Die Gleichstellung geringfügig Beschäftigter nach dem SGB IX - ein praktischer Fall

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Die Gleichstellung geringfügig Beschäftigter nach dem SGB IX - ein praktischer Fall by Siegfried Schwab, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Siegfried Schwab ISBN: 9783640758944
Publisher: GRIN Verlag Publication: November 23, 2010
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Siegfried Schwab
ISBN: 9783640758944
Publisher: GRIN Verlag
Publication: November 23, 2010
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Gleichstellung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes soll erfolgen, wenn der Betreffende infolge seiner Behinderungen bei wertender Betrachtung (i. S. einer wesentlichen Bedingung) in seiner Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Nichtbehinderten in besonderer Weise beeinträchtigt und deshalb nur schwer vermittelbar ist. Unter dieser Voraussetzung ist eine Gleichstellung zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes gerechtfertigt, denn die Gleichstellung hat zur Folge, dass der Gleichgestellte auf die Pflichtquote (§ 71) des ArbG angerechnet wird. Die Gleichstellung kann dazu dienen, dem Minderbehinderten einen Arbeitsplatz zu verschaffen oder zu erhalten. Hintergrund der Gleichstellung ist die Tatsache, dass bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 nicht automatisch eine uneingeschränkte Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vorliegt. Eine Gleichstellung kommt in Betracht, wenn eine Schutzbedürftigkeit vorliegt, d. h. behinderte Mensch ansonsten nicht in der Lage ist, sich einen geeigneten Arbeitsplatz zu verschaffen oder zu erhalten. Jede Gleichstellung ist von drei persönlichen Voraussetzungen abhängig. Der Gleichzustellende muss zum Personenkreis des § 2 Abs. 2 SGB IX gehören, also im Bundesgebiet rechtmäßig wohnen, sich aufhalten oder arbeiten. Es muss eine Feststellung über den Grad der Behinderung nach § 69 SGB IX vorliegen. Der Gleichzustellende muss sich ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht verschaffen oder erhalten können. Ob der Behinderte bereits in einem Betrieb als Arbeitnehmer tätig ist oder eine Beschäftigung erst aufnehmen will, ist nicht von Belang. Die Auslegung und Anwendung des § 73 SGB IX durch die Arbeitsagentur verstößt gegen § 4 TzBfG. § 4 Abs. 1 TzBfG differenziert in der ab 01.04.1999 geltenden Fassung nicht zwischen teilzeitbeschäftigten und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern. § 4 enthält ein Verbot der Diskriminierung: Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftiger Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Genau das passiert aber, wenn man wie die Arbeitsagentur § 73 SGB IX auf § 68 und das Gleichstellungsverfahren bezieht. Dies ist weder vom Gesetzgeber so gedacht, noch formuliert und erst recht gar nicht gewollt. Kapitel 2 (SGB IX) regelt die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber.

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Gleichstellung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes soll erfolgen, wenn der Betreffende infolge seiner Behinderungen bei wertender Betrachtung (i. S. einer wesentlichen Bedingung) in seiner Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Nichtbehinderten in besonderer Weise beeinträchtigt und deshalb nur schwer vermittelbar ist. Unter dieser Voraussetzung ist eine Gleichstellung zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes gerechtfertigt, denn die Gleichstellung hat zur Folge, dass der Gleichgestellte auf die Pflichtquote (§ 71) des ArbG angerechnet wird. Die Gleichstellung kann dazu dienen, dem Minderbehinderten einen Arbeitsplatz zu verschaffen oder zu erhalten. Hintergrund der Gleichstellung ist die Tatsache, dass bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 nicht automatisch eine uneingeschränkte Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vorliegt. Eine Gleichstellung kommt in Betracht, wenn eine Schutzbedürftigkeit vorliegt, d. h. behinderte Mensch ansonsten nicht in der Lage ist, sich einen geeigneten Arbeitsplatz zu verschaffen oder zu erhalten. Jede Gleichstellung ist von drei persönlichen Voraussetzungen abhängig. Der Gleichzustellende muss zum Personenkreis des § 2 Abs. 2 SGB IX gehören, also im Bundesgebiet rechtmäßig wohnen, sich aufhalten oder arbeiten. Es muss eine Feststellung über den Grad der Behinderung nach § 69 SGB IX vorliegen. Der Gleichzustellende muss sich ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht verschaffen oder erhalten können. Ob der Behinderte bereits in einem Betrieb als Arbeitnehmer tätig ist oder eine Beschäftigung erst aufnehmen will, ist nicht von Belang. Die Auslegung und Anwendung des § 73 SGB IX durch die Arbeitsagentur verstößt gegen § 4 TzBfG. § 4 Abs. 1 TzBfG differenziert in der ab 01.04.1999 geltenden Fassung nicht zwischen teilzeitbeschäftigten und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern. § 4 enthält ein Verbot der Diskriminierung: Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftiger Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Genau das passiert aber, wenn man wie die Arbeitsagentur § 73 SGB IX auf § 68 und das Gleichstellungsverfahren bezieht. Dies ist weder vom Gesetzgeber so gedacht, noch formuliert und erst recht gar nicht gewollt. Kapitel 2 (SGB IX) regelt die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber.

Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt. Wir freuen uns, wenn Sie von seinen Büchern Gebrauch machen. Silke Schwab

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen nach IFRS 5 by Siegfried Schwab
Cover of the book 'Auf neuen Wegen' - Analyse eines Lehrwerkes im Fach Deutsch als Fremdsprache by Siegfried Schwab
Cover of the book Die Mühsal mit der Kommunikation auf den Punkt gebracht by Siegfried Schwab
Cover of the book Periodisierung und Trainingsplanung im Ausdauertraining by Siegfried Schwab
Cover of the book Die historische Entwicklung des Verhältnisses beruflicher und allgemeiner Bildung. Ausarbeitung zu Texten von P. Sextro und J. H. Pestalozzi by Siegfried Schwab
Cover of the book Medien und Krieg: Krisenkommunikation im Golfkrieg 1991 by Siegfried Schwab
Cover of the book Vernetzung der Medienarbeit mit Informations- und Kommunikationstechnologien in Schweizer Unternehmen by Siegfried Schwab
Cover of the book Analyse des Allegrettos aus dem 15. Violinkonzert(op. 128) in e-Moll von Louis Spohr by Siegfried Schwab
Cover of the book Schmerzens- und Trauerschmerzensgeld. Die Bearbeitung des OGH-Beschlusses 2 Ob 219/10k by Siegfried Schwab
Cover of the book Modernisierung noch möglich? by Siegfried Schwab
Cover of the book Eine kontrastive Analyse von deutschen und italienischen Kollokationen im Wortfeld 'Körperteile' by Siegfried Schwab
Cover of the book Lesmotivation. 'Ben liebt Anna' - eine handlungs- und produktionsorientierte Auseinandersetzung mit Peter Härtlings Kinder- und Jugendbuch im Rahmen eines Leseprojektes by Siegfried Schwab
Cover of the book Bewegte Schule - Bewegung als Prinzip schulischen Lernens und Lebens by Siegfried Schwab
Cover of the book Der US-amerikanisch-philippinische Krieg by Siegfried Schwab
Cover of the book Motorisierung in Schleswig-Holstein in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts - Zur Modernisierungsgeschichte der preußischen Provinz by Siegfried Schwab
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy