Höchstarbeitszeiten in Tarifverträgen

Rechtskonformität, Betriebsnormcharakter, Zulässigkeit individualvertraglicher Abreden im Hinblick auf das Günstigkeitsprinzip

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Höchstarbeitszeiten in Tarifverträgen by Max Mälzer, GRIN Verlag
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Author: Max Mälzer ISBN: 9783640290277
Publisher: GRIN Verlag Publication: March 17, 2009
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Max Mälzer
ISBN: 9783640290277
Publisher: GRIN Verlag
Publication: March 17, 2009
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: Gut (13 Punkte), Freie Universität Berlin, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Infolge der Tarifrunden von 1984 und 1990 in der Metallindustrie und der darin beschlossenen Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeiszeit auf bis zu 35 Stunden pro Woche, wurde eine Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit einer immer weiter voranschreitenden Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, deren Grenzen, sowie über die Zulässigkeit individualvertraglich bestimmter, die tarifliche Arbeitszeit überschreitender, Arbeitszeiten geführt. Die Diskussion, welche insbesondere mit Blick auf die Anwendung des Günstigkeitsprinzip nicht neu war und bereits von Hueck und Nipperdey geführt wurde1, erreichte jedoch unter dem Eindruck der Tarifrunden 1984 und 1990, sowie der allgemein schlechten Arbeitsmarktlage seinen Höhepunkt. Sowohl Arbeitgeber, die auf Grund der Arbeitszeitverkürzung in den Tarifabschlüssen immer höhere Personalausgaben zu verkraften hatten, als auch Teile der Arbeitnehmerschaft, die aus verschiedensten Gründen wie etwa Sicherung der eigenen Beschäftigung, aber auch zur Maximierung des eigenen Gehalts für längere Arbeitszeiten aufgeschlossen waren standen vor der Problematik, ob eine einzelvertragliche Abweichung von der tariflichen Arbeitszeitregelung trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit und der daraus gemäß § 4 I; S.1 TVG folgenden unmittelbar und zwingenden Wirkung der Tarifnormen zulässig ist. Die Bandbreite der geäußerten Meinungen ist groß und die Zahl der Veröffentlichungen kaum zu überblicken. Diese Arbeit versucht einen Überblick über die verschiedenen Standpunkte zu schaffen und eine Lösung der aufgeworfenen Probleme zu finden.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: Gut (13 Punkte), Freie Universität Berlin, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Infolge der Tarifrunden von 1984 und 1990 in der Metallindustrie und der darin beschlossenen Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeiszeit auf bis zu 35 Stunden pro Woche, wurde eine Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit einer immer weiter voranschreitenden Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, deren Grenzen, sowie über die Zulässigkeit individualvertraglich bestimmter, die tarifliche Arbeitszeit überschreitender, Arbeitszeiten geführt. Die Diskussion, welche insbesondere mit Blick auf die Anwendung des Günstigkeitsprinzip nicht neu war und bereits von Hueck und Nipperdey geführt wurde1, erreichte jedoch unter dem Eindruck der Tarifrunden 1984 und 1990, sowie der allgemein schlechten Arbeitsmarktlage seinen Höhepunkt. Sowohl Arbeitgeber, die auf Grund der Arbeitszeitverkürzung in den Tarifabschlüssen immer höhere Personalausgaben zu verkraften hatten, als auch Teile der Arbeitnehmerschaft, die aus verschiedensten Gründen wie etwa Sicherung der eigenen Beschäftigung, aber auch zur Maximierung des eigenen Gehalts für längere Arbeitszeiten aufgeschlossen waren standen vor der Problematik, ob eine einzelvertragliche Abweichung von der tariflichen Arbeitszeitregelung trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit und der daraus gemäß § 4 I; S.1 TVG folgenden unmittelbar und zwingenden Wirkung der Tarifnormen zulässig ist. Die Bandbreite der geäußerten Meinungen ist groß und die Zahl der Veröffentlichungen kaum zu überblicken. Diese Arbeit versucht einen Überblick über die verschiedenen Standpunkte zu schaffen und eine Lösung der aufgeworfenen Probleme zu finden.

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