Die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Lichte des EG-Beihilferechts

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Cover of the book Die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Lichte des EG-Beihilferechts by Rüdiger Strauch, GRIN Verlag
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Author: Rüdiger Strauch ISBN: 9783638130349
Publisher: GRIN Verlag Publication: June 16, 2002
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Rüdiger Strauch
ISBN: 9783638130349
Publisher: GRIN Verlag
Publication: June 16, 2002
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Telekommunikations- und Medienrecht/Öffentlich-rechtliche Abteilung), Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Medien- und Telekommunikationsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik im Einklang steht mit den Bestimmungen des neusten EG-Beihilferechts; dabei werden analog anzuwendende Entscheidungen des EuGH herangezogen und insbesondere die Frage erörtert, ob die als verbotene staatliche Behilfe zu wertende Gebührenerhebung nicht möglicherweise durch Bestimmungen des EG-Beihilferechts gerechtfertigt sein könnte.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Telekommunikations- und Medienrecht/Öffentlich-rechtliche Abteilung), Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Medien- und Telekommunikationsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, inwieweit die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik im Einklang steht mit den Bestimmungen des neusten EG-Beihilferechts; dabei werden analog anzuwendende Entscheidungen des EuGH herangezogen und insbesondere die Frage erörtert, ob die als verbotene staatliche Behilfe zu wertende Gebührenerhebung nicht möglicherweise durch Bestimmungen des EG-Beihilferechts gerechtfertigt sein könnte.

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