Author: | Björn Dietrich | ISBN: | 9783638172455 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | February 18, 2003 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Björn Dietrich |
ISBN: | 9783638172455 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | February 18, 2003 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,3, Universität Lüneburg (Umweltrecht), Veranstaltung: Verfahrensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Beeinflußt wurde die Entstehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Environmental Impact Assessment - kurz EIA - in den USA. Das EIA wurde bereits 1970 in den USA mit dem National Environmental Policy Act implementiert1. Dabei wurden nicht wie in Deutschland die Fachgesetze um eine UVP-Klausel erweitert, vielmehr wurde seitens der Bundesbehörden eine querschnittsorientierte UVP eingeführt2. Der Anwendungsbereich des EIA ist weiter als der der UVP in Deutschland, auch politische Entscheidungen und Programme werden einem EIA unterzogen. Der Verfahrensablauf ist ähnlich dem in Deutschland, lediglich erweitert um eine Nachkontrolle3. Anfang der 70er Jahre gab es erstmals Forderungen aus dem F.D.P. geführten Innenministerium, welches damals für den Umweltschutz zuständig war, nach einer europaweiten, harmonisierten Umweltverträglichkeitsprüfung4. 1976 nahm die EU-Kommission die ersten Vorarbeiten zu einer UVP-Richtlinie in Angriff, um auf die Umweltprobleme europaweit abgestimmt zu reagieren, ohne daß es dabei zu Wettbewerbsverzerrungen kommt5. Der Verhandlungsprozeß der Richtlinie war äußerst zäh: 'Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten wollte die UVP-Richtlinie nicht und hätte sich mit einem Scheitern der Verhandlungen gut arrangieren können. Auch die deutsche Verhandlungsdelegation war in erster Linie bemüht, nationale Interessenpositionen abzustecken und zu verteidigen' und orientierte sich an dem Motto «Immer davon reden - nie daran denken».'6. Dies ist insofern pikant, als daß - wie bereits oben erwähnt - die Forderungen nach einer solchen Richtlinie aus dem deutschen Innenministerium kamen. Eine UVP, wie sie damals gefordert wurde, hätte einen erheblichen Eingriff in die Behördenstrukturen bedeutet, da die 'sektoralen Zuständigkeiten ... zur Disposition gestellt'7 worden wäre. Daher ist auch der erhebliche Widerstand gegen die UVP, wie sie ursprünglich gedacht war, zu erklären. Jedoch wurde mit der EG Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung8 den Mitgliedstaaten verbindlich die Umsetzung der UVP ins nationale Recht bis zum 02.07.1988 aufgegeben (Art. 12 I UVP Richtlinie). Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte durch ein sogenanntes Artikel-Gesetz, das 'Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben (85/337/EWG)'. Dieses Gesetz enthält in Art. 1 das eigentliche Stammgesetz, das 'Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)' [...]
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1,3, Universität Lüneburg (Umweltrecht), Veranstaltung: Verfahrensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Beeinflußt wurde die Entstehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Environmental Impact Assessment - kurz EIA - in den USA. Das EIA wurde bereits 1970 in den USA mit dem National Environmental Policy Act implementiert1. Dabei wurden nicht wie in Deutschland die Fachgesetze um eine UVP-Klausel erweitert, vielmehr wurde seitens der Bundesbehörden eine querschnittsorientierte UVP eingeführt2. Der Anwendungsbereich des EIA ist weiter als der der UVP in Deutschland, auch politische Entscheidungen und Programme werden einem EIA unterzogen. Der Verfahrensablauf ist ähnlich dem in Deutschland, lediglich erweitert um eine Nachkontrolle3. Anfang der 70er Jahre gab es erstmals Forderungen aus dem F.D.P. geführten Innenministerium, welches damals für den Umweltschutz zuständig war, nach einer europaweiten, harmonisierten Umweltverträglichkeitsprüfung4. 1976 nahm die EU-Kommission die ersten Vorarbeiten zu einer UVP-Richtlinie in Angriff, um auf die Umweltprobleme europaweit abgestimmt zu reagieren, ohne daß es dabei zu Wettbewerbsverzerrungen kommt5. Der Verhandlungsprozeß der Richtlinie war äußerst zäh: 'Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten wollte die UVP-Richtlinie nicht und hätte sich mit einem Scheitern der Verhandlungen gut arrangieren können. Auch die deutsche Verhandlungsdelegation war in erster Linie bemüht, nationale Interessenpositionen abzustecken und zu verteidigen' und orientierte sich an dem Motto «Immer davon reden - nie daran denken».'6. Dies ist insofern pikant, als daß - wie bereits oben erwähnt - die Forderungen nach einer solchen Richtlinie aus dem deutschen Innenministerium kamen. Eine UVP, wie sie damals gefordert wurde, hätte einen erheblichen Eingriff in die Behördenstrukturen bedeutet, da die 'sektoralen Zuständigkeiten ... zur Disposition gestellt'7 worden wäre. Daher ist auch der erhebliche Widerstand gegen die UVP, wie sie ursprünglich gedacht war, zu erklären. Jedoch wurde mit der EG Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung8 den Mitgliedstaaten verbindlich die Umsetzung der UVP ins nationale Recht bis zum 02.07.1988 aufgegeben (Art. 12 I UVP Richtlinie). Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte durch ein sogenanntes Artikel-Gesetz, das 'Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben (85/337/EWG)'. Dieses Gesetz enthält in Art. 1 das eigentliche Stammgesetz, das 'Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)' [...]