Author: | Sebastian Zellmer | ISBN: | 9783638427807 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | October 14, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Sebastian Zellmer |
ISBN: | 9783638427807 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | October 14, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Rechtsmittel der StPO, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Absprachen (auch als Deal oder Verständigung bezeichnet) treten im Rahmen der strafprozessualen Hauptverhandlung auf. Sie kommen mittlerweile in zahlreichen Verfahren vor, ihre Bedeutung nimmt weiter zu. Die Parteien des Prozesses, also Vorsitzender, Staatsanwalt und Verteidiger, sprechen den weiteren Verfahrensablauf im Vorfeld ab. Meistens erfolgen Zugeständnisse auf allen Seiten zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Geständnis des Angeklagten versprochen wird und im Gegenzug hierfür das Strafmaß gering sein soll. Der Rückgriff auf die Absprache erfolgt zumeist in Betäubungsmittel-, Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren. Hier sind die zu untersuchenden Lebenssachverhalte besonders komplex und die Angeklagten verhalten sich oft konspirativ, sodass die Strafverfolgungsorgane an ihre Leistungsgrenzen geraten.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 13 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Rechtsmittel der StPO, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Absprachen (auch als Deal oder Verständigung bezeichnet) treten im Rahmen der strafprozessualen Hauptverhandlung auf. Sie kommen mittlerweile in zahlreichen Verfahren vor, ihre Bedeutung nimmt weiter zu. Die Parteien des Prozesses, also Vorsitzender, Staatsanwalt und Verteidiger, sprechen den weiteren Verfahrensablauf im Vorfeld ab. Meistens erfolgen Zugeständnisse auf allen Seiten zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Geständnis des Angeklagten versprochen wird und im Gegenzug hierfür das Strafmaß gering sein soll. Der Rückgriff auf die Absprache erfolgt zumeist in Betäubungsmittel-, Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren. Hier sind die zu untersuchenden Lebenssachverhalte besonders komplex und die Angeklagten verhalten sich oft konspirativ, sodass die Strafverfolgungsorgane an ihre Leistungsgrenzen geraten.