Die Cybercrime-Konvention des Europarats

Nonfiction, Reference & Language, Law, Media & the Law
Cover of the book Die Cybercrime-Konvention des Europarats by Patrick Breyer, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Patrick Breyer ISBN: 9783638213318
Publisher: GRIN Verlag Publication: August 18, 2003
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Patrick Breyer
ISBN: 9783638213318
Publisher: GRIN Verlag
Publication: August 18, 2003
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 15 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar Rechtsfragen des Internets, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Allgemeine Diskussion der Überwachung Ziel der geplanten Cybercrime-Konvention des Europarats1, die nunmehr in der endgültigen, 28. Entwurfsfassung vom 29.06.20012 vorliegt, ist die Effektuierung der Strafverfolgung im Computerbereich. Da die weitreichendste Verfolgung dieses Ziels, die Totalüberwachung der Kommunikation der Bürger, einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen würde, soll zunächst einmal dargelegt werden, welche Argumente für und gegen staatliche Eingriffsbefugnisse im Bereich der Kommunikationsüberwachung vorgebracht werden können. 1. Interessen der Staaten Wie die Cybercrime-Konvention in ihrer Präambel zum Ausdruck bringt, dient die Effektuierung der Strafverfolgung zunächst einmal dem Schutz des Bürgers oder wenigstens der Stärkung dessen subjektiven Sicherheitsgefühls. Als Vorteile der Überwachung lassen sich auch die sonstigen Strafzwecke wie Prävention und Besserung anführen. Zuvörderst steht aus staatlicher Sicht allerdings der Strafanspruch des Staates, dessen Verwirklichung im Computerbereich bisher aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Die Beweissicherung im Bereich von Computerdaten gestaltet sich oftmals schwierig, und Wirtschaftsunternehmen verzichten oft auf Anzeigen, um das Vertrauen ihrer Kunden nicht zu erschüttern. Es ist jedoch nicht eindeutig, ob sich diese Schwierigkeiten alleine auf den Computerbereich beschränken und somit erhöhte Eingriffsbefugnisse rechtfertigen können. Als weiteres Argument für eine verstärkte Strafverfolgung im Internetbereich lässt sich anführen, dass die effektive Verfolgung von Straftaten nicht nur wegen der dadurch erhöhten Sicherheit im Sinne der Bevölkerung ist, sondern auch, weil dadurch die gleichmäßige Ahndung von Straftaten gefördert wird: Ohne die erforderlichen technischen Kenntnisse der Beteiligten wird es nur selten gelingen, einen Computerkriminellen zu stellen. [...] 1 Internetadresse des Europarats: http://www.coe.int. Kontaktmöglichkeit für Eingaben bezüglich der Cybercrime-Konvention (CDPC): dmitri.marchenkov@coe.int, sabine.zimmer@coe.int oder allgemein daj@coe.int. Zuständiges Referat beim Bundesjustizministerium: Abteilung II A 4, Fax 030-20259525. 2 http://conventions.coe.int/Treaty/EN/projets/FinalCybercrime.htm. Die jeweils aktuelle Fassung ist über http://conventions.coe.int abrufbar.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 15 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar Rechtsfragen des Internets, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Allgemeine Diskussion der Überwachung Ziel der geplanten Cybercrime-Konvention des Europarats1, die nunmehr in der endgültigen, 28. Entwurfsfassung vom 29.06.20012 vorliegt, ist die Effektuierung der Strafverfolgung im Computerbereich. Da die weitreichendste Verfolgung dieses Ziels, die Totalüberwachung der Kommunikation der Bürger, einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen würde, soll zunächst einmal dargelegt werden, welche Argumente für und gegen staatliche Eingriffsbefugnisse im Bereich der Kommunikationsüberwachung vorgebracht werden können. 1. Interessen der Staaten Wie die Cybercrime-Konvention in ihrer Präambel zum Ausdruck bringt, dient die Effektuierung der Strafverfolgung zunächst einmal dem Schutz des Bürgers oder wenigstens der Stärkung dessen subjektiven Sicherheitsgefühls. Als Vorteile der Überwachung lassen sich auch die sonstigen Strafzwecke wie Prävention und Besserung anführen. Zuvörderst steht aus staatlicher Sicht allerdings der Strafanspruch des Staates, dessen Verwirklichung im Computerbereich bisher aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Die Beweissicherung im Bereich von Computerdaten gestaltet sich oftmals schwierig, und Wirtschaftsunternehmen verzichten oft auf Anzeigen, um das Vertrauen ihrer Kunden nicht zu erschüttern. Es ist jedoch nicht eindeutig, ob sich diese Schwierigkeiten alleine auf den Computerbereich beschränken und somit erhöhte Eingriffsbefugnisse rechtfertigen können. Als weiteres Argument für eine verstärkte Strafverfolgung im Internetbereich lässt sich anführen, dass die effektive Verfolgung von Straftaten nicht nur wegen der dadurch erhöhten Sicherheit im Sinne der Bevölkerung ist, sondern auch, weil dadurch die gleichmäßige Ahndung von Straftaten gefördert wird: Ohne die erforderlichen technischen Kenntnisse der Beteiligten wird es nur selten gelingen, einen Computerkriminellen zu stellen. [...] 1 Internetadresse des Europarats: http://www.coe.int. Kontaktmöglichkeit für Eingaben bezüglich der Cybercrime-Konvention (CDPC): dmitri.marchenkov@coe.int, sabine.zimmer@coe.int oder allgemein daj@coe.int. Zuständiges Referat beim Bundesjustizministerium: Abteilung II A 4, Fax 030-20259525. 2 http://conventions.coe.int/Treaty/EN/projets/FinalCybercrime.htm. Die jeweils aktuelle Fassung ist über http://conventions.coe.int abrufbar.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Leistungsreduzierung im logischen Denken durch Lernen by Patrick Breyer
Cover of the book Risikomanagement in IT-Netzwerken. Informationssicherheit bei medizinischen IT-Systemen by Patrick Breyer
Cover of the book Feministische Essays: Drei Fragen an Simone de Beauvoir und Judith Butler by Patrick Breyer
Cover of the book Die Identitätstheorien nach G. H. Mead, E. Goffman und L. Krappmann by Patrick Breyer
Cover of the book Blogger und ihr journalistischer Stil by Patrick Breyer
Cover of the book Über die Soziologie des wissenschaftlichen Nichtwissens by Patrick Breyer
Cover of the book Quo vadis Filmkompetenz? Eine explorative Studie über Strukturen, Hindernisse und Perspektiven schulischer Filmpädagogik by Patrick Breyer
Cover of the book Zur Konkurrenz von Verbindlichkeitsrückstellungen und Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften by Patrick Breyer
Cover of the book Bewertungssysteme auf C2C-Plattformen: Vertrauensbildung bei Informationsasymmetrie by Patrick Breyer
Cover of the book Stalking gegen (Ex-)Partner am Arbeitsplatz by Patrick Breyer
Cover of the book Ludwik Fleck ein Konstruktivist? by Patrick Breyer
Cover of the book Die Anfangszeit Antonius van Dycks in Antwerpen by Patrick Breyer
Cover of the book Anwendungsbereiche von »Therapeutic Touch« im klinischen Bereich. Übersicht und Effektivität der Methode by Patrick Breyer
Cover of the book Segregation und soziale Unterschichtung von Gastarbeitern in Deutschland: am Beispiel der Türken by Patrick Breyer
Cover of the book Aktuelle Problemstellung aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) by Patrick Breyer
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy