Author: | Stefan Wehe | ISBN: | 9783640258352 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | February 2, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Stefan Wehe |
ISBN: | 9783640258352 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | February 2, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Pädagogik - Allgemeine Didaktik, Erziehungsziele, Methoden, Note: 1,0, Universität Hildesheim (Stiftung) (Institut für Erziehungswissenschaft), Veranstaltung: Individuelle Lernförderung, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten' (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2007, S.32). Mit dieser klaren Stellungnahme des Niedersächsischen Kultusministeriums werden die Schulen Niedersachsens verpflichtet die individuelle Lernförderung als ein akutes, immer währendes und wichtiges Thema zu sehen, welches als Teil des Schulalltags und dadurch nicht isoliert oder separat zu sehen ist. Dieser Auszug aus § 54. Absatz 1 des NSchG. schließt auch hochbegabte Schüler und Schülerinnen mit ein und erwähnt diese explizit. Dadurch werden die individuelle Lernentwicklung und die darin inbegriffenen Potentiale jedes Schülers und jeder Schülerin erfasst und gewürdigt. Nur so kann ein allgemeines Recht auf Bildung gewährleistet sein und auch in Zukunft geleistet werden.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Pädagogik - Allgemeine Didaktik, Erziehungsziele, Methoden, Note: 1,0, Universität Hildesheim (Stiftung) (Institut für Erziehungswissenschaft), Veranstaltung: Individuelle Lernförderung, 14 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten' (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2007, S.32). Mit dieser klaren Stellungnahme des Niedersächsischen Kultusministeriums werden die Schulen Niedersachsens verpflichtet die individuelle Lernförderung als ein akutes, immer währendes und wichtiges Thema zu sehen, welches als Teil des Schulalltags und dadurch nicht isoliert oder separat zu sehen ist. Dieser Auszug aus § 54. Absatz 1 des NSchG. schließt auch hochbegabte Schüler und Schülerinnen mit ein und erwähnt diese explizit. Dadurch werden die individuelle Lernentwicklung und die darin inbegriffenen Potentiale jedes Schülers und jeder Schülerin erfasst und gewürdigt. Nur so kann ein allgemeines Recht auf Bildung gewährleistet sein und auch in Zukunft geleistet werden.