Author: | Gerrit Horstmeier | ISBN: | 9783656378440 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | February 26, 2013 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Gerrit Horstmeier |
ISBN: | 9783656378440 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | February 26, 2013 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Essay aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Hochschule Furtwangen , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Problematik des Themas wird anschaulich an folgendem, real in Deutschland verhandelten Fall, der dem Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt 2004 zur Entscheidung vorlag: Dabei klagte eine Lehrerin auf Verbeamtung. Diese hatte die zuständige Schulbehörde versagt wegen eines hohen Risikos der Referendarin, an Chorea Huntington zu erkranken. Die Klägerin gab nämlich bei der amtsärztlichen Untersuchung an, ihr Vater leide an dieser Krankheit. Die Verbeamtung wurde daraufhin abgelehnt, da eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bestehe, dass in den nächsten zehn Jahren bei ihr die Huntingtonsche Krankheit ausbreche. Die einstellende Schulbehörde befürchtete daraufhin häufige Dienstunfähigkeitszeiten bis hin zur vorzeitigen Dienstunfähigkeit der Klägerin.
Essay aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Hochschule Furtwangen , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Problematik des Themas wird anschaulich an folgendem, real in Deutschland verhandelten Fall, der dem Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt 2004 zur Entscheidung vorlag: Dabei klagte eine Lehrerin auf Verbeamtung. Diese hatte die zuständige Schulbehörde versagt wegen eines hohen Risikos der Referendarin, an Chorea Huntington zu erkranken. Die Klägerin gab nämlich bei der amtsärztlichen Untersuchung an, ihr Vater leide an dieser Krankheit. Die Verbeamtung wurde daraufhin abgelehnt, da eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bestehe, dass in den nächsten zehn Jahren bei ihr die Huntingtonsche Krankheit ausbreche. Die einstellende Schulbehörde befürchtete daraufhin häufige Dienstunfähigkeitszeiten bis hin zur vorzeitigen Dienstunfähigkeit der Klägerin.