Author: | Arno Wortmann | ISBN: | 9783638130769 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | June 21, 2002 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Arno Wortmann |
ISBN: | 9783638130769 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | June 21, 2002 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einleitung Das Grundgesetz enthält keine unmittelbare Festlegung und Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsordnung, es werden keine konkreten Grundsätze zur Gestaltung des Wirtschaftsleben dargestellt. Somit kann das Grundgesetz als wirtschaftspolitisch neutral angesehen werden, sofern die Grundrechte geachtet werden, es schließt jedoch die sogenannte Planwirtschaft aus und verfolgt das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft. Im Wirtschaftssystem der sozialen Marktwirtschaft stellt der Wettbewerb das entscheidende Organ für die Steuerung des Marktes dar. So muss hier eine Rechtsordnung dafür Sorge tragen, dass Beschränkungen wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit auf den einzelnen Märkten so weitgehend wie möglich verhindert und Beeinträchtigungen beseitigt werden. Jede Einengung der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit hat eine Beschränkung des Wettbewerbs zur Folge. Aus diesem Grunde hat die Wettbewerbsordnung die Aufgabe, einen freien Leistungswettbewerb zu erhalten und allen Mitbewerbern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu bieten. Diese Wettbewerbsordnung ist vornehmlich in zwei Gesetzen zu finden, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Beide Gesetze sind miteinander verzahnt und dienen dem Schutz des freien Wettbewerbs. Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), welches erstmalig 1957 erschien, soll eine grundlegende, auf dem Wettbewerb beruhende Ordnung wirtschaftlicher Betätigung und Entwicklung geschaffen werden, welche die Erhaltung des Wettbewerbs sowie die Beseitigung jener wirtschaftlichen Macht verfolgt, die die Wirksamkeit des Wettbewerbs beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang ist das Ziel der vorliegenden Seminararbeit, die Grundsatznorm des GWB, welche sich im § 1 des GWB widerspiegelt und das Kartellverbot enthält, darzustellen. Neben einer detaillierten Erläuterung des Kartellverbotes des § 1 GWB wird die geschichtliche Entwicklung beschrieben und die wesentliche Rolle des § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dargestellt. [...]
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einleitung Das Grundgesetz enthält keine unmittelbare Festlegung und Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsordnung, es werden keine konkreten Grundsätze zur Gestaltung des Wirtschaftsleben dargestellt. Somit kann das Grundgesetz als wirtschaftspolitisch neutral angesehen werden, sofern die Grundrechte geachtet werden, es schließt jedoch die sogenannte Planwirtschaft aus und verfolgt das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft. Im Wirtschaftssystem der sozialen Marktwirtschaft stellt der Wettbewerb das entscheidende Organ für die Steuerung des Marktes dar. So muss hier eine Rechtsordnung dafür Sorge tragen, dass Beschränkungen wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit auf den einzelnen Märkten so weitgehend wie möglich verhindert und Beeinträchtigungen beseitigt werden. Jede Einengung der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit hat eine Beschränkung des Wettbewerbs zur Folge. Aus diesem Grunde hat die Wettbewerbsordnung die Aufgabe, einen freien Leistungswettbewerb zu erhalten und allen Mitbewerbern gleiche Wettbewerbsbedingungen zu bieten. Diese Wettbewerbsordnung ist vornehmlich in zwei Gesetzen zu finden, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Beide Gesetze sind miteinander verzahnt und dienen dem Schutz des freien Wettbewerbs. Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), welches erstmalig 1957 erschien, soll eine grundlegende, auf dem Wettbewerb beruhende Ordnung wirtschaftlicher Betätigung und Entwicklung geschaffen werden, welche die Erhaltung des Wettbewerbs sowie die Beseitigung jener wirtschaftlichen Macht verfolgt, die die Wirksamkeit des Wettbewerbs beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang ist das Ziel der vorliegenden Seminararbeit, die Grundsatznorm des GWB, welche sich im § 1 des GWB widerspiegelt und das Kartellverbot enthält, darzustellen. Neben einer detaillierten Erläuterung des Kartellverbotes des § 1 GWB wird die geschichtliche Entwicklung beschrieben und die wesentliche Rolle des § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dargestellt. [...]