Author: | Michael Brandl | ISBN: | 9783653961546 |
Publisher: | Peter Lang | Publication: | February 1, 2016 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften | Language: | German |
Author: | Michael Brandl |
ISBN: | 9783653961546 |
Publisher: | Peter Lang |
Publication: | February 1, 2016 |
Imprint: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften |
Language: | German |
Dieses Buch untersucht eines der wichtigsten Ziele im internationalen Steuerrecht: die Vermeidung der doppelten oder mehrfachen Besteuerung von natürlichen oder juristischen Personen. Um eine solche zu verhindern, vereinbaren Staaten im Regelfall so genannte Doppelbesteuerungsabkommen miteinander. Diese orientieren sich regelmäßig am OECD-Musterabkommen. Wenn eine Person in mehr als zwei Staaten ansässig ist, müssen mehrere, jeweils bilateral vereinbarte Abkommen «zusammenwirken», um eine doppelte oder mehrfache Besteuerung zu vermeiden. Der Autor untersucht unter Einbeziehung des OECD-Musterkommentars, inwieweit dies gelingt. Er hinterfragt kritisch die im OECD-Musterkommentar seit dem Jahr 2008 vorgesehene, «neue» Vorgehensweise. Durch spezielle Interpretation des Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 des OECD-Musterabkommens soll sowohl eine doppelte oder mehrfache Besteuerung vermieden als auch eine Nichtbesteuerung von Einkünften verhindert werden.
Dieses Buch untersucht eines der wichtigsten Ziele im internationalen Steuerrecht: die Vermeidung der doppelten oder mehrfachen Besteuerung von natürlichen oder juristischen Personen. Um eine solche zu verhindern, vereinbaren Staaten im Regelfall so genannte Doppelbesteuerungsabkommen miteinander. Diese orientieren sich regelmäßig am OECD-Musterabkommen. Wenn eine Person in mehr als zwei Staaten ansässig ist, müssen mehrere, jeweils bilateral vereinbarte Abkommen «zusammenwirken», um eine doppelte oder mehrfache Besteuerung zu vermeiden. Der Autor untersucht unter Einbeziehung des OECD-Musterkommentars, inwieweit dies gelingt. Er hinterfragt kritisch die im OECD-Musterkommentar seit dem Jahr 2008 vorgesehene, «neue» Vorgehensweise. Durch spezielle Interpretation des Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 des OECD-Musterabkommens soll sowohl eine doppelte oder mehrfache Besteuerung vermieden als auch eine Nichtbesteuerung von Einkünften verhindert werden.