Author: | Christian Koch | ISBN: | 9783638456845 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | January 17, 2006 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Christian Koch |
ISBN: | 9783638456845 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | January 17, 2006 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Absicht der vorliegenden Arbeit ist es, die frühneuzeitlichen Verfassungen der Städte Köln und Neuss in Hinsicht auf die Stellung von Rat und Beirat zu vergleichen. Es soll anhand der Verfassungsdokumente beider Städte gezeigt werden, dass es wesentliche Unterschiede in den beiden Stadtverfassungen gibt, besonders was Rat und Beirat betrifft. Die Städte Köln und Neuss bieten sich zum Vergleich an, weil Neuss zu den bedeutendsten Städten im Erzbistum Köln gehörte, genauer neben Bonn die bedeutendste Stadt im Territorium des Kurfürsten von Köln war. Köln hingegen hatte sich durch die Schlacht bei Worringen 1288 von Einfluss des Kurfürsten befreit und sich nach einer Zeit der Patrizierherrschaft 1396 mit dem Verbundbrief eine Gaffelverfassung gegeben. Zwar ist Neuss in der Größe und Wirtschaftskraft schwerlich mit Köln zu messen, doch kann trotzdem einen Vergleich zwischen beiden Städten, die Verfassung betreffend ziehen, da Neuss der größte Steuerzahler im Kurfürstentum Köln war und somit für den Kurfürsten von elementarer Bedeutung gewesen sein muss. Weiterhin ist die Kölner Verfassung von besonderem Interesse, weil hier eine Verfassung vorliegt, die nach dem Sturz einer patrizisch geprägten Stadtregierung nun eine auf den Kölner Gaffeln basierende Stadtverwaltung etablierte. Bei der Untersuchung der beiden Stadtverfassungen ist natürlich vor allem die Unterschiedlichkeit derselben von Interesse und es gilt zu untersuchen, welche Stellung der Rat und das Gremium der Gemeindefreunde in den Städten einnahmen, da gerade an der Rolle des Beirates, was die Mitbestimmung in der Stadtpolitik anbelangt, deutlich wird, wie weit die Bevölkerung der Stadt ein Mitspracherecht hatte. Dass die Mitbestimmung der Gemeinde an der Stadtverwaltung in den beiden Städten unterschiedlich hoch war, soll in der Publikation gezeigt werden.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Absicht der vorliegenden Arbeit ist es, die frühneuzeitlichen Verfassungen der Städte Köln und Neuss in Hinsicht auf die Stellung von Rat und Beirat zu vergleichen. Es soll anhand der Verfassungsdokumente beider Städte gezeigt werden, dass es wesentliche Unterschiede in den beiden Stadtverfassungen gibt, besonders was Rat und Beirat betrifft. Die Städte Köln und Neuss bieten sich zum Vergleich an, weil Neuss zu den bedeutendsten Städten im Erzbistum Köln gehörte, genauer neben Bonn die bedeutendste Stadt im Territorium des Kurfürsten von Köln war. Köln hingegen hatte sich durch die Schlacht bei Worringen 1288 von Einfluss des Kurfürsten befreit und sich nach einer Zeit der Patrizierherrschaft 1396 mit dem Verbundbrief eine Gaffelverfassung gegeben. Zwar ist Neuss in der Größe und Wirtschaftskraft schwerlich mit Köln zu messen, doch kann trotzdem einen Vergleich zwischen beiden Städten, die Verfassung betreffend ziehen, da Neuss der größte Steuerzahler im Kurfürstentum Köln war und somit für den Kurfürsten von elementarer Bedeutung gewesen sein muss. Weiterhin ist die Kölner Verfassung von besonderem Interesse, weil hier eine Verfassung vorliegt, die nach dem Sturz einer patrizisch geprägten Stadtregierung nun eine auf den Kölner Gaffeln basierende Stadtverwaltung etablierte. Bei der Untersuchung der beiden Stadtverfassungen ist natürlich vor allem die Unterschiedlichkeit derselben von Interesse und es gilt zu untersuchen, welche Stellung der Rat und das Gremium der Gemeindefreunde in den Städten einnahmen, da gerade an der Rolle des Beirates, was die Mitbestimmung in der Stadtpolitik anbelangt, deutlich wird, wie weit die Bevölkerung der Stadt ein Mitspracherecht hatte. Dass die Mitbestimmung der Gemeinde an der Stadtverwaltung in den beiden Städten unterschiedlich hoch war, soll in der Publikation gezeigt werden.