Rauschmittelkonsum als Teil der Religionsausuebung

Nonfiction, Reference & Language, Law, Constitutional
Cover of the book Rauschmittelkonsum als Teil der Religionsausuebung by Timo Rosenkranz, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Timo Rosenkranz ISBN: 9783638444477
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 2, 2005
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Timo Rosenkranz
ISBN: 9783638444477
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 2, 2005
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte, Universität Trier (Institut für europäisches Verfassungsrecht), Veranstaltung: Aktuelle Tendenzen im Staatskirchenrecht, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Urteil vom 21. Dezember 2000 hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass eine Erlaubnis zum privaten, nicht-kommerziellen Anbau von Hanf (cannabis sativa) zum Zwecke des späteren rituellen Konsums nicht unter Berufung auf die Freiheit der Religionsausübung (Art 4 II GG1) verlangt werden kann. Damit musste sich ein deutsches Obergericht erstmals mit der Problematik auseinandersetzen, ob Religion auch im wörtlichen Sinne Opium des Volkes sein darf. In den USA hatte bereits 1989 der Supreme Court einen ähnlich gelagerten Fall entschieden; eine Entscheidung des südafrikanischen Constitutional Court steht noch aus. 'Cuius regio, eius religio' oder 'fiat iustitia, pereat mundus'? Mögen die Mütter und Väter des Grundgesetzes bei der schrankenlosen Einfügung des Art. 4 II noch an die Praktiken der großen abendländischen Weltreligionen gedacht haben und mangels erheblicher Konfliktpotentiale mit der weltlichen Ordnung beruhigt gewesen sein, so ergeben sich mit Religionen und Sekten, die unserem Kulturkreis fremder sind, in letzter Zeit zunehmend Spannungen zwischen religiöser und weltlicher Ordnung. Die Auflösung dieser Spannungen stellt die Gerichte vor jedenfalls nicht unerhebliche Rechtsprobleme; dies war auch hier offensichtlich der Fall. Aus religionsrechtlicher Sicht bietet sich die vorliegende Entscheidung vor allem dazu an, die Fragestellungen zu erörtern, wie weit der Schutzbereich der Religionsausübungsfreiheit gezogen werden kann und welche Schrankensetzungen zulässig sind. Dazu soll hier im ersten Teil, nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, ein Einblick in die Bedeutung des Cannabis-Konsums für die Anhänger der Rastafari-Religion (die Rastas) gegeben und anschließend die medizinische Problematik, die eine essentielle Schranke für deren Religionsausübung darstellen könnte, kurz umrissen werden. Abschließend soll noch ein Exkurs über die vom U.S. Supreme Court entschiedene Problematik angeboten werden, auf dessen Lektüre zur Lösung der Fallfrage verzichtet werden kann, der aber gleichwohl für den vorliegenden Fall interessante Aspekte und Argumente aus einer anderen Sichtweise offeriert. Im zweiten Teil der Arbeit wird schließlich die Entscheidung des BVerwG anhand des klassischen Aufbauschemas nachgeprüft werden, wobei den bereits angesprochenen Fragestellungen besondere Aufmerksamkeit zukommen soll.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte, Universität Trier (Institut für europäisches Verfassungsrecht), Veranstaltung: Aktuelle Tendenzen im Staatskirchenrecht, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Urteil vom 21. Dezember 2000 hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass eine Erlaubnis zum privaten, nicht-kommerziellen Anbau von Hanf (cannabis sativa) zum Zwecke des späteren rituellen Konsums nicht unter Berufung auf die Freiheit der Religionsausübung (Art 4 II GG1) verlangt werden kann. Damit musste sich ein deutsches Obergericht erstmals mit der Problematik auseinandersetzen, ob Religion auch im wörtlichen Sinne Opium des Volkes sein darf. In den USA hatte bereits 1989 der Supreme Court einen ähnlich gelagerten Fall entschieden; eine Entscheidung des südafrikanischen Constitutional Court steht noch aus. 'Cuius regio, eius religio' oder 'fiat iustitia, pereat mundus'? Mögen die Mütter und Väter des Grundgesetzes bei der schrankenlosen Einfügung des Art. 4 II noch an die Praktiken der großen abendländischen Weltreligionen gedacht haben und mangels erheblicher Konfliktpotentiale mit der weltlichen Ordnung beruhigt gewesen sein, so ergeben sich mit Religionen und Sekten, die unserem Kulturkreis fremder sind, in letzter Zeit zunehmend Spannungen zwischen religiöser und weltlicher Ordnung. Die Auflösung dieser Spannungen stellt die Gerichte vor jedenfalls nicht unerhebliche Rechtsprobleme; dies war auch hier offensichtlich der Fall. Aus religionsrechtlicher Sicht bietet sich die vorliegende Entscheidung vor allem dazu an, die Fragestellungen zu erörtern, wie weit der Schutzbereich der Religionsausübungsfreiheit gezogen werden kann und welche Schrankensetzungen zulässig sind. Dazu soll hier im ersten Teil, nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, ein Einblick in die Bedeutung des Cannabis-Konsums für die Anhänger der Rastafari-Religion (die Rastas) gegeben und anschließend die medizinische Problematik, die eine essentielle Schranke für deren Religionsausübung darstellen könnte, kurz umrissen werden. Abschließend soll noch ein Exkurs über die vom U.S. Supreme Court entschiedene Problematik angeboten werden, auf dessen Lektüre zur Lösung der Fallfrage verzichtet werden kann, der aber gleichwohl für den vorliegenden Fall interessante Aspekte und Argumente aus einer anderen Sichtweise offeriert. Im zweiten Teil der Arbeit wird schließlich die Entscheidung des BVerwG anhand des klassischen Aufbauschemas nachgeprüft werden, wobei den bereits angesprochenen Fragestellungen besondere Aufmerksamkeit zukommen soll.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die betriebliche Übung im Arbeitsverhältnis by Timo Rosenkranz
Cover of the book Der Leitgedanke der Efficient Consumer Response by Timo Rosenkranz
Cover of the book Neurophysiologische Mechanismen und neuropsychologische Defizite durch Intoxikationen mit illegalen Drogen by Timo Rosenkranz
Cover of the book Sprachphilosophische Gedanken bei Heraklit by Timo Rosenkranz
Cover of the book Gotteserfahrung bei Karl Rahner by Timo Rosenkranz
Cover of the book Die Bedeutung generationsspezifischer Führungspräferenzen am Beispiel der transformationalen Führung by Timo Rosenkranz
Cover of the book Multiple Sklerose. Die Krankheit mit den 1000 Gesichtern by Timo Rosenkranz
Cover of the book The Maintenance of Peace and Security: The Cooperation between the Security Council and Regional Organisations by Timo Rosenkranz
Cover of the book Grundlagen der Kapitalerhaltung im Gesellschaftsrecht by Timo Rosenkranz
Cover of the book Strategic Management On BMW by Timo Rosenkranz
Cover of the book Ökonomische Analyse der Bereitstellung und Herstellung von Verkehrsinfrastrukturen by Timo Rosenkranz
Cover of the book Professionalisierung der Pflege by Timo Rosenkranz
Cover of the book Gesellschaftsvertrag und Menschenbild bei Thomas Hobbes by Timo Rosenkranz
Cover of the book Kritik sowie erläuterte und kommentierte Kurzfassung zu Kants Auffassung eines ewigen Friedens by Timo Rosenkranz
Cover of the book Business Process Outsourcing by Timo Rosenkranz
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy