Author: | Stefan Heipertz | ISBN: | 9783638186254 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | April 21, 2003 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Stefan Heipertz |
ISBN: | 9783638186254 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | April 21, 2003 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Regensburg (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Financial Accounting and Auditing, Sprache: Deutsch, Abstract: Joint Ventures werden laut IAS 31.03 in drei verschiedene Formen untergliedert. Es handelt sich um gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten (Jointly Controlled Operations), gemeinschaftlich geführtes Vermögen (Jointly Controlled Assets) und gemeinschaftlich geführte Einheiten (Jointly Controlled Entities). Die beiden erstgenannten Kooperationsformen besitzen keine eigene Rechtspersönlickeit. Es handelt sich entweder um eigene Assets8 der Partner zur Ausführung eines Gemeinschaftsprojektes oder um Bruchteilseigentum an gemeinschaftlich erworbenen Assets. Bei Jointly Controlled Entities mit rechtlicher Selbständigkeit liegt Gesamthandsvermögen vor. Der fließende Übergang von Bruchteilseigentum hin zu Gesamthandsvermögen führt zu Identifizierungsproblemen. Bedeutung für die Konzernrechnungslegung besitzen lediglich die als Jointly Controlled Entities identifizierten Kooperationen.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Regensburg (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Financial Accounting and Auditing, Sprache: Deutsch, Abstract: Joint Ventures werden laut IAS 31.03 in drei verschiedene Formen untergliedert. Es handelt sich um gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten (Jointly Controlled Operations), gemeinschaftlich geführtes Vermögen (Jointly Controlled Assets) und gemeinschaftlich geführte Einheiten (Jointly Controlled Entities). Die beiden erstgenannten Kooperationsformen besitzen keine eigene Rechtspersönlickeit. Es handelt sich entweder um eigene Assets8 der Partner zur Ausführung eines Gemeinschaftsprojektes oder um Bruchteilseigentum an gemeinschaftlich erworbenen Assets. Bei Jointly Controlled Entities mit rechtlicher Selbständigkeit liegt Gesamthandsvermögen vor. Der fließende Übergang von Bruchteilseigentum hin zu Gesamthandsvermögen führt zu Identifizierungsproblemen. Bedeutung für die Konzernrechnungslegung besitzen lediglich die als Jointly Controlled Entities identifizierten Kooperationen.