Die liechtensteinische Stiftung aus Sicht von in Österreich ansässigen Stifter und Begünstigten

Business & Finance, Business Reference, Business Law
Cover of the book Die liechtensteinische Stiftung aus Sicht von in Österreich ansässigen Stifter und Begünstigten by Elisabeth Schauer, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Elisabeth Schauer ISBN: 9783638259354
Publisher: GRIN Verlag Publication: March 8, 2004
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Elisabeth Schauer
ISBN: 9783638259354
Publisher: GRIN Verlag
Publication: March 8, 2004
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Johannes Kepler Universität Linz (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Literaturseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Stifter einer Privatstiftung ist die Person, die als solche bei der Errichtung der Stiftung auftritt und auf deren Willen sie beruht. Stifter kann jede in- oder ausländische rechtsfähige Person sein. Das heißt neben den natürlichen Personen kommen auch juristische Personen sowie teilrechtsfähige Personenhandelsgesellschaften und Erwerbsgesellschaften in Betracht 1. Der Stifter ist aus der Stiftungsurkunde ersichtlich. Die Stiftungsurkunde ist in die Urkundensammlung des Firmenbuchs aufzunehmen2. Der Stifter hat folgende Rechte, die ihm vorbehalten sind: das Recht auf Änderung der Stiftungserklärung3 und das Recht zum Widerruf der Privatstiftung, unter der Voraussetzungen, dass dies in der Stiftungsurkunde festgeschrieben wird. Die Rechte des Stifters sind höchstpersönlich und erlöschen mit dem Tod4. Ist der Stifter eine natürliche Person mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, so ist er gemäß § 1 Abs 2 EStG in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Handelt es sich beim Stifter um eine Körperschaft, so unterliegt sie nach § 1 Abs 2 KStG der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht, wenn sie in Österreich ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz hat. Die Zuwendungen des Stifters an die liechtensteinische Stiftung können sowohl aus dem Privatvermögen wie auch aus dem Betriebsvermögen erfolgen. Bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen des Stifters ist weiters zu unterscheiden zwischen betrieblich oder nicht betrieblich veranlasster Vermögensübertragung. Bei Kauf, Tausch, Miete oder Darlehensgewährung liegt indes keine Zuwendung vor5. 1 Vgl. Stiftungsrichtlinien, Rz. 170. 2 Vgl. § 12 Abs. 2 Z. 1 PSG. 3 Vgl. § 33 PSG. 4 Vgl. § 34 PSG. 5 Vgl. Stiftungsrichtlinien, Rz. 178.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Johannes Kepler Universität Linz (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Literaturseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Stifter einer Privatstiftung ist die Person, die als solche bei der Errichtung der Stiftung auftritt und auf deren Willen sie beruht. Stifter kann jede in- oder ausländische rechtsfähige Person sein. Das heißt neben den natürlichen Personen kommen auch juristische Personen sowie teilrechtsfähige Personenhandelsgesellschaften und Erwerbsgesellschaften in Betracht 1. Der Stifter ist aus der Stiftungsurkunde ersichtlich. Die Stiftungsurkunde ist in die Urkundensammlung des Firmenbuchs aufzunehmen2. Der Stifter hat folgende Rechte, die ihm vorbehalten sind: das Recht auf Änderung der Stiftungserklärung3 und das Recht zum Widerruf der Privatstiftung, unter der Voraussetzungen, dass dies in der Stiftungsurkunde festgeschrieben wird. Die Rechte des Stifters sind höchstpersönlich und erlöschen mit dem Tod4. Ist der Stifter eine natürliche Person mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, so ist er gemäß § 1 Abs 2 EStG in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Handelt es sich beim Stifter um eine Körperschaft, so unterliegt sie nach § 1 Abs 2 KStG der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht, wenn sie in Österreich ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz hat. Die Zuwendungen des Stifters an die liechtensteinische Stiftung können sowohl aus dem Privatvermögen wie auch aus dem Betriebsvermögen erfolgen. Bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen des Stifters ist weiters zu unterscheiden zwischen betrieblich oder nicht betrieblich veranlasster Vermögensübertragung. Bei Kauf, Tausch, Miete oder Darlehensgewährung liegt indes keine Zuwendung vor5. 1 Vgl. Stiftungsrichtlinien, Rz. 170. 2 Vgl. § 12 Abs. 2 Z. 1 PSG. 3 Vgl. § 33 PSG. 4 Vgl. § 34 PSG. 5 Vgl. Stiftungsrichtlinien, Rz. 178.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Entwicklung und Trainierbarkeit von Schlüsselkompetenzen by Elisabeth Schauer
Cover of the book Vom Kyoto-Protokoll zum Zertifikathandel by Elisabeth Schauer
Cover of the book Die Tobin-Steuer by Elisabeth Schauer
Cover of the book Jugend im Strafrecht by Elisabeth Schauer
Cover of the book Sozialmanagement. Begriffsklärung und Versuch einer Verortung by Elisabeth Schauer
Cover of the book Risiko- und Compliance-Management im Vertrieb by Elisabeth Schauer
Cover of the book The Current Status of the Date Palm Sector in the Gaza Strip, Palestine by Elisabeth Schauer
Cover of the book Corporate Bonds by Elisabeth Schauer
Cover of the book Berufung. Selbstverwirklichung oder Gottesbegegnung? by Elisabeth Schauer
Cover of the book Die Schule als Ort von Inklusivität und Exklusivität. Eine Praxisanalyse auf der Grundlage von Pierre Bourdieu by Elisabeth Schauer
Cover of the book Backdoor Add-ons. A new way to harbor the data by Elisabeth Schauer
Cover of the book Pflegequalität - was ist das eigentlich? by Elisabeth Schauer
Cover of the book Controlling in Dienstleistungsbetrieben by Elisabeth Schauer
Cover of the book Die Entwicklung vom Berliner Modell zum Hamburger Modell by Elisabeth Schauer
Cover of the book Mehrheitsbeschlüsse im Personengesellschaftsrecht by Elisabeth Schauer
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy