Author: | Jan Cihar | ISBN: | 9783638263603 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 24, 2004 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Jan Cihar |
ISBN: | 9783638263603 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 24, 2004 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Privatrecht, Professur für Privat-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht), 114 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Januar 2003 titelte die Financial Times Deutschland 'Berlin findet Bundesgenossen gegen Bolkestein' und meinte damit die wachsende Kritik an den Vorschlägen der EU-Kommission für eine europaweit gültige Übernahmerichtlinie. Diese hatte die Kommission am 2.10.2002 vorgelegt, nachdem ein vorangegangener Vorschlag im Juli 2001 spektakulär gescheitert war. Es war der erneute Versuch, Unternehmensübernahmen in Europa einheitlich zu regeln und damit ein Level Playing Field zu schaffen. Daß dabei die verschiedenen Regelungen in den europäischen Staaten nicht unangetastet bleiben würden und dies zum Teil heftige Kritik hervorrief, war zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der vorliegenden Arbeit, in einem ersten Schritt die Regelungen der vorgelegten Übernahmerichtlinie darzustellen und, wo angebracht, zu hinterfragen. In einem zweiten Schritt wird das deutsche Übernahmerecht dargestellt und mit den Anforderungen der Richtlinie verglichen. Dabei wird vorausgesetzt, daß die Übernahmerichtlinie ohne wesentliche Änderungen verabschiedet wird, um die deutschen Regelungen unabhängig von den Diskussionen um die Richtlinie daraufhin zu überprüfen, ob und in welcher Hinsicht sie den europäischen Forderungen entsprechen. Die Arbeit wird sich daran messen lassen müssen, inwieweit es ihr darzustellen gelingt, welche Teile des deutschen Übernahmerechts bereits richtlinienkonform sind, welche es nachzubessern gilt und ob Wege aufgezeigt werden können, diese Anpassung zu erreichen. Dabei werde ich die neuralgischen Punkte ausführlich darstellen und bewerten, mich aber bei weniger diskussionswürdigen Abschnitten auf eine kurze Darstellung beschränken, so daß bei den Ausführungen zum deutschen Übernahmerecht kein Anspruch auf Vollständigkeit bis ins Detail besteht.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für Privatrecht, Professur für Privat-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht), 114 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Januar 2003 titelte die Financial Times Deutschland 'Berlin findet Bundesgenossen gegen Bolkestein' und meinte damit die wachsende Kritik an den Vorschlägen der EU-Kommission für eine europaweit gültige Übernahmerichtlinie. Diese hatte die Kommission am 2.10.2002 vorgelegt, nachdem ein vorangegangener Vorschlag im Juli 2001 spektakulär gescheitert war. Es war der erneute Versuch, Unternehmensübernahmen in Europa einheitlich zu regeln und damit ein Level Playing Field zu schaffen. Daß dabei die verschiedenen Regelungen in den europäischen Staaten nicht unangetastet bleiben würden und dies zum Teil heftige Kritik hervorrief, war zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der vorliegenden Arbeit, in einem ersten Schritt die Regelungen der vorgelegten Übernahmerichtlinie darzustellen und, wo angebracht, zu hinterfragen. In einem zweiten Schritt wird das deutsche Übernahmerecht dargestellt und mit den Anforderungen der Richtlinie verglichen. Dabei wird vorausgesetzt, daß die Übernahmerichtlinie ohne wesentliche Änderungen verabschiedet wird, um die deutschen Regelungen unabhängig von den Diskussionen um die Richtlinie daraufhin zu überprüfen, ob und in welcher Hinsicht sie den europäischen Forderungen entsprechen. Die Arbeit wird sich daran messen lassen müssen, inwieweit es ihr darzustellen gelingt, welche Teile des deutschen Übernahmerechts bereits richtlinienkonform sind, welche es nachzubessern gilt und ob Wege aufgezeigt werden können, diese Anpassung zu erreichen. Dabei werde ich die neuralgischen Punkte ausführlich darstellen und bewerten, mich aber bei weniger diskussionswürdigen Abschnitten auf eine kurze Darstellung beschränken, so daß bei den Ausführungen zum deutschen Übernahmerecht kein Anspruch auf Vollständigkeit bis ins Detail besteht.