Author: | Xandra Rauchstädt | ISBN: | 9783638152129 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | November 5, 2002 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Xandra Rauchstädt |
ISBN: | 9783638152129 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | November 5, 2002 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,7, Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn (BWL), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliches Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausfallzeiten sind alle Zeiten, in denen der Arbeitnehmer dem Unternehmen nicht zur Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Aufgaben zur Verfügung steht: Urlaub, Feiertage und Fehlzeiten. Fehlzeiten entstehen, weil der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen (ungeplant) an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten machen den prozentual größten Anteil daran aus:¨ [Abb. im pdf-Download] Die am häufigsten auftretenden Erkrankungen sind: Muskel- und Skelettkrankheiten, Atemwegserkrankungen, Verletzungen, Verdauungsprobleme und Herz-Kreislauf-Schwächen, hinter denen mit großer Sicherheit ein nicht näher bestimmbarer Anteil psychosomatischer oder anderer Probleme stehen, so daß zwischen gesund· und krank nicht immer eindeutig unterschieden werden kann. Der Arbeitnehmer fehlt also, weil er entweder im medizinisch-biologischen Sinne krank ist oder weil er sich durch Über- oder Unterforderung demotiviert fühlt (s. Abb. 1), d. h. seine Bedürfnisse nicht entsprechend seinen Vorstellungen befriedigt werden. Die daraus resultierende 'Unlust' läßt er sich durch ein ärztliches Attest legitimieren ('Krankheitsmißbrauch' ): Diese Kategorie sind die sog. Edelabsentisten; sie stellen eine Form des Widerstandes dar, der Reaktionen hervorrufen möchte. Diese Fehlzeiten gehören zu den vermeidbaren, die der Betrieb beeinflussen kann, wie beispielsweise auch 'Bummelzeiten' (Kaffee-/Rauchpausen), bei denen der Arbeitnehmer zwar anwesend ist, aber auch keine Leistung erbringt. Unvermeidbare Fehlzeiten, z. B. Urlaub, gesetzliche Feiertage oder Berufsschule, lassen sich hingegen von seiten des Betriebes nicht verändern. Der Fehlzeiten-Begriff ist aber kein einheitlicher und läßt sich darüber hinaus noch vielfach unterteilen: registrierte/nicht registrierte (Zuspätkommen), frei gewählte/erzwungene (Aussperrung). Andererseits gibt es aber auch Mitarbeiter, die wirklich krank sind und trotzdem an ihrem Arbeitsplatz erscheinen oder Urlaub/Zeitguthaben verfallen lassen. Hier müßte also eine genaue Aufrechnung zwischen Zeiten ohne Leistungen (Zeiten, die fehlen) und Überschuß-Zeiten (unbezahlte Mehrarbeit) stattfinden, was jedoch nicht der Fall ist. Denn die Fehlzeitenquote (für Betriebe, einzelne Mitarbeiter, usw.) wird wie folgt berechnet: [...]
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,7, Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn (BWL), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliches Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausfallzeiten sind alle Zeiten, in denen der Arbeitnehmer dem Unternehmen nicht zur Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Aufgaben zur Verfügung steht: Urlaub, Feiertage und Fehlzeiten. Fehlzeiten entstehen, weil der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen (ungeplant) an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten machen den prozentual größten Anteil daran aus:¨ [Abb. im pdf-Download] Die am häufigsten auftretenden Erkrankungen sind: Muskel- und Skelettkrankheiten, Atemwegserkrankungen, Verletzungen, Verdauungsprobleme und Herz-Kreislauf-Schwächen, hinter denen mit großer Sicherheit ein nicht näher bestimmbarer Anteil psychosomatischer oder anderer Probleme stehen, so daß zwischen gesund· und krank nicht immer eindeutig unterschieden werden kann. Der Arbeitnehmer fehlt also, weil er entweder im medizinisch-biologischen Sinne krank ist oder weil er sich durch Über- oder Unterforderung demotiviert fühlt (s. Abb. 1), d. h. seine Bedürfnisse nicht entsprechend seinen Vorstellungen befriedigt werden. Die daraus resultierende 'Unlust' läßt er sich durch ein ärztliches Attest legitimieren ('Krankheitsmißbrauch' ): Diese Kategorie sind die sog. Edelabsentisten; sie stellen eine Form des Widerstandes dar, der Reaktionen hervorrufen möchte. Diese Fehlzeiten gehören zu den vermeidbaren, die der Betrieb beeinflussen kann, wie beispielsweise auch 'Bummelzeiten' (Kaffee-/Rauchpausen), bei denen der Arbeitnehmer zwar anwesend ist, aber auch keine Leistung erbringt. Unvermeidbare Fehlzeiten, z. B. Urlaub, gesetzliche Feiertage oder Berufsschule, lassen sich hingegen von seiten des Betriebes nicht verändern. Der Fehlzeiten-Begriff ist aber kein einheitlicher und läßt sich darüber hinaus noch vielfach unterteilen: registrierte/nicht registrierte (Zuspätkommen), frei gewählte/erzwungene (Aussperrung). Andererseits gibt es aber auch Mitarbeiter, die wirklich krank sind und trotzdem an ihrem Arbeitsplatz erscheinen oder Urlaub/Zeitguthaben verfallen lassen. Hier müßte also eine genaue Aufrechnung zwischen Zeiten ohne Leistungen (Zeiten, die fehlen) und Überschuß-Zeiten (unbezahlte Mehrarbeit) stattfinden, was jedoch nicht der Fall ist. Denn die Fehlzeitenquote (für Betriebe, einzelne Mitarbeiter, usw.) wird wie folgt berechnet: [...]