Mit der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus, die mit der bedingungslosen Kapitulation der Hitlerwehrmacht im Mai 1945 ihren Anfang nahm, kam es in den vier Besatzungszonen darauf an, auch die Köpfe der Menschen von nazifaschistischer Ideologie frei zu machen und ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland aufzubauen, wie es die Potsdamer Konferenz 1945 beschloß. Der Alliierte Kontrollrat, der sich aus den obersten Militärs der vier Besatzungsmächte zusammensetze, übte die Regierungsgewalt aus. Seine Beschlüsse konnten nur einstimmig gefasst werden. Das betraf selbstverständlich auch alle Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung. Im Buch wird - dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 "Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit schuldig gemacht haben"; - der Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 "Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen"; - der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946 "Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen" besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Sie bildeten die Grundlage für das "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. März 1946 für Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden und den "Befehl Nr. 201 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland über die Anwendung der Kontrollratsdirektiven Nr. 24 und Nr. 38 über die Entnazifizierung" vom 16. August 1947. Der Autor erläutert beispielhaft das unterschiedliche Herangehen nicht nur der Besatzungsmächte 1945 bis 1949. Es wird weitgehend darauf verzichtet, diese Dokumente zu kommentieren, weil sie Sinn, Inhalt, Ziel und auch Fehler der Entnazifizierung in Deutschland in den ersten Nachkriegsjahren am deutlichsten widerspiegeln. Die nach Anschluß der DDR 1990 regierungsamtlich betriebene angeblich alternativlose Delegitimierung dieses antifaschistischen Staates und seiner Staatsbürger sowie seine Gleichsetzung mit der Unmenschlichkeit des Nazifaschismus wird an dokumentierten Beispielen deutlich gemacht.
Mit der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus, die mit der bedingungslosen Kapitulation der Hitlerwehrmacht im Mai 1945 ihren Anfang nahm, kam es in den vier Besatzungszonen darauf an, auch die Köpfe der Menschen von nazifaschistischer Ideologie frei zu machen und ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland aufzubauen, wie es die Potsdamer Konferenz 1945 beschloß. Der Alliierte Kontrollrat, der sich aus den obersten Militärs der vier Besatzungsmächte zusammensetze, übte die Regierungsgewalt aus. Seine Beschlüsse konnten nur einstimmig gefasst werden. Das betraf selbstverständlich auch alle Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung. Im Buch wird - dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 "Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit schuldig gemacht haben"; - der Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946 "Entfernung von Nationalsozialisten und Personen, die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen, aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen"; - der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946 "Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalisten und Militaristen und Internierung, Kontrolle und Überwachung von möglicherweise gefährlichen Deutschen" besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Sie bildeten die Grundlage für das "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. März 1946 für Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden und den "Befehl Nr. 201 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland über die Anwendung der Kontrollratsdirektiven Nr. 24 und Nr. 38 über die Entnazifizierung" vom 16. August 1947. Der Autor erläutert beispielhaft das unterschiedliche Herangehen nicht nur der Besatzungsmächte 1945 bis 1949. Es wird weitgehend darauf verzichtet, diese Dokumente zu kommentieren, weil sie Sinn, Inhalt, Ziel und auch Fehler der Entnazifizierung in Deutschland in den ersten Nachkriegsjahren am deutlichsten widerspiegeln. Die nach Anschluß der DDR 1990 regierungsamtlich betriebene angeblich alternativlose Delegitimierung dieses antifaschistischen Staates und seiner Staatsbürger sowie seine Gleichsetzung mit der Unmenschlichkeit des Nazifaschismus wird an dokumentierten Beispielen deutlich gemacht.