Author: | Jenny Höricke | ISBN: | 9783640558155 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 8, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Jenny Höricke |
ISBN: | 9783640558155 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 8, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Seminar im Kartellrecht '50 Jahre Kartellrecht in Deutschland und Europa', Sprache: Deutsch, Abstract: Durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden: EG) haben die Mitgliedsstaaten in ihren Grundsätzen festgelegt, dass es Aufgabe der Gemeinschaft ist, ein System zu schaffen, welches den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützt und einen hohen Grad an Wettbewerbsfähigkeit fördern soll, vgl. Art. 3 I lit. g EG und Art. 2 EG. Wettbewerb entsteht in der Regel dort, wo Rechtssubjekte von ihrer Handlungsfreiheit im Wirtschaftsverkehr Gebrauch machen1. Ein funktionsfähiger Wirtschaftsverkehr hängt hierbei entscheidend von dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, Konkurrenz und Privatautonomie ab. Wettbewerb ist somit ein komplexes System, welches durch die vorhandene Wirtschaftsordnung und die gewährten wirtschaftlichen Freiheitsrechte maßgeblich beeinflusst wird. Sobald ein fairer und ausgewogener Wettbewerb zwischen Konkurrenten am europäischen oder nationalen Markt nicht mehr möglich ist, liegt eine Wettbewerbsbeschränkung vor. Das Thema dieser Arbeit setzt sich mit horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen unter Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen (im Folgenden: GVO) der Europäischen Kommission auseinander. Hierfür werden die grundlegenden europäischen Wettbewerbsregeln vorgestellt und ein Überblick über das Kartellverbot des Art. 81 I EG gegeben, um anschließend auf die horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen und ihren Wirkungen am europäischen Binnenmarkt einzugehen. Die Arbeit endet dann mit Ausführungen zu einzelnen ausgewählten GVO der Europäischen Kommission (im Folgenden: Kommission).
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14 Punkte, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Seminar im Kartellrecht '50 Jahre Kartellrecht in Deutschland und Europa', Sprache: Deutsch, Abstract: Durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden: EG) haben die Mitgliedsstaaten in ihren Grundsätzen festgelegt, dass es Aufgabe der Gemeinschaft ist, ein System zu schaffen, welches den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützt und einen hohen Grad an Wettbewerbsfähigkeit fördern soll, vgl. Art. 3 I lit. g EG und Art. 2 EG. Wettbewerb entsteht in der Regel dort, wo Rechtssubjekte von ihrer Handlungsfreiheit im Wirtschaftsverkehr Gebrauch machen1. Ein funktionsfähiger Wirtschaftsverkehr hängt hierbei entscheidend von dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, Konkurrenz und Privatautonomie ab. Wettbewerb ist somit ein komplexes System, welches durch die vorhandene Wirtschaftsordnung und die gewährten wirtschaftlichen Freiheitsrechte maßgeblich beeinflusst wird. Sobald ein fairer und ausgewogener Wettbewerb zwischen Konkurrenten am europäischen oder nationalen Markt nicht mehr möglich ist, liegt eine Wettbewerbsbeschränkung vor. Das Thema dieser Arbeit setzt sich mit horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen unter Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen (im Folgenden: GVO) der Europäischen Kommission auseinander. Hierfür werden die grundlegenden europäischen Wettbewerbsregeln vorgestellt und ein Überblick über das Kartellverbot des Art. 81 I EG gegeben, um anschließend auf die horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen und ihren Wirkungen am europäischen Binnenmarkt einzugehen. Die Arbeit endet dann mit Ausführungen zu einzelnen ausgewählten GVO der Europäischen Kommission (im Folgenden: Kommission).