Author: | Claudia Draemann | ISBN: | 9783638020183 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 14, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Claudia Draemann |
ISBN: | 9783638020183 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 14, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Empirische Kulturwissenschaften, Note: 0,7, Philipps-Universität Marburg (Kulturwissenschaften), Veranstaltung: Emanzipation im Globalisierungsprozess, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Verschiedene internationale Organisationen haben das Recht auf Bildung in Resolutionen festgelegt. So haben beispielsweise die Vereinten Nationen in Artikel 26 ihrer 'Universal Declaration of Human Rights of the United Nations' folgende drei Absätze verabschiedet: '(1) Everyone has the right to education. Education shall be free, at least in the elementary and fundamental stages. Elementary education shall be compulsory. Technical and professional education shall be made generally available and higher education shall be equally accessible to all on the basis of merit. (2) Education shall be directed to the full development of the human personality and to the strengthening of respect for human rights and fundamental freedoms. It shall promote understanding, tolerance and friendship among all nations, racial or religious groups, and shall further the activities of the United Nations for the maintenance of peace. (3) Parents have a prior right to choose the kind of education that shall be given to their children.' Demnach gilt, dass jeder Mensch dieser Welt freien Zugang zu Bildung erhalten soll. Diskriminierungen aufgrund von individuellen menschlichen Merkmalen, die den Zugang zu Bildung verwehren, dürfen nicht stattfinden. In dieser Arbeit soll nun erörtert werden, inwiefern das Recht auf Bildung auch bei Frauen in traditionellen Gesellschaften umgesetzt wird. Der Global Monitoring Report on Education des Jahres 2003/2004 stellte fest, dass eine umfangreiche Anzahl von Ländern immer noch keine Gleichheit von Mädchen und Jungen bei dem Besuch von Grundschulen und weiterführenden Schulen erzielten. Es gilt deshalb herauszufinden, welches die Gründe sind, die Frauen daran hindern, sich Bildung zu verschaffen. Als regionales Beispiel wird das subsaharische Afrika ausgewählt, da traditionelle Gesellschaften dort eine zentrale Bedeutung haben. Kapitel 2 stellte zunächst die wichtigsten Zahlen vor, die verdeutlichen, dass die Millennium Development Goals in wesentlichen Bereichen noch nicht erreicht wurden. Kapitel 3 führt auf, welche Bildungsmöglichkeiten es gibt und wo die Grenzen für Frauen liegen. Kapitel 4 betrachtet wesentliche Stolpersteine, die Frauen am Zugang zu Bildung hindern. Kapitel 5 zeigt Strategien der UNESCO auf, die Situation für Frauen zu verbessern.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Empirische Kulturwissenschaften, Note: 0,7, Philipps-Universität Marburg (Kulturwissenschaften), Veranstaltung: Emanzipation im Globalisierungsprozess, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Verschiedene internationale Organisationen haben das Recht auf Bildung in Resolutionen festgelegt. So haben beispielsweise die Vereinten Nationen in Artikel 26 ihrer 'Universal Declaration of Human Rights of the United Nations' folgende drei Absätze verabschiedet: '(1) Everyone has the right to education. Education shall be free, at least in the elementary and fundamental stages. Elementary education shall be compulsory. Technical and professional education shall be made generally available and higher education shall be equally accessible to all on the basis of merit. (2) Education shall be directed to the full development of the human personality and to the strengthening of respect for human rights and fundamental freedoms. It shall promote understanding, tolerance and friendship among all nations, racial or religious groups, and shall further the activities of the United Nations for the maintenance of peace. (3) Parents have a prior right to choose the kind of education that shall be given to their children.' Demnach gilt, dass jeder Mensch dieser Welt freien Zugang zu Bildung erhalten soll. Diskriminierungen aufgrund von individuellen menschlichen Merkmalen, die den Zugang zu Bildung verwehren, dürfen nicht stattfinden. In dieser Arbeit soll nun erörtert werden, inwiefern das Recht auf Bildung auch bei Frauen in traditionellen Gesellschaften umgesetzt wird. Der Global Monitoring Report on Education des Jahres 2003/2004 stellte fest, dass eine umfangreiche Anzahl von Ländern immer noch keine Gleichheit von Mädchen und Jungen bei dem Besuch von Grundschulen und weiterführenden Schulen erzielten. Es gilt deshalb herauszufinden, welches die Gründe sind, die Frauen daran hindern, sich Bildung zu verschaffen. Als regionales Beispiel wird das subsaharische Afrika ausgewählt, da traditionelle Gesellschaften dort eine zentrale Bedeutung haben. Kapitel 2 stellte zunächst die wichtigsten Zahlen vor, die verdeutlichen, dass die Millennium Development Goals in wesentlichen Bereichen noch nicht erreicht wurden. Kapitel 3 führt auf, welche Bildungsmöglichkeiten es gibt und wo die Grenzen für Frauen liegen. Kapitel 4 betrachtet wesentliche Stolpersteine, die Frauen am Zugang zu Bildung hindern. Kapitel 5 zeigt Strategien der UNESCO auf, die Situation für Frauen zu verbessern.