Author: | Tim A. Fongern | ISBN: | 9783656276135 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | September 20, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Tim A. Fongern |
ISBN: | 9783656276135 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | September 20, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,0, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung der Finanzen für die Politik ist kaum zu unterschätzen. Jährlich ziehen die Haushalte von Bund und Ländern etwa ein Drittel des Sozialproduktes auf sich. Die Verfügungsmacht über Geld und der damit vorausgesetzte finanzielle Zugriff auf den Bürger sind grundlegende Funktionsbedingungen des modernen Staates. Für Bund und Länder wird das Finanzwesen grundsätzlich im X. Abschnitt (Art. 104a bis 115) des Grundgesetzes geregelt. Man spricht auch von der Finanzverfassung im weiteren Sinne. Systematisch lässt sie sich grob einteilen in einen ersten Teil, welcher die Finanzbeziehungen im Bundesstaat regelt, Art. 104a bis 108 GG - die Finanzverfassung im engeren Sinne -, und einen zweiten Teil, welcher das Haushaltswesen des Bundes regelt, Art. 110 bis 115 GG - die Haushaltsverfassung.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 2,0, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung der Finanzen für die Politik ist kaum zu unterschätzen. Jährlich ziehen die Haushalte von Bund und Ländern etwa ein Drittel des Sozialproduktes auf sich. Die Verfügungsmacht über Geld und der damit vorausgesetzte finanzielle Zugriff auf den Bürger sind grundlegende Funktionsbedingungen des modernen Staates. Für Bund und Länder wird das Finanzwesen grundsätzlich im X. Abschnitt (Art. 104a bis 115) des Grundgesetzes geregelt. Man spricht auch von der Finanzverfassung im weiteren Sinne. Systematisch lässt sie sich grob einteilen in einen ersten Teil, welcher die Finanzbeziehungen im Bundesstaat regelt, Art. 104a bis 108 GG - die Finanzverfassung im engeren Sinne -, und einen zweiten Teil, welcher das Haushaltswesen des Bundes regelt, Art. 110 bis 115 GG - die Haushaltsverfassung.