Author: | Damian Tylla | ISBN: | 9783640591206 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | April 13, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Damian Tylla |
ISBN: | 9783640591206 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | April 13, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Katholische Theologie), Veranstaltung: Grundfragen des Kirchenrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ehehindernis der 'impedimentum mixtae religionis', der christlichen Konfessionsverschiedenheit, bezeichnet ein Eheverbot zwischen 'Katholiken und anderen Christen'. Dieses gewann besonders durch die 'abendländische Glaubensspaltung' zunehmend an Bedeutung, weshalb es auch im Kontext der sogenannten Mischehe, als 'matrimonium mixtum', gesehen wird2. Die konfessionsverschiedene Ehe bezieht sich auf den 'objektiven Tatbestand getrennter Kirchen' und verursacht zwar zum Teil, hinsichtlich der persönlichen Ebene zwischen den Ehepartnern kein Problem, dafür jedoch häufig bei der 'Eheschließung, der Erziehung der Kinder, der religiösen Gestaltung des Familienlebens', basierend auf den unterschiedlichen 'Überlieferungen, Normen, Frömmigkeitsformen und Rechtsgrundsätzen' der jeweiligen Konfession3 Dieses Mischeheproblem betrifft nicht nur die Eheschließung zwischen 'Katholiken und Protestanten, Evangelischen und Reformierten, sondern auch (...) Ehen zwischen katholischen Christen und nicht mit Rom vereinigten orthodoxen Orientalen'. Die im Folgenden näher erläuterte historische Entwicklung der Handhabung der konfessionsverschiedenen Ehe verdeutlicht den Wandel hinsichtlich der rechtlichen Auslegung.
Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Katholische Theologie), Veranstaltung: Grundfragen des Kirchenrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ehehindernis der 'impedimentum mixtae religionis', der christlichen Konfessionsverschiedenheit, bezeichnet ein Eheverbot zwischen 'Katholiken und anderen Christen'. Dieses gewann besonders durch die 'abendländische Glaubensspaltung' zunehmend an Bedeutung, weshalb es auch im Kontext der sogenannten Mischehe, als 'matrimonium mixtum', gesehen wird2. Die konfessionsverschiedene Ehe bezieht sich auf den 'objektiven Tatbestand getrennter Kirchen' und verursacht zwar zum Teil, hinsichtlich der persönlichen Ebene zwischen den Ehepartnern kein Problem, dafür jedoch häufig bei der 'Eheschließung, der Erziehung der Kinder, der religiösen Gestaltung des Familienlebens', basierend auf den unterschiedlichen 'Überlieferungen, Normen, Frömmigkeitsformen und Rechtsgrundsätzen' der jeweiligen Konfession3 Dieses Mischeheproblem betrifft nicht nur die Eheschließung zwischen 'Katholiken und Protestanten, Evangelischen und Reformierten, sondern auch (...) Ehen zwischen katholischen Christen und nicht mit Rom vereinigten orthodoxen Orientalen'. Die im Folgenden näher erläuterte historische Entwicklung der Handhabung der konfessionsverschiedenen Ehe verdeutlicht den Wandel hinsichtlich der rechtlichen Auslegung.