Author: | Michaela Reichelt | ISBN: | 9783640377374 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | July 20, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Michaela Reichelt |
ISBN: | 9783640377374 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | July 20, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 01.01.2009 hat sich die deutsche Steuerlandschaft erheblich geändert. Traditionell wird das Privatvermögen im deutschen Ertragsteuerrecht gegenüber dem unternehmerischen Vermögen steuerlich begünstigt. Im Veranlagungszeitraum 2008 sprach dafür unter anderem die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen außerhalb der Einjahresfrist und unterhalb einer Beteiligungshöhe von einem Prozent. Die oben genannten steuerfreien Veräußerungsgewinne im Privatvermögen sowie die Spekulationsfristen sind mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Privatvermögen weg¬gefallen. Die bisherige Steuerfreiheit gem. § 8 b KStG im Betriebsvermögen einer GmbH bleibt hingegen bestehen. Die wissenschaftliche Diskussion über die Frage nach der finanziellen Vorteilhaftigkeit der Art der Vermögensverwaltung (private Vermögensverwaltung oder Vermögensverwaltung über eine GmbH) von zins- und dividendenbringenden Kapitalanlagen, ist bereits mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens durch das Steuersenkungsgesetz entfacht worden. Dieses brachte eine Gleichbehandlung durch Freistellung von laufenden und einmaligen Beteiligungserträgen (z.B. Dividenden, Anteilsveräußerungsgewinne) bei Kapitalgesellschaften, die als Anteilseigner an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt sind, mit sich. Hingegen war die Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine natürliche Person im Veranlagungszeitraum 2008 (VZ 2008) nur zur Hälfte steuerfrei gestellt. Für die vermögensverwaltende GmbH spricht der niedrigere Körperschaftsteuersatz im Gegensatz zur Einkommensteuer. Weitere Vorteile auf Seiten der GmbH sind zum einen die Steuerfreiheit der Beteiligungserträge und -veräußerungen gemäß § 8 b KStG bei Kapitalgesellschaften und zum anderen der daraus resultierende Zinseszinseffekt (durch diesen kann die Zahlung der Einkommensteuer herausgezögert werden).
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 01.01.2009 hat sich die deutsche Steuerlandschaft erheblich geändert. Traditionell wird das Privatvermögen im deutschen Ertragsteuerrecht gegenüber dem unternehmerischen Vermögen steuerlich begünstigt. Im Veranlagungszeitraum 2008 sprach dafür unter anderem die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen außerhalb der Einjahresfrist und unterhalb einer Beteiligungshöhe von einem Prozent. Die oben genannten steuerfreien Veräußerungsgewinne im Privatvermögen sowie die Spekulationsfristen sind mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Privatvermögen weg¬gefallen. Die bisherige Steuerfreiheit gem. § 8 b KStG im Betriebsvermögen einer GmbH bleibt hingegen bestehen. Die wissenschaftliche Diskussion über die Frage nach der finanziellen Vorteilhaftigkeit der Art der Vermögensverwaltung (private Vermögensverwaltung oder Vermögensverwaltung über eine GmbH) von zins- und dividendenbringenden Kapitalanlagen, ist bereits mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens durch das Steuersenkungsgesetz entfacht worden. Dieses brachte eine Gleichbehandlung durch Freistellung von laufenden und einmaligen Beteiligungserträgen (z.B. Dividenden, Anteilsveräußerungsgewinne) bei Kapitalgesellschaften, die als Anteilseigner an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt sind, mit sich. Hingegen war die Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine natürliche Person im Veranlagungszeitraum 2008 (VZ 2008) nur zur Hälfte steuerfrei gestellt. Für die vermögensverwaltende GmbH spricht der niedrigere Körperschaftsteuersatz im Gegensatz zur Einkommensteuer. Weitere Vorteile auf Seiten der GmbH sind zum einen die Steuerfreiheit der Beteiligungserträge und -veräußerungen gemäß § 8 b KStG bei Kapitalgesellschaften und zum anderen der daraus resultierende Zinseszinseffekt (durch diesen kann die Zahlung der Einkommensteuer herausgezögert werden).