Der Konzernbegriff der Zinsschranke

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book Der Konzernbegriff der Zinsschranke by Michael Deinhard, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Michael Deinhard ISBN: 9783656269991
Publisher: GRIN Verlag Publication: September 10, 2012
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Michael Deinhard
ISBN: 9783656269991
Publisher: GRIN Verlag
Publication: September 10, 2012
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG a.F.). Als Ausnahmetatbestand ('Konzernklausel' in § 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben. Die Regelung des § 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten - insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des 'Gleichordnungskonzerns', der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde für die Anwendung der Zinsschranke der 'erweiterte Konzernbegriff' zugrunde gelegt , der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch Organschaft schützen können; internationale Konzerne kennen das nicht, weil keine grenzüberschreitende Organschaft erlaubt ist. Die vielfältigen Fragen hinsichtlich des genauen Umfangs der zu konsolidierenden Einheiten und auf welche Konzernmuttergesellschaft zu konsolidieren ist, bleibt in der Gesetzesbegründung weitgehend unbeantwortet ; etwas mehr Antworten zum Konzernbegriff liefert hingegen das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008. Eine Definition, in welchen Fällen eine Einbeziehung in den Konzern gegeben sein könnte, wird aber auch vom Bundesfinanzministerium nicht gegeben. Das Schreiben grenzt lediglich negativ ab, welche Fälle nicht zu einem Konzern gehören.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG a.F.). Als Ausnahmetatbestand ('Konzernklausel' in § 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben. Die Regelung des § 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten - insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des 'Gleichordnungskonzerns', der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde für die Anwendung der Zinsschranke der 'erweiterte Konzernbegriff' zugrunde gelegt , der sich von dem des gesellschaftsrechtlichen massiv unterscheidet. Folgt man vielen Stimmen in der Literatur, so bestehen hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit der Zinsschranke erhebliche Unsicherheiten, was insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konzern- sowie der Escape-Klausel zu bemerken ist. Kritisch angemerkt wird unter anderem, dass sich Inlandskonzerne gegen die Zinsschranke durch Organschaft schützen können; internationale Konzerne kennen das nicht, weil keine grenzüberschreitende Organschaft erlaubt ist. Die vielfältigen Fragen hinsichtlich des genauen Umfangs der zu konsolidierenden Einheiten und auf welche Konzernmuttergesellschaft zu konsolidieren ist, bleibt in der Gesetzesbegründung weitgehend unbeantwortet ; etwas mehr Antworten zum Konzernbegriff liefert hingegen das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008. Eine Definition, in welchen Fällen eine Einbeziehung in den Konzern gegeben sein könnte, wird aber auch vom Bundesfinanzministerium nicht gegeben. Das Schreiben grenzt lediglich negativ ab, welche Fälle nicht zu einem Konzern gehören.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die Nekropole unter dem Petersdom - Das Mausoleum E und seine Geheimnisse by Michael Deinhard
Cover of the book Herausforderungen an die Übersetzer anhand Ian McEwans 'The Children Act' und Werner Schmitz' 'Kindeswohl' by Michael Deinhard
Cover of the book Adoption of Alternative Fuel Vehicles - A Consumer Perspective by Michael Deinhard
Cover of the book Sitz der Brehnaer Grafschaft in Herzberg? by Michael Deinhard
Cover of the book Ernährungsbedürfnisse sportlich aktiver Jugendlicher und die Folgen von Mangelernährung bei jungen Sportlern by Michael Deinhard
Cover of the book Konfliktbewältigung und Kommunikation. Analyse der Kommunikationsstile nach Schulz von Thun by Michael Deinhard
Cover of the book Ralph Waldo Emerson's concept of poetry and the poet by Michael Deinhard
Cover of the book Psychopathologisches Profil und Zahnbehandlungsangst von Patienten und Mitarbeitern einer Zahnarztpraxis by Michael Deinhard
Cover of the book Berufsrisiko Traumatisierung - Die verletzten Seelen der Lokführer by Michael Deinhard
Cover of the book Die Repgen-Scholder-Kontroverse um die Nazi-Kirchenpolitik by Michael Deinhard
Cover of the book Gender als Faktor in der interkulturellen Wirtschaftskommunikation by Michael Deinhard
Cover of the book Hintergründe und Entwicklung der Internet-Auftritte deutscher Tageszeitungen (Schwerpunkt: Wirtschaftliche Aspekte) by Michael Deinhard
Cover of the book Der Antiheld Oskar Matzerath in 'Die Blechtrommel' von Günther Grass by Michael Deinhard
Cover of the book Führungsstile in der Wirtschaft. Ihr Einfluss auf die Zielerreichung by Michael Deinhard
Cover of the book Tot, was nun? Eine Auseinandersetzung mit dem Sterben, dem Tod, der Trauer und dem Leben nach dem Tod by Michael Deinhard
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy