Rauschmittelkonsum als Teil der Religionsausuebung

Nonfiction, Reference & Language, Law, Constitutional
Cover of the book Rauschmittelkonsum als Teil der Religionsausuebung by Timo Rosenkranz, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Timo Rosenkranz ISBN: 9783638444477
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 2, 2005
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Timo Rosenkranz
ISBN: 9783638444477
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 2, 2005
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte, Universität Trier (Institut für europäisches Verfassungsrecht), Veranstaltung: Aktuelle Tendenzen im Staatskirchenrecht, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Urteil vom 21. Dezember 2000 hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass eine Erlaubnis zum privaten, nicht-kommerziellen Anbau von Hanf (cannabis sativa) zum Zwecke des späteren rituellen Konsums nicht unter Berufung auf die Freiheit der Religionsausübung (Art 4 II GG1) verlangt werden kann. Damit musste sich ein deutsches Obergericht erstmals mit der Problematik auseinandersetzen, ob Religion auch im wörtlichen Sinne Opium des Volkes sein darf. In den USA hatte bereits 1989 der Supreme Court einen ähnlich gelagerten Fall entschieden; eine Entscheidung des südafrikanischen Constitutional Court steht noch aus. 'Cuius regio, eius religio' oder 'fiat iustitia, pereat mundus'? Mögen die Mütter und Väter des Grundgesetzes bei der schrankenlosen Einfügung des Art. 4 II noch an die Praktiken der großen abendländischen Weltreligionen gedacht haben und mangels erheblicher Konfliktpotentiale mit der weltlichen Ordnung beruhigt gewesen sein, so ergeben sich mit Religionen und Sekten, die unserem Kulturkreis fremder sind, in letzter Zeit zunehmend Spannungen zwischen religiöser und weltlicher Ordnung. Die Auflösung dieser Spannungen stellt die Gerichte vor jedenfalls nicht unerhebliche Rechtsprobleme; dies war auch hier offensichtlich der Fall. Aus religionsrechtlicher Sicht bietet sich die vorliegende Entscheidung vor allem dazu an, die Fragestellungen zu erörtern, wie weit der Schutzbereich der Religionsausübungsfreiheit gezogen werden kann und welche Schrankensetzungen zulässig sind. Dazu soll hier im ersten Teil, nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, ein Einblick in die Bedeutung des Cannabis-Konsums für die Anhänger der Rastafari-Religion (die Rastas) gegeben und anschließend die medizinische Problematik, die eine essentielle Schranke für deren Religionsausübung darstellen könnte, kurz umrissen werden. Abschließend soll noch ein Exkurs über die vom U.S. Supreme Court entschiedene Problematik angeboten werden, auf dessen Lektüre zur Lösung der Fallfrage verzichtet werden kann, der aber gleichwohl für den vorliegenden Fall interessante Aspekte und Argumente aus einer anderen Sichtweise offeriert. Im zweiten Teil der Arbeit wird schließlich die Entscheidung des BVerwG anhand des klassischen Aufbauschemas nachgeprüft werden, wobei den bereits angesprochenen Fragestellungen besondere Aufmerksamkeit zukommen soll.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte, Universität Trier (Institut für europäisches Verfassungsrecht), Veranstaltung: Aktuelle Tendenzen im Staatskirchenrecht, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Urteil vom 21. Dezember 2000 hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass eine Erlaubnis zum privaten, nicht-kommerziellen Anbau von Hanf (cannabis sativa) zum Zwecke des späteren rituellen Konsums nicht unter Berufung auf die Freiheit der Religionsausübung (Art 4 II GG1) verlangt werden kann. Damit musste sich ein deutsches Obergericht erstmals mit der Problematik auseinandersetzen, ob Religion auch im wörtlichen Sinne Opium des Volkes sein darf. In den USA hatte bereits 1989 der Supreme Court einen ähnlich gelagerten Fall entschieden; eine Entscheidung des südafrikanischen Constitutional Court steht noch aus. 'Cuius regio, eius religio' oder 'fiat iustitia, pereat mundus'? Mögen die Mütter und Väter des Grundgesetzes bei der schrankenlosen Einfügung des Art. 4 II noch an die Praktiken der großen abendländischen Weltreligionen gedacht haben und mangels erheblicher Konfliktpotentiale mit der weltlichen Ordnung beruhigt gewesen sein, so ergeben sich mit Religionen und Sekten, die unserem Kulturkreis fremder sind, in letzter Zeit zunehmend Spannungen zwischen religiöser und weltlicher Ordnung. Die Auflösung dieser Spannungen stellt die Gerichte vor jedenfalls nicht unerhebliche Rechtsprobleme; dies war auch hier offensichtlich der Fall. Aus religionsrechtlicher Sicht bietet sich die vorliegende Entscheidung vor allem dazu an, die Fragestellungen zu erörtern, wie weit der Schutzbereich der Religionsausübungsfreiheit gezogen werden kann und welche Schrankensetzungen zulässig sind. Dazu soll hier im ersten Teil, nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, ein Einblick in die Bedeutung des Cannabis-Konsums für die Anhänger der Rastafari-Religion (die Rastas) gegeben und anschließend die medizinische Problematik, die eine essentielle Schranke für deren Religionsausübung darstellen könnte, kurz umrissen werden. Abschließend soll noch ein Exkurs über die vom U.S. Supreme Court entschiedene Problematik angeboten werden, auf dessen Lektüre zur Lösung der Fallfrage verzichtet werden kann, der aber gleichwohl für den vorliegenden Fall interessante Aspekte und Argumente aus einer anderen Sichtweise offeriert. Im zweiten Teil der Arbeit wird schließlich die Entscheidung des BVerwG anhand des klassischen Aufbauschemas nachgeprüft werden, wobei den bereits angesprochenen Fragestellungen besondere Aufmerksamkeit zukommen soll.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die Bedeutung der Regionalpolitik der Europäischen Union für die Regionalpolitik und regionale Entwicklung Großbritanniens by Timo Rosenkranz
Cover of the book Wie können Kinder eines 2. Schuljahres die Kirche als Ort gelebten Glaubens erschließen und ansatzweise erfahren? by Timo Rosenkranz
Cover of the book Leben uns Kunst des Damien Hirst by Timo Rosenkranz
Cover of the book Finanzwirtschaftliche Analyse der Lufthansa AG und der Swiss International Air Line Ltd by Timo Rosenkranz
Cover of the book Waldorfpädagogik by Timo Rosenkranz
Cover of the book Begabung/en: Forschung und Förderung (sozialwissenschaftlicher Problemaufriss) by Timo Rosenkranz
Cover of the book Agrarreformen in Lateinamerika by Timo Rosenkranz
Cover of the book Sage mir, was Du weißt, ich sage Dir, was Du verdienst! by Timo Rosenkranz
Cover of the book Gesundheitsorientiertes Krafttraining. Entwurf einesTrainingsplans zur Prävention von Rückenschmerzen by Timo Rosenkranz
Cover of the book Antidramaturgie und Bildkritik am Beispiel von Vlado Kristls Film 'Die Gnade Nichts zu sein' by Timo Rosenkranz
Cover of the book Diskussion: Vergleich von Isaiah Berlins negativem Freiheitsbegriff mit der Souveränitätstheorie Thomas Hobbes' by Timo Rosenkranz
Cover of the book Die Firma Topf und Söhne by Timo Rosenkranz
Cover of the book Typologien des Fremden by Timo Rosenkranz
Cover of the book In wie weit trägt die Beschäftigung mit Kommunikationsmodellen zur Reflexion mündliche Kommunikation im Deutschunterricht der Berufsschule zu mehr Sprachbewusstheit bei? by Timo Rosenkranz
Cover of the book Das Problem der Angst beim motorischen Lernen unter Berücksichtigung der Sportart Wasserspringen by Timo Rosenkranz
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy