Politisches Versagen mit der Vermögensteuer

Des Wahnsinns letzter Schrei der Regierunsgparteien!

Biography & Memoir, Political, Business & Finance, Economics
Cover of the book Politisches Versagen mit der Vermögensteuer by Heinz Duthel, Heinz Duthel
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Author: Heinz Duthel ISBN: 1230000249444
Publisher: Heinz Duthel Publication: July 1, 2014
Imprint: Language: English
Author: Heinz Duthel
ISBN: 1230000249444
Publisher: Heinz Duthel
Publication: July 1, 2014
Imprint:
Language: English

Ein Staat mit geringer oder ohne jegliche Umverteilung ist kapitalistisch orientiert, während Sozialstaaten einen hohen Anteil an sekundärer Einkommensverteilung aufweisen. Statistisch ergeben das Volkseinkommen und die Transferleistungen zusammen das private Einkommen: Privates Einkommen = Volkseinkommen + Transfereinkommen. Sind die Transfereinkommen gleich Null, entspricht das private Einkommen dem Volkseinkommen.

 

Folgen ungleicher Verteilung

Ungleiche Verteilung der Einkommen wirkt sich ökonomisch, politisch, sozial, gesundheitlich und kulturell aus.

 

Im ölreichen Norwegen wird die Umverteilung durch demokratisch gewählte Regierungen mit hohen Steuern und Sozialabgaben durchgeführt. Der Wohlstand kommt breiten Bevölkerungsschichten zugute. Im ölreichen Nigeria fehlen staatliche Regelungen zur Umverteilung bzw. zum Freiheits- und Eigentumsschutz. Der Wohlstand kommt nur Wenigen zugute.

 

„Wird der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer 2004 oder 2005 auf 42 % gesenkt, erlaubte dies auch bei Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes eine weitere Erhöhung des Satzes der Vermögensteuer. Noch höhere Vermögensteuersätze wären zulässig, wenn die Vermögensteuer als Umverteilungsinstrument eingesetzt würde, was im Vermögensteuerbeschluss ausdrücklich nicht als verfassungswidrig qualifiziert worden ist.“

 

– Prof. Dr. Joachim Wieland: Rechtsgutachten im Auftrag von ver.di, 2003

 

Vermögensteuer

Vermögen (Wirtschaft)

Steuerpflicht

Steuerprogression

Grundbesitz

Geldvermögen

Direkte und indirekte Steuer

Einkommensteuer

Vermögensteuer (Deutschland)

Grundsteuer

Betriebsvermögen

Substanzsteuer

Kraftfahrzeugsteuer

Gewerbesteuer (Deutschland)

Zweitwohnungsteuer

Hundesteuer

Erbschaftsteuer

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Kapitalflucht

Vermögenspolitik

Bundesministerium der Finanzen

Halbteilungsgrundsatz

Sozialstaat

Solidaritätszuschlag

Steuerfindungsrecht

Umverteilung

Zins

Mietvertrag (Deutschland)

Gewinn

Kapitalismus

Volkseinkommen

Arbeitslosengeld (Deutschland)

Besserverdiener

Sozialversicherung

Eigentum

Lastenausgleichsgesetz

Ungleichverteilungsmaß

Sozialquote

Tragik der Allmende

Trittbrettfahrerproblem

Staatsverschuldung

Leistungsgerechtigkeit

Einkommensverteilung

Kapital

Wirtschaftspolitik

Verteilungsgerechtigkeit

Sozialpolitik

Sozialsystem

Vermögensverteilung

Markteinkommenstheorie

Verfügbares Einkommen

Quantil

Einkommen

Einkommensverteilung in Deutschland

Aufruhr

Revolte

Gehorsamsverweigerung

Aufstand

Verteilungstheorie

Empirische Sozialforschung

Makroökonomie

Wirtschaftsstatistik

Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Capability Approach

Vermögensverteilung in Deutschland

Obdachlosigkeit

Sozialer Brennpunkt

Armutsquote

Armutsgrenze

 

 

 

Der Artikel 106 des Grundgesetzes sieht die Erhebung einer Vermögensteuer grundsätzlich vor. Die konkrete Form der Erhebung einer Vermögensteuer in ihrer damaligen Form erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Juni 1995 für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Grund war, dass Immobilienvermögen nicht - wie geschehen - gegenüber anderem Vermögen besser behandelt werden dürfe. Gleichzeitig wurde die weitere Anwendung bis zum 31. Dezember 1996 erlaubt. In einem obiter dictum erwähnte die Mehrheit der Bundesverfassungsrichter zudem den so genannten Halbteilungsgrundsatz, wonach die Vermögensteuer zu den Ertragsteuern (wie z. B. der Einkommensteuer) nur hinzutreten dürfe, wenn dadurch die steuerliche Gesamtbelastung „in der Nähe einer hälftigen Teilung“ zwischen Steuerzahler und Fiskus bleibe.

 

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Ein Staat mit geringer oder ohne jegliche Umverteilung ist kapitalistisch orientiert, während Sozialstaaten einen hohen Anteil an sekundärer Einkommensverteilung aufweisen. Statistisch ergeben das Volkseinkommen und die Transferleistungen zusammen das private Einkommen: Privates Einkommen = Volkseinkommen + Transfereinkommen. Sind die Transfereinkommen gleich Null, entspricht das private Einkommen dem Volkseinkommen.

 

Folgen ungleicher Verteilung

Ungleiche Verteilung der Einkommen wirkt sich ökonomisch, politisch, sozial, gesundheitlich und kulturell aus.

 

Im ölreichen Norwegen wird die Umverteilung durch demokratisch gewählte Regierungen mit hohen Steuern und Sozialabgaben durchgeführt. Der Wohlstand kommt breiten Bevölkerungsschichten zugute. Im ölreichen Nigeria fehlen staatliche Regelungen zur Umverteilung bzw. zum Freiheits- und Eigentumsschutz. Der Wohlstand kommt nur Wenigen zugute.

 

„Wird der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer 2004 oder 2005 auf 42 % gesenkt, erlaubte dies auch bei Beachtung des Halbteilungsgrundsatzes eine weitere Erhöhung des Satzes der Vermögensteuer. Noch höhere Vermögensteuersätze wären zulässig, wenn die Vermögensteuer als Umverteilungsinstrument eingesetzt würde, was im Vermögensteuerbeschluss ausdrücklich nicht als verfassungswidrig qualifiziert worden ist.“

 

– Prof. Dr. Joachim Wieland: Rechtsgutachten im Auftrag von ver.di, 2003

 

Vermögensteuer

Vermögen (Wirtschaft)

Steuerpflicht

Steuerprogression

Grundbesitz

Geldvermögen

Direkte und indirekte Steuer

Einkommensteuer

Vermögensteuer (Deutschland)

Grundsteuer

Betriebsvermögen

Substanzsteuer

Kraftfahrzeugsteuer

Gewerbesteuer (Deutschland)

Zweitwohnungsteuer

Hundesteuer

Erbschaftsteuer

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Kapitalflucht

Vermögenspolitik

Bundesministerium der Finanzen

Halbteilungsgrundsatz

Sozialstaat

Solidaritätszuschlag

Steuerfindungsrecht

Umverteilung

Zins

Mietvertrag (Deutschland)

Gewinn

Kapitalismus

Volkseinkommen

Arbeitslosengeld (Deutschland)

Besserverdiener

Sozialversicherung

Eigentum

Lastenausgleichsgesetz

Ungleichverteilungsmaß

Sozialquote

Tragik der Allmende

Trittbrettfahrerproblem

Staatsverschuldung

Leistungsgerechtigkeit

Einkommensverteilung

Kapital

Wirtschaftspolitik

Verteilungsgerechtigkeit

Sozialpolitik

Sozialsystem

Vermögensverteilung

Markteinkommenstheorie

Verfügbares Einkommen

Quantil

Einkommen

Einkommensverteilung in Deutschland

Aufruhr

Revolte

Gehorsamsverweigerung

Aufstand

Verteilungstheorie

Empirische Sozialforschung

Makroökonomie

Wirtschaftsstatistik

Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Capability Approach

Vermögensverteilung in Deutschland

Obdachlosigkeit

Sozialer Brennpunkt

Armutsquote

Armutsgrenze

 

 

 

Der Artikel 106 des Grundgesetzes sieht die Erhebung einer Vermögensteuer grundsätzlich vor. Die konkrete Form der Erhebung einer Vermögensteuer in ihrer damaligen Form erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22. Juni 1995 für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Grund war, dass Immobilienvermögen nicht - wie geschehen - gegenüber anderem Vermögen besser behandelt werden dürfe. Gleichzeitig wurde die weitere Anwendung bis zum 31. Dezember 1996 erlaubt. In einem obiter dictum erwähnte die Mehrheit der Bundesverfassungsrichter zudem den so genannten Halbteilungsgrundsatz, wonach die Vermögensteuer zu den Ertragsteuern (wie z. B. der Einkommensteuer) nur hinzutreten dürfe, wenn dadurch die steuerliche Gesamtbelastung „in der Nähe einer hälftigen Teilung“ zwischen Steuerzahler und Fiskus bleibe.

 

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