Die Ablehnung von Schiedsrichtern bei gleichzeitiger Sicherung betrieblicher Geheimnisse mittels einstweiliger Verfuegung

Eine praktische Auseinandersetzung unter besonderer Beruecksichtigung unvollstaendiger Schiedsvereinbarungen

Nonfiction, Reference & Language, Law, Civil Law, Business
Cover of the book Die Ablehnung von Schiedsrichtern bei gleichzeitiger Sicherung betrieblicher Geheimnisse mittels einstweiliger Verfuegung by Gerd Andreas Seegers, Peter Lang
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Author: Gerd Andreas Seegers ISBN: 9783653987645
Publisher: Peter Lang Publication: March 26, 2014
Imprint: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften Language: German
Author: Gerd Andreas Seegers
ISBN: 9783653987645
Publisher: Peter Lang
Publication: March 26, 2014
Imprint: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Language: German

Eine Besonderheit eines Schiedsgerichtsverfahrens ist die selbständige Bestellung der Schiedsrichter durch die Parteien. Diese Gestaltungsmöglichkeit führt zu Interessenkonflikten, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Dann sind die Vertraulichkeit des Streitgegenstandes und Betriebsgeheimnisse in Gefahr. Das in der Zivilprozessordnung geregelte Ablehnungsverfahren von Schiedsrichtern löst diesen Konflikt nicht. Zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse sollte daher die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht erfolgen. Gleichzeitig sollte per einstweiliger Verfügung ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent beantragt werden.

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Eine Besonderheit eines Schiedsgerichtsverfahrens ist die selbständige Bestellung der Schiedsrichter durch die Parteien. Diese Gestaltungsmöglichkeit führt zu Interessenkonflikten, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Dann sind die Vertraulichkeit des Streitgegenstandes und Betriebsgeheimnisse in Gefahr. Das in der Zivilprozessordnung geregelte Ablehnungsverfahren von Schiedsrichtern löst diesen Konflikt nicht. Zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse sollte daher die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht erfolgen. Gleichzeitig sollte per einstweiliger Verfügung ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent beantragt werden.

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