Author: | Andrea G. Röllin | ISBN: | 9783668653290 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 5, 2018 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Andrea G. Röllin |
ISBN: | 9783668653290 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 5, 2018 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Essay aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Essay setzt sich mit der umstrittenen Frage auseinander, ob und wie Gesetze im kanonischen Recht von allgemeinen Dekreten unterschieden werden können. Er beschäftigt sich dabei insbesondere mit der systematischen Einordnung der Canones 29 und 20 des Codex Iuris Canonici von 1983 (CIC/83). Schon ein Blick in den Codex Iuris Canonici des Jahres 1917 sowie in die staatlichen Gesetzbücher zeigt, dass der Begriff des Gesetzes im kanonischen Recht bisher noch nicht eindeutig bestimmt ist. Vielmehr wird die nähere Begriffsbestimmung der Kirchenrechtswissenschaft sowie der Rechtsphilosophie und der Rechtstheologie überlassen. Dazu müsste die kanonistische Wissenschaft jedoch zunächst herausarbeiten, was genau ein Gesetz zum Gesetz macht. Entsprechend gibt es auf die Frage, was ein Kirchengesetz im Sinne des kanonischen Rechts ist, keine autoritative Antwort. Zudem bestehen zwischen allgemeinen Dekreten und Gesetzen weder formelle noch wesentliche materielle Unterschiede. Überdies ist Canon 29 CIC/83 ungenau formuliert. Dies wirkt sich im Rechtsetzungsverfahren und in der Rechtsanwendung in problematischer Weise aus.
Die Autorin erhielt im Jahre 2006 das Lizentiat der Rechtswissenschaften (lic.iur.) an der Universität Zürich und 2010 das Doktorat der Rechte (Dr.iur.) an der Universität Freiburg i.Ue. sowie das (Schweizer) Anwaltspatent. Seither arbeitet die Autorin als Gerichtsschreiberin im Bereich des öffentlichen Rechts, seit 2013 am Bundesverwaltungsgericht (Schweiz). Berufsbegleitend erlangte sie 2016 den Bachelor in katholischer Theologie (BTh) an der Universität Luzern (summa cum laude) und 2018 den Legum Magister (LL.M.) in Kanonistik an der Universität Wien (mit Auszeichnung).
Essay aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Essay setzt sich mit der umstrittenen Frage auseinander, ob und wie Gesetze im kanonischen Recht von allgemeinen Dekreten unterschieden werden können. Er beschäftigt sich dabei insbesondere mit der systematischen Einordnung der Canones 29 und 20 des Codex Iuris Canonici von 1983 (CIC/83). Schon ein Blick in den Codex Iuris Canonici des Jahres 1917 sowie in die staatlichen Gesetzbücher zeigt, dass der Begriff des Gesetzes im kanonischen Recht bisher noch nicht eindeutig bestimmt ist. Vielmehr wird die nähere Begriffsbestimmung der Kirchenrechtswissenschaft sowie der Rechtsphilosophie und der Rechtstheologie überlassen. Dazu müsste die kanonistische Wissenschaft jedoch zunächst herausarbeiten, was genau ein Gesetz zum Gesetz macht. Entsprechend gibt es auf die Frage, was ein Kirchengesetz im Sinne des kanonischen Rechts ist, keine autoritative Antwort. Zudem bestehen zwischen allgemeinen Dekreten und Gesetzen weder formelle noch wesentliche materielle Unterschiede. Überdies ist Canon 29 CIC/83 ungenau formuliert. Dies wirkt sich im Rechtsetzungsverfahren und in der Rechtsanwendung in problematischer Weise aus.
Die Autorin erhielt im Jahre 2006 das Lizentiat der Rechtswissenschaften (lic.iur.) an der Universität Zürich und 2010 das Doktorat der Rechte (Dr.iur.) an der Universität Freiburg i.Ue. sowie das (Schweizer) Anwaltspatent. Seither arbeitet die Autorin als Gerichtsschreiberin im Bereich des öffentlichen Rechts, seit 2013 am Bundesverwaltungsgericht (Schweiz). Berufsbegleitend erlangte sie 2016 den Bachelor in katholischer Theologie (BTh) an der Universität Luzern (summa cum laude) und 2018 den Legum Magister (LL.M.) in Kanonistik an der Universität Wien (mit Auszeichnung).