Author: | Ina Hofmeister | ISBN: | 9783668046955 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | September 16, 2015 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Ina Hofmeister |
ISBN: | 9783668046955 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | September 16, 2015 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Menschenwürde setzen viele Menschen heutzutage als selbstverständlich voraus. Dabei diskutieren wir auch aktuelle Vorgänge in der Bundesrepublik Deutschland wie die NSA-Affäre, in der der US-Geheimdienst unter anderem bundesdeutsche Politiker abgehört und Nutzerdaten von Google, Microsoft, Facebook und Apple gehackt und gespeichert haben soll. An dieser Stelle kann nicht bewertet werden, ob dieser Vorgang die Menschenwürde beeinträchtigt, zeigt aber auf, dass die Diskussion nicht nur in außereuropäischen Ländern geführt werden kann. Die Menschenwürde nennt man in unmittelbaren Zusammenhang mit den Menschenrechten. Es kann auch geschlussfolgert werden, dass die Menschenwürde die Menschenrechte begründet. Einblick in diese Thematik gewähren uns aus philosophischer Sicht zwei Repräsentanten, zum einen Immanuel Kant, der einen großen Einfluss auch auf die heutige Auseinandersetzung mit diesem Begriff hat, und zum anderen Jürgen Habermas, der einen starken Zusammenhang mit der juridischen Seite herstellt. Die Deklaration der Menschenrechte durch die UN bildet die Grundlage für das deutsche Grundgesetz, das der Menschenwürde erstmalig nach dem zweiten Weltkrieg einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland einräumt. Ein Verbrechen kann aus rechtlicher Sicht schließlich erst dann vorliegen, wenn eine Person oder Organisation gegen einen bestehenden Rechtsgrundsatz verstößt. Im Anschluss folgt eine Untersuchung über die Verhältnismäßigkeit zwischen Strafe und Verbrechen mit Sicht auf die Rechtfertigung der Strafe. Straftheorien beleuchten den Sinn und Zweck von Sanktionen, bevor die Schlussbetrachtung den Ansatz verfolgt, im Verhältnis zwischen Verbrecher und Menschenwürde auf die Frage nach Schutz oder Strafe einzugehen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Universität Vechta; früher Hochschule Vechta, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Menschenwürde setzen viele Menschen heutzutage als selbstverständlich voraus. Dabei diskutieren wir auch aktuelle Vorgänge in der Bundesrepublik Deutschland wie die NSA-Affäre, in der der US-Geheimdienst unter anderem bundesdeutsche Politiker abgehört und Nutzerdaten von Google, Microsoft, Facebook und Apple gehackt und gespeichert haben soll. An dieser Stelle kann nicht bewertet werden, ob dieser Vorgang die Menschenwürde beeinträchtigt, zeigt aber auf, dass die Diskussion nicht nur in außereuropäischen Ländern geführt werden kann. Die Menschenwürde nennt man in unmittelbaren Zusammenhang mit den Menschenrechten. Es kann auch geschlussfolgert werden, dass die Menschenwürde die Menschenrechte begründet. Einblick in diese Thematik gewähren uns aus philosophischer Sicht zwei Repräsentanten, zum einen Immanuel Kant, der einen großen Einfluss auch auf die heutige Auseinandersetzung mit diesem Begriff hat, und zum anderen Jürgen Habermas, der einen starken Zusammenhang mit der juridischen Seite herstellt. Die Deklaration der Menschenrechte durch die UN bildet die Grundlage für das deutsche Grundgesetz, das der Menschenwürde erstmalig nach dem zweiten Weltkrieg einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland einräumt. Ein Verbrechen kann aus rechtlicher Sicht schließlich erst dann vorliegen, wenn eine Person oder Organisation gegen einen bestehenden Rechtsgrundsatz verstößt. Im Anschluss folgt eine Untersuchung über die Verhältnismäßigkeit zwischen Strafe und Verbrechen mit Sicht auf die Rechtfertigung der Strafe. Straftheorien beleuchten den Sinn und Zweck von Sanktionen, bevor die Schlussbetrachtung den Ansatz verfolgt, im Verhältnis zwischen Verbrecher und Menschenwürde auf die Frage nach Schutz oder Strafe einzugehen.