Folgen der Nichtbeachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und der Vorschriften zur Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book Folgen der Nichtbeachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und der Vorschriften zur Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG by Andrea Lauterbach, GRIN Verlag
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Author: Andrea Lauterbach ISBN: 9783638067010
Publisher: GRIN Verlag Publication: June 20, 2008
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Andrea Lauterbach
ISBN: 9783638067010
Publisher: GRIN Verlag
Publication: June 20, 2008
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 71 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach § 161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine 'Corporate-Governance-Debatte'. Sie führte 2002 zum von einer Regierungskommission erarbeiteten DCGK. Gesetzliche Unterstützung erhielt der DCGK durch die Einführung der Entsprechens-Erklärung (EE) in § 161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat sich über den DCGK erklären müssen. Es werden zunächst allgemeine Aspekte geklärt, die den DCGK (Aufbau, Adressaten, Rechtscharakter) und die EE (Inhalt, Zeithorizont, Änderungen, Organbezogenheit) selbst betreffen. Erläutert werden im Anschluss die grundsätzlich möglichen Verstöße durch die Organe und deren Wertigkeit untereinander. Auf die Erklärungskompetenz und die Organhaftung wird unter dem Kapitel Organisation eingegangen. Die Tragweite der Verantwortlichkeit der Organe um die AG wird aufgezeigt: Denkbar sind Reaktionen gegen Verstöße allgemein von Abschlussprüfern, Aktionären und von staatlichen Stellen. Einzelfälle können auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen der Innen- und Außenhaftung nach sich ziehen. Abschließend wird das Ergebnis zusammengefaßt.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 71 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der börsennotierten Aktiengesellschaft für den Fall der Nichtbeachtung der Soll-Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Abgabe einer fehlerhaften Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG und der pflichtwidrigen Nichtabgabe der nach § 161 AktG abzugebenden Entsprechens-Erklärung spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Vollzogen hat sich in den letzten Jahren im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine 'Corporate-Governance-Debatte'. Sie führte 2002 zum von einer Regierungskommission erarbeiteten DCGK. Gesetzliche Unterstützung erhielt der DCGK durch die Einführung der Entsprechens-Erklärung (EE) in § 161 AktG, wonach Vorstand und Aufsichtsrat sich über den DCGK erklären müssen. Es werden zunächst allgemeine Aspekte geklärt, die den DCGK (Aufbau, Adressaten, Rechtscharakter) und die EE (Inhalt, Zeithorizont, Änderungen, Organbezogenheit) selbst betreffen. Erläutert werden im Anschluss die grundsätzlich möglichen Verstöße durch die Organe und deren Wertigkeit untereinander. Auf die Erklärungskompetenz und die Organhaftung wird unter dem Kapitel Organisation eingegangen. Die Tragweite der Verantwortlichkeit der Organe um die AG wird aufgezeigt: Denkbar sind Reaktionen gegen Verstöße allgemein von Abschlussprüfern, Aktionären und von staatlichen Stellen. Einzelfälle können auch zivilrechtliche Folgen im Rahmen der Innen- und Außenhaftung nach sich ziehen. Abschließend wird das Ergebnis zusammengefaßt.

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