Author: | Jacqueline Stoj | ISBN: | 9783656179542 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | April 27, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Jacqueline Stoj |
ISBN: | 9783656179542 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | April 27, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Für den Bereich der Umweltschädigungen, der Mittelpunkt dieser Hausarbeit sein soll, ist Art. 7 Rom II-Verordnung einschlägig. Ziel dieser Arbeit soll es sein, einen Überblick über die Anwendung des Art. 7 für umweltschädigende Handlungen zu erlangen. Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich und der Tatbestand der Vorschrift dargestellt und anschließend die Anknüpfungsgrundsätze nachvollzogen. In einem nächsten Schritt wird die Wirkung einer im Ausland erteilten behördlichen Genehmigung auf die Anwendung der Sonderkollisionsnorm untersucht. In einer letzten Betrachtung schließt sich die Darstellung eines Sachverhalts mit dem Bezug zu grenzüberschreitenden Umweltschädigungen sowie die Übertragung des Falls auf die Rom II-Verordnung an.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule Anhalt - Standort Bernburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Für den Bereich der Umweltschädigungen, der Mittelpunkt dieser Hausarbeit sein soll, ist Art. 7 Rom II-Verordnung einschlägig. Ziel dieser Arbeit soll es sein, einen Überblick über die Anwendung des Art. 7 für umweltschädigende Handlungen zu erlangen. Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich und der Tatbestand der Vorschrift dargestellt und anschließend die Anknüpfungsgrundsätze nachvollzogen. In einem nächsten Schritt wird die Wirkung einer im Ausland erteilten behördlichen Genehmigung auf die Anwendung der Sonderkollisionsnorm untersucht. In einer letzten Betrachtung schließt sich die Darstellung eines Sachverhalts mit dem Bezug zu grenzüberschreitenden Umweltschädigungen sowie die Übertragung des Falls auf die Rom II-Verordnung an.