Author: | Julia Harrer | ISBN: | 9783656332640 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | December 11, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Julia Harrer |
ISBN: | 9783656332640 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | December 11, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Juristische und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Allgemeine Staatslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Jean-Jacques Rousseaus Gesellschaftsvertrag gehört bis heute zu den bedeutsamsten politischen und staatsrechtlichen Schriften - ein Werk der Staatsphilosophie der Neuzeit, über das auch noch Jahrhunderte nach seiner Veröffentlichung die Meinungen auseinandergehen, geschrieben von einem Autor wie er umstrittener wohl nicht sein könnte. Revolutionär war er für die einen, für die anderen ein Träumer und Romantiker. Rousseau war ein Vertragstheoretiker und damit ein Vertreter des Kontraktualismus. Bei der Vertragstheorie, die auch Lehre vom Gesellschaftsvertrag genannt wird, geht es um den Versuch, eine staatliche Ordnung moralisch und institutionell zu begründen. So war es auch Rousseaus Ziel, herauszufinden, 'ob es in der bürgerlichen Ordnung irgendeine rechtmäßige und sichere Regel für das Regieren geben kann'. Er hatte sich als Aufgabe gestellt, 'eine Form des Zusammenschlusses [zu finden], die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds [der Gesellschaft] verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor'. Rousseaus Antwort darauf ist der Gesellschaftsvertrag, genau genommen der 'Vertragsstaat' bzw. der Staat. Darauf verweist auch der Titel seines Werkes, in dem die Rede von den Grundsätzen des Staatsrechts ist. Wie kann man den also Staat begründen? Wie soll er organisiert sein? Und welche Rolle spielt das Volk? Im Kern geht es um die Frage der Herrschaftslegitimation. Diese begründet sich nicht aus der Natur (Naturrecht), sondern 'Vereinbarungen [...] [stellen die] Grundlage jeder rechtmäßigen Herrschaft unter Menschen'.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Juristische und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Allgemeine Staatslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Jean-Jacques Rousseaus Gesellschaftsvertrag gehört bis heute zu den bedeutsamsten politischen und staatsrechtlichen Schriften - ein Werk der Staatsphilosophie der Neuzeit, über das auch noch Jahrhunderte nach seiner Veröffentlichung die Meinungen auseinandergehen, geschrieben von einem Autor wie er umstrittener wohl nicht sein könnte. Revolutionär war er für die einen, für die anderen ein Träumer und Romantiker. Rousseau war ein Vertragstheoretiker und damit ein Vertreter des Kontraktualismus. Bei der Vertragstheorie, die auch Lehre vom Gesellschaftsvertrag genannt wird, geht es um den Versuch, eine staatliche Ordnung moralisch und institutionell zu begründen. So war es auch Rousseaus Ziel, herauszufinden, 'ob es in der bürgerlichen Ordnung irgendeine rechtmäßige und sichere Regel für das Regieren geben kann'. Er hatte sich als Aufgabe gestellt, 'eine Form des Zusammenschlusses [zu finden], die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds [der Gesellschaft] verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor'. Rousseaus Antwort darauf ist der Gesellschaftsvertrag, genau genommen der 'Vertragsstaat' bzw. der Staat. Darauf verweist auch der Titel seines Werkes, in dem die Rede von den Grundsätzen des Staatsrechts ist. Wie kann man den also Staat begründen? Wie soll er organisiert sein? Und welche Rolle spielt das Volk? Im Kern geht es um die Frage der Herrschaftslegitimation. Diese begründet sich nicht aus der Natur (Naturrecht), sondern 'Vereinbarungen [...] [stellen die] Grundlage jeder rechtmäßigen Herrschaft unter Menschen'.