Author: | Stephan Haberkamp | ISBN: | 9783638385985 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | June 10, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Stephan Haberkamp |
ISBN: | 9783638385985 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | June 10, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Siegen, Veranstaltung: Seminar zur Betrieblichen Steuerlehre, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahren lässt sich ein zunehmendes Bestreben der inländischen Finanzverwaltung nach weitergehender Prüfung internationaler Verrechnungspreise, die bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden1 festgesetzt werden, feststellen. 2 Der Begriff des Verrechnungspreises ist ein vielschichtiger, häufig verwendeter und aktuell diskutierter Begriff. In der Literatur werden sie als 'Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen (Produkte, Zwischenprodukte, Dienstleistungen), die von anderen rechnerisch abgegrenzten Unternehmensbereichen bezogen werden'3 beschrieben. Aufgrund der unterschiedlichen Steuerbelastung in den einzelnen Ländern haben Verrechnungspreise Einfluss auf die effektive Konzernsteuerbelastung. 4 Um willkürliche Gewinnverlagerungen zu vermeiden wurden dementsprechend Dokumentationspflichten, nach denen den betroffenen Steuerpflichtigen besondere Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten auferlegt werden und flankierende Sanktionsmaßnahmen hinsichtlich internationaler Verrechnungspreise im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes5 vom 16.05.2003 gesetzlich festgeschrieben und § 90 AO um einen 'auslandsspezifischen' dritten Absatz ergänzt.6 Aus der Gewinnabgrenzungsverordnung7 vom 13.11.2003 ergeben sich Einzelheiten zu Art, Inhalt und Umfang der Verrechnungspreisdokumentation. 8 Gleichzeitig regelte der Gesetzgeber mit den neu eingeführten Absätzen 3 und 4 des § 162 AO Sanktionen bei Verletzung der besonderen Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 3 AO.9 Diese Neuregelungen stehen vor dem Hintergrund des Urteils des BFH vom 17.10.200110, nach dem der BFH feststellte, dass für deutsche Steuerpflichtige nach dem deutschen Steuerrecht über die §§ 140 ff. AO und §§ 238 ff. HGB hinaus keine weiteren Aufzeichnungspflichten bestehen. 11
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Siegen, Veranstaltung: Seminar zur Betrieblichen Steuerlehre, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahren lässt sich ein zunehmendes Bestreben der inländischen Finanzverwaltung nach weitergehender Prüfung internationaler Verrechnungspreise, die bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden1 festgesetzt werden, feststellen. 2 Der Begriff des Verrechnungspreises ist ein vielschichtiger, häufig verwendeter und aktuell diskutierter Begriff. In der Literatur werden sie als 'Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen (Produkte, Zwischenprodukte, Dienstleistungen), die von anderen rechnerisch abgegrenzten Unternehmensbereichen bezogen werden'3 beschrieben. Aufgrund der unterschiedlichen Steuerbelastung in den einzelnen Ländern haben Verrechnungspreise Einfluss auf die effektive Konzernsteuerbelastung. 4 Um willkürliche Gewinnverlagerungen zu vermeiden wurden dementsprechend Dokumentationspflichten, nach denen den betroffenen Steuerpflichtigen besondere Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten auferlegt werden und flankierende Sanktionsmaßnahmen hinsichtlich internationaler Verrechnungspreise im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes5 vom 16.05.2003 gesetzlich festgeschrieben und § 90 AO um einen 'auslandsspezifischen' dritten Absatz ergänzt.6 Aus der Gewinnabgrenzungsverordnung7 vom 13.11.2003 ergeben sich Einzelheiten zu Art, Inhalt und Umfang der Verrechnungspreisdokumentation. 8 Gleichzeitig regelte der Gesetzgeber mit den neu eingeführten Absätzen 3 und 4 des § 162 AO Sanktionen bei Verletzung der besonderen Mitwirkungspflichten des § 90 Abs. 3 AO.9 Diese Neuregelungen stehen vor dem Hintergrund des Urteils des BFH vom 17.10.200110, nach dem der BFH feststellte, dass für deutsche Steuerpflichtige nach dem deutschen Steuerrecht über die §§ 140 ff. AO und §§ 238 ff. HGB hinaus keine weiteren Aufzeichnungspflichten bestehen. 11