Author: | Lea Schulz | ISBN: | 9783638433532 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | October 30, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Lea Schulz |
ISBN: | 9783638433532 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | October 30, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter, Note: 1, Europa-Universität Flensburg (ehem. Universität Flensburg), Veranstaltung: menschenrechte, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: MacKinnons Auffassung von Recht ist, dass dieses in der Interaktion von Veränderung und Widerstand gegen die Veränderung erkämpft wird. Sie meint, dass Rechte aus einer Notwendigkeit heraus entstehen. Sie stellt fest, dass das Recht auf Erfahrung beruht, nicht auf Logik. Wichtig dabei wäre jedoch auch, wessen Erfahrungen in diese Rechte mit eingebracht werden. Ebenfalls die Menschenrechte würden auf Erfahrung beruhen. Besonders das Dritte Reich hat die Inhalte und die Prioritäten der Menschenrechte stark geprägt. Jedoch beruhen die Menschenrechte nicht auf den Erfahrungen der Frauen. MacKinnon will damit nicht sagen, dass Frauen solche Erfahrungen nicht gemacht haben, sondern dass die Geschichte der Menschenrechtsverletzungen an Frauen nicht dokumentiert wird. MacKinnon ist der Meinung, dass Frauen als nichtmenschliche, rechtlose Geschöpfe definiert werden und deshalb in den Menschenrechten nicht beachtet werden. Folgende Punkte erläutern ihre konkrete Kritik an der Menschenrechtsdefinition: • Männer definieren, was ein Individuum heißt, d.h. es gibt keine Frauen, somit müssen diese in den Menschenrechten nicht beachtet werden. • Ein Menschenrecht ist etwas, was der Mann in der Gesellschaft der Frau wieder wegnehmen kann. D.h. eigentlich können nur die Menschenrechte der Männer verletzt werden. • Eine Frau sei noch keine Bezeichnung für eine bestimmte Art des Menschseins. Wenn die Frau kein Mensch ist, müssen die Menschenrechte auch nicht auf solche abgestimmt werden. • Im Großen und Ganzen ist die männliche Realität zum Prinzip der Menschenrechte geworden. Männer nehmen sich die Rechte als Funktion sozialer Macht. • Wenn man soziale Macht hat, gilt man als menschlich. Genau diese Macht aber wird den Frauen gesellschaftlich verweigert. MacKinnons vertritt die Meinung, dass das Leiden der Frauen nicht genug beachtet wird. Wenn Frauen geschieht, was Männern geschieht, dann gibt es zwei Möglichkeiten: entweder wird die besondere Tatsache, dass dies Frauen angetan wurde, nicht in die Summe menschlichen Leidens eingerechnet oder nicht als menschliches Leiden gewertet. Sie meint, dass der Grund, dass diese Tatsachen ignoriert werden, darin liegt, dass es sich meist um sexuellen Missbrauch handelt (Gewalt zu Hause durch den Ehemann, Prostituierte treiben nach dem Missbrauch tot in Flüssen usw.). Diese Art von Gewalt gilt speziell nur den Frauen. Sie ist anrüchig und unangenehm. Es wird nicht darüber gesprochen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter, Note: 1, Europa-Universität Flensburg (ehem. Universität Flensburg), Veranstaltung: menschenrechte, 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: MacKinnons Auffassung von Recht ist, dass dieses in der Interaktion von Veränderung und Widerstand gegen die Veränderung erkämpft wird. Sie meint, dass Rechte aus einer Notwendigkeit heraus entstehen. Sie stellt fest, dass das Recht auf Erfahrung beruht, nicht auf Logik. Wichtig dabei wäre jedoch auch, wessen Erfahrungen in diese Rechte mit eingebracht werden. Ebenfalls die Menschenrechte würden auf Erfahrung beruhen. Besonders das Dritte Reich hat die Inhalte und die Prioritäten der Menschenrechte stark geprägt. Jedoch beruhen die Menschenrechte nicht auf den Erfahrungen der Frauen. MacKinnon will damit nicht sagen, dass Frauen solche Erfahrungen nicht gemacht haben, sondern dass die Geschichte der Menschenrechtsverletzungen an Frauen nicht dokumentiert wird. MacKinnon ist der Meinung, dass Frauen als nichtmenschliche, rechtlose Geschöpfe definiert werden und deshalb in den Menschenrechten nicht beachtet werden. Folgende Punkte erläutern ihre konkrete Kritik an der Menschenrechtsdefinition: • Männer definieren, was ein Individuum heißt, d.h. es gibt keine Frauen, somit müssen diese in den Menschenrechten nicht beachtet werden. • Ein Menschenrecht ist etwas, was der Mann in der Gesellschaft der Frau wieder wegnehmen kann. D.h. eigentlich können nur die Menschenrechte der Männer verletzt werden. • Eine Frau sei noch keine Bezeichnung für eine bestimmte Art des Menschseins. Wenn die Frau kein Mensch ist, müssen die Menschenrechte auch nicht auf solche abgestimmt werden. • Im Großen und Ganzen ist die männliche Realität zum Prinzip der Menschenrechte geworden. Männer nehmen sich die Rechte als Funktion sozialer Macht. • Wenn man soziale Macht hat, gilt man als menschlich. Genau diese Macht aber wird den Frauen gesellschaftlich verweigert. MacKinnons vertritt die Meinung, dass das Leiden der Frauen nicht genug beachtet wird. Wenn Frauen geschieht, was Männern geschieht, dann gibt es zwei Möglichkeiten: entweder wird die besondere Tatsache, dass dies Frauen angetan wurde, nicht in die Summe menschlichen Leidens eingerechnet oder nicht als menschliches Leiden gewertet. Sie meint, dass der Grund, dass diese Tatsachen ignoriert werden, darin liegt, dass es sich meist um sexuellen Missbrauch handelt (Gewalt zu Hause durch den Ehemann, Prostituierte treiben nach dem Missbrauch tot in Flüssen usw.). Diese Art von Gewalt gilt speziell nur den Frauen. Sie ist anrüchig und unangenehm. Es wird nicht darüber gesprochen.