Rückversicherungen: Die Auswirkung des Aufrechnungsverbots nach § 77 Abs. 2 VAG

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book Rückversicherungen: Die Auswirkung des Aufrechnungsverbots nach § 77 Abs. 2 VAG by Daniel Kundel, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Daniel Kundel ISBN: 9783656182788
Publisher: GRIN Verlag Publication: May 4, 2012
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Daniel Kundel
ISBN: 9783656182788
Publisher: GRIN Verlag
Publication: May 4, 2012
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde § 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des § 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem Änderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermögen gehören, nur noch wegen Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach § 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01.01.2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt für die zu Grunde liegende Entscheidung war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers löste die zu klärende Aufrechnungsproblematik aus. Dieses Aufrechnungsverbot kann für Rückversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprüche der Erstversicherer aufrechnen können und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten müssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde § 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des § 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem Änderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermögen gehören, nur noch wegen Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach § 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01.01.2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt für die zu Grunde liegende Entscheidung war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers löste die zu klärende Aufrechnungsproblematik aus. Dieses Aufrechnungsverbot kann für Rückversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprüche der Erstversicherer aufrechnen können und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten müssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Historische Realität und publizistische Darstellung - Am Beispiel zweier Flugblätter aus dem Jahr 1632 zur Eroberung der Reichsstadt Augsburg durch den Schwedenkönig by Daniel Kundel
Cover of the book Kirchenpädagogischer Zugang zur Abtei Oberschönenfeld by Daniel Kundel
Cover of the book Die Angst vor der Angst by Daniel Kundel
Cover of the book Firmenwert nach IAS/IFRS und HGB im Vergleich by Daniel Kundel
Cover of the book National awakening and nationalism of the Ukrainian nation from Cossack time to the beginning of the 20th century by Daniel Kundel
Cover of the book J.R.R. Tolkiens 'The Hobbit' als Beispiel für fantasy literature im Englischunterricht der 10. Jahrgangsstufe by Daniel Kundel
Cover of the book Andreas Flitners 'Ewige Themen der Reform' und deren Umsetzung an der Reformschule 'Summerhill' by Daniel Kundel
Cover of the book Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten einer rechnergestützten FMEA in der stationären Altenhilfe by Daniel Kundel
Cover of the book Systemidentifikation seilgestützter Tragwerke - Die dynamische Strukturantwort von Schrägseilen by Daniel Kundel
Cover of the book Ablaufvorhersage für verteilte Programme mit Hilfe von Graphtransformationen by Daniel Kundel
Cover of the book Alfred Schütz und die verstehende Soziologie by Daniel Kundel
Cover of the book Performance Management in Non-Profit Krankenhäusern by Daniel Kundel
Cover of the book Die Auswirkungen des EU-Agrarprotektionismus auf Entwicklungsländer by Daniel Kundel
Cover of the book Malerei der Postmoderne im Spiegel der Moderne. Wie reflektiert Jonathan Lasker das Erbe modernistischer Abstraktion? by Daniel Kundel
Cover of the book Das religiöse Herrschaftsverständnis bei Martin Luther by Daniel Kundel
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy