen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß der Legaldefinition in § 1 Abs 1 VerG ist ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ein 'freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks'. Mit dem Verweis auf den ideellen Zweck sind alle auf Gewinn gerichteten Organisationen per definitionem vom VerG ausgenommen. Abgesehen von der Frage, ob eine Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft per se als Verein gesehen werden kann, steht diesen Gemeinschaften selbstverständlich auch zu, einen Verein zur Verfolgung sektoraler religiöser Zwecke zu gründen, wovon vor allem im sozialen und karitativen Bereich Gebrauch gemacht wird.

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