Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes?

Nonfiction, Reference & Language, Law, Urban State & Local Government
Cover of the book Außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen als Teil des öffentlichen Dienstes? by Gerald G. Sander, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Gerald G. Sander ISBN: 9783638489133
Publisher: GRIN Verlag Publication: April 11, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Gerald G. Sander
ISBN: 9783638489133
Publisher: GRIN Verlag
Publication: April 11, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: sehr gut -, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Seminar: 'Wissenschaftsverwaltung, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Hinter der Fragestellung, ob die vom Staat privatrechtlich gegründeten Forschungseinrichtungen, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln gefördert und zur Anwendung aller im staatlichen Bereich geltenden Vorschriften gezwungen werden, zum 'öffentlichen Dienst' gehören, stecken ganz praktische Gesichtspunkte und Probleme, von denen die Mitarbeiter solcher Wissenschaftseinrichtungen unmittelbar betroffen sind. Zum Beispiel würden bei einem Wechsel eines Beschäftigten zwischen dem öffentlichen Dienst und einer privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtung das 13. Gehalt als Weihnachtsgeld verloren gehen oder auch Beschäftigungszeiten nicht anerkannt werden. Ebenfalls stellten sich Schwierigkeiten bei der Überprüfungspflicht nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz durch die 'Gauck-Behörde' ein. Obwohl eigentlich kein sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Forschungseinrichtungen in diesem Punkt vorliegt, erfolgt die Überprüfung nicht in gleicher Weise wie beim Staatsdienst. Vor allem aber wegen den zuerst genannten Gründen, besteht ein starkes Interesse der Mitarbeiter von privatrechtlich organisierten Wissenschaftseinrichtungen, zum öffentlichen Dienst gezählt zu werden. Ausgehend von der Frage, ob außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen zum 'öffentlichen Dienst' gehören, sind zunächst die Begriffsmerkmale des öffentlichen Dienstes zu bestimmen.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: sehr gut -, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Veranstaltung: Seminar: 'Wissenschaftsverwaltung, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Hinter der Fragestellung, ob die vom Staat privatrechtlich gegründeten Forschungseinrichtungen, die ausschließlich mit öffentlichen Mitteln gefördert und zur Anwendung aller im staatlichen Bereich geltenden Vorschriften gezwungen werden, zum 'öffentlichen Dienst' gehören, stecken ganz praktische Gesichtspunkte und Probleme, von denen die Mitarbeiter solcher Wissenschaftseinrichtungen unmittelbar betroffen sind. Zum Beispiel würden bei einem Wechsel eines Beschäftigten zwischen dem öffentlichen Dienst und einer privatrechtlich organisierten Forschungseinrichtung das 13. Gehalt als Weihnachtsgeld verloren gehen oder auch Beschäftigungszeiten nicht anerkannt werden. Ebenfalls stellten sich Schwierigkeiten bei der Überprüfungspflicht nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz durch die 'Gauck-Behörde' ein. Obwohl eigentlich kein sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Forschungseinrichtungen in diesem Punkt vorliegt, erfolgt die Überprüfung nicht in gleicher Weise wie beim Staatsdienst. Vor allem aber wegen den zuerst genannten Gründen, besteht ein starkes Interesse der Mitarbeiter von privatrechtlich organisierten Wissenschaftseinrichtungen, zum öffentlichen Dienst gezählt zu werden. Ausgehend von der Frage, ob außeruniversitäre 'staatliche' Forschungseinrichtungen zum 'öffentlichen Dienst' gehören, sind zunächst die Begriffsmerkmale des öffentlichen Dienstes zu bestimmen.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Imagery and technique in John Updike's 'Rabbit, Run' (1960) by Gerald G. Sander
Cover of the book Informelles Lernen im Web 2.0 und dessen Bedeutung für die politische Erwachsenenbildung by Gerald G. Sander
Cover of the book Das Deutschlandbild in englischsprachigen Lehrbüchern by Gerald G. Sander
Cover of the book Weitere Konzepte des Portfoliomanagements und Porters 'drei essentielle Tests' für Diversifikationen by Gerald G. Sander
Cover of the book Floorball. Schläger, Ball und Ich (Klasse 5/6) by Gerald G. Sander
Cover of the book Alexander der Große - Feldzug, Wirkung und Intention by Gerald G. Sander
Cover of the book Diagramme erstellen in Excel (Unterweisung Verlagskaufmann / -kauffrau) by Gerald G. Sander
Cover of the book Geldwäsche by Gerald G. Sander
Cover of the book Der Große Nordische Krieg (1700-1721). Machtverschiebung durch den Kampf um die Ostseeherrschaft by Gerald G. Sander
Cover of the book Kardinal Faulhaber und die amerikanische Militärregierung by Gerald G. Sander
Cover of the book Manfred Pfisters Figurengestaltung am Beispiel von Ludvig Holbergs 'Hexerie eller blind Alarm' by Gerald G. Sander
Cover of the book Überlegungen zum Verhältnis von Eliten und gesellschaftlichem Wandel im vorkleisthenischen Athen by Gerald G. Sander
Cover of the book Vergleichende Analyse der Entstehungstheorien von Häresie in der christlichen Religion im späten Mittelalter von Christoph Auffarth und Daniel Boyarin by Gerald G. Sander
Cover of the book Ein Jahrzehnt im 21. Jahrhundert by Gerald G. Sander
Cover of the book Managing Corporate Culture after a M&A (example DaimlerChrysler) by Gerald G. Sander
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy