Author: | Dennis Marner | ISBN: | 9783638594387 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | February 8, 2007 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Dennis Marner |
ISBN: | 9783638594387 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | February 8, 2007 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2006 im Fachbereich AdA Handwerk / Produktion / Gewerbe - Dachdecker, Note: gut, , Sprache: Deutsch, Abstract: Einordnung im Ausbildungsrahmenplan: Dem Ausbilder obliegt gemäß § 5 Abs.1 Nr.4 BBIG die Ausbildungspflicht zur Vermittlung der Inhalte des Ausbildungsrahmenplans. Das Thema befindet sich im Ausbildungsrahmenplan in § 4 Abs.1 Nr.10 'Verarbeitung von Holz und Herstellung von Holzbauteilen'. Vorraussetzung des Auszubildenden: Der Auszubildende befindet sich im letzten Halbjahr seines 2. Ausbildungsjahr. Der Azubi hat eine gute Allgemeinbildung und gutes handwerkliches Geschick. Er kann die verschiedenen Holzarten voneinander unterscheiden und kann sie ihrem Verwendungszweck zuordnen, zudem kann er auch die entsprechenden Normen von Schrauben und Nägel auswählen. Der Azubi kann Holz selbständig Sägen und Befestigen. Er kennt die verschiedenen Dachziegel und weiß auch, dass jeder Dachziegel eine andere Abmessung hat. Der Auszubildende beherrscht die verschiedenen Werkzeuge für die Holzverarbeitung. Er kennt die Unfallverhütungsvorschriften mit dem Umgang von Werkzeugen. Lernort: Die Lehrwerksatt im Betrieb. Die Lehrwerkstatt ist störungsfrei von äußeren Faktoren wie Telefon, Kundenverkehr und Kollegen. Dauer: Die Unterweisungsdauer beträgt ca. 45 Minuten. Die Durchführung findet von 10:15 - 11:00 Uhr statt. Zu diesem Zeitpunkt liegt die Leistungskurve des menschlichen Biorhythmus im oberen Bereich. Dies hat didaktische Vorteile, da zu diesem Zeitpunkt ein Höchstmaß an Leistungsfähigkeit vorliegt.
Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2006 im Fachbereich AdA Handwerk / Produktion / Gewerbe - Dachdecker, Note: gut, , Sprache: Deutsch, Abstract: Einordnung im Ausbildungsrahmenplan: Dem Ausbilder obliegt gemäß § 5 Abs.1 Nr.4 BBIG die Ausbildungspflicht zur Vermittlung der Inhalte des Ausbildungsrahmenplans. Das Thema befindet sich im Ausbildungsrahmenplan in § 4 Abs.1 Nr.10 'Verarbeitung von Holz und Herstellung von Holzbauteilen'. Vorraussetzung des Auszubildenden: Der Auszubildende befindet sich im letzten Halbjahr seines 2. Ausbildungsjahr. Der Azubi hat eine gute Allgemeinbildung und gutes handwerkliches Geschick. Er kann die verschiedenen Holzarten voneinander unterscheiden und kann sie ihrem Verwendungszweck zuordnen, zudem kann er auch die entsprechenden Normen von Schrauben und Nägel auswählen. Der Azubi kann Holz selbständig Sägen und Befestigen. Er kennt die verschiedenen Dachziegel und weiß auch, dass jeder Dachziegel eine andere Abmessung hat. Der Auszubildende beherrscht die verschiedenen Werkzeuge für die Holzverarbeitung. Er kennt die Unfallverhütungsvorschriften mit dem Umgang von Werkzeugen. Lernort: Die Lehrwerksatt im Betrieb. Die Lehrwerkstatt ist störungsfrei von äußeren Faktoren wie Telefon, Kundenverkehr und Kollegen. Dauer: Die Unterweisungsdauer beträgt ca. 45 Minuten. Die Durchführung findet von 10:15 - 11:00 Uhr statt. Zu diesem Zeitpunkt liegt die Leistungskurve des menschlichen Biorhythmus im oberen Bereich. Dies hat didaktische Vorteile, da zu diesem Zeitpunkt ein Höchstmaß an Leistungsfähigkeit vorliegt.