Gruppeninteressen und allgemeines Wohl

Über den Beitrag der Interessenverbände zur Demokratie

Nonfiction, Social & Cultural Studies, Political Science, International, Foreign Legal Systems
Cover of the book Gruppeninteressen und allgemeines Wohl by Sibylle Röth, GRIN Verlag
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Author: Sibylle Röth ISBN: 9783640855797
Publisher: GRIN Verlag Publication: March 10, 2011
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Sibylle Röth
ISBN: 9783640855797
Publisher: GRIN Verlag
Publication: March 10, 2011
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre), Veranstaltung: Hauptseminar: Politische Vermittlung gesellschaftlicher Interessen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bewertung von partikularen Interessen ist durchaus ambivalent. Sahen die einen in ihnen die Gefahr der Zersetzung der Gesellschaft, das Ende eines geordneten Staatsganzen, so waren sie den anderen deren Grundlage. Jean-Jacques Rousseau sah in ihnen, wie schon im obrigen Zitat anklingt, eine Gefahr für das Gemeinwesen. Er erklärt Gruppeninteressen für illegitim, da sie die Bildung des Gemeinwillens stören. 'Denn der Wille ist allgemein, oder er ist es nicht; er ist der des Volkskörpers oder nur der eines Teils.'2 'Wenn aber Klüngel und kleine Zusammenschlüsse auf Kosten der Großen entstehen, so wird der Wille jeder dieser Parteien ein allgemeiner hinsichtlich ihrer Mitglieder und ein gesonderter hinsichtlich des Staates; dann kann man sagen, daß es nicht mehr so viele Stimmen gibt wie Menschen, sondern nur so viele wie Parteien. Die Differenzen werden weniger zahlreich, und ergeben ein weniger allgemeines Resultat. Wenn schließlich eine dieser Parteien so groß ist, daß sie alle anderen übertrifft, so ist das Resultat nicht mehr eine Summe von kleinen Differenzen, sondern eine einzige Differenz; dann gibt es keinen Gemeinwillen mehr, und die obsiegende Meinung ist nur noch eine Privatmeinung.'3 Für Rousseau war es unabdingbar, dass sich die Bürger in einer Abstimmung in ihrer Rolle als Teil des Gemeinwesens betrachteten, nicht als Einzelwesen mit persönlichen Interessen. Später brachte ihm das die Interpretation als protototalitär ein. Auch James Madison sah in organisierten Gruppeninteressen zunächst eine große Gefahr für die Demokratie. 'Das öffentliche Wohl werde in den Konflikten rivalisierender Parteien missachtet; politische Entscheidungen würden allzu häufig nicht im Einklang mit den Forderungen der Gerechtigkeit und unter Berücksichtigung der Rechte der Minderheiten getroffen, sondern aufgrund der größeren Macht einer eigensüchtigen Mehrheit.' Da Madison aber keine Möglichkeit sieht, die Bildung solcher Fraktionen zu verhindern, strebt er nach der Zähmung der Auswirkungen. Dies soll durch das Repräsentativsystem und die Größe des Staates garantiert werden. [...] == 1 Rousseau, Jean-Jacques: Abhandlung über die Politische Ökonomie, in: ders.: Sozialphilosophische und Politische Schriften, Düsseldorf 2001, S. 223-265, hier S. 231f. 2 Ders.: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts, in: ebd., S. 269-391, hier S. 289. 3 Ebd., S. 291.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre), Veranstaltung: Hauptseminar: Politische Vermittlung gesellschaftlicher Interessen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bewertung von partikularen Interessen ist durchaus ambivalent. Sahen die einen in ihnen die Gefahr der Zersetzung der Gesellschaft, das Ende eines geordneten Staatsganzen, so waren sie den anderen deren Grundlage. Jean-Jacques Rousseau sah in ihnen, wie schon im obrigen Zitat anklingt, eine Gefahr für das Gemeinwesen. Er erklärt Gruppeninteressen für illegitim, da sie die Bildung des Gemeinwillens stören. 'Denn der Wille ist allgemein, oder er ist es nicht; er ist der des Volkskörpers oder nur der eines Teils.'2 'Wenn aber Klüngel und kleine Zusammenschlüsse auf Kosten der Großen entstehen, so wird der Wille jeder dieser Parteien ein allgemeiner hinsichtlich ihrer Mitglieder und ein gesonderter hinsichtlich des Staates; dann kann man sagen, daß es nicht mehr so viele Stimmen gibt wie Menschen, sondern nur so viele wie Parteien. Die Differenzen werden weniger zahlreich, und ergeben ein weniger allgemeines Resultat. Wenn schließlich eine dieser Parteien so groß ist, daß sie alle anderen übertrifft, so ist das Resultat nicht mehr eine Summe von kleinen Differenzen, sondern eine einzige Differenz; dann gibt es keinen Gemeinwillen mehr, und die obsiegende Meinung ist nur noch eine Privatmeinung.'3 Für Rousseau war es unabdingbar, dass sich die Bürger in einer Abstimmung in ihrer Rolle als Teil des Gemeinwesens betrachteten, nicht als Einzelwesen mit persönlichen Interessen. Später brachte ihm das die Interpretation als protototalitär ein. Auch James Madison sah in organisierten Gruppeninteressen zunächst eine große Gefahr für die Demokratie. 'Das öffentliche Wohl werde in den Konflikten rivalisierender Parteien missachtet; politische Entscheidungen würden allzu häufig nicht im Einklang mit den Forderungen der Gerechtigkeit und unter Berücksichtigung der Rechte der Minderheiten getroffen, sondern aufgrund der größeren Macht einer eigensüchtigen Mehrheit.' Da Madison aber keine Möglichkeit sieht, die Bildung solcher Fraktionen zu verhindern, strebt er nach der Zähmung der Auswirkungen. Dies soll durch das Repräsentativsystem und die Größe des Staates garantiert werden. [...] == 1 Rousseau, Jean-Jacques: Abhandlung über die Politische Ökonomie, in: ders.: Sozialphilosophische und Politische Schriften, Düsseldorf 2001, S. 223-265, hier S. 231f. 2 Ders.: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts, in: ebd., S. 269-391, hier S. 289. 3 Ebd., S. 291.

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